Horst Mahler
„Splitterbomben“
Nr. 001/05
Demokratie und einiges mehr
Der größte Erfolg der Reichsfeinde besteht darin, daß sie vermittels einer satanischen Gehirnwäsche – „Umerziehung“ genannt – es vermocht haben, die Deutschen im Zustande der absoluten Wehrlosigkeit geistig so weit zu verwirren, daß sie schließlich dahin gekommen sind, sich selbst mit den Augen ihres ärgsten Feindes zu sehen und seine seelenmordenden Lügen für bare Münze zu nehmen.
Das Deutsche Volk ist nie gefragt worden, ob es sich „vom Nationalsozialismus und Militarismus“ befreit sehen wollte. Hat es doch Adolf Hitler die Treue bewahrt bis zum bitteren Ende. Hat je ein Volk mit größerer Opferbereitschaft „bis zur letzten Patrone“ gegen seine „Befreiung“ gekämpft? War es – durch Erfahrung klug geworden - etwa nicht einer Meinung mit dem Grafen Coudenhove-Kalergi[1], der 1925 das Wesen der Demokratie mit folgenden Worten auf den Begriff brachte:
„Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister.", (Adel S. 31)
Es ist bemerkenswert, daß Pabst Benedikt XVI., als er noch Kardinal Ratzinger war, ähnliche Einsichten öffentlich aussprach. Er schrieb 1998:
"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche Meinung manipuliert? Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert. Und wie ist es mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer Repräsentation? Wer möchte noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei das eigentlich bestimmende Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit? Und werden nicht Interessenverbände jeder Art zusehends stärker als die eigentliche politische Vertretung, das Parlament? In diesem Gewirr von Mächten steigt das Problem der Unregierbarkeit immer drohender auf: Der gegenseitige Durchsetzungswille blockiert die Freiheit des Ganzen."[2]
Ergänzend sollte zur Aufklärung über diesen Sachverhalt Noam Chomsky zur Kenntnis genommen werden, der zu Beginn des 3. Jahrtausends – also in unseren Tagen - über die Herrschaftsform, die zur Irreführung schlichter Gemüter „Demokratie“ genannt wird, schreibt:
„Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf deren Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt werden sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie mit dem bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays, zu den führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört[3].' Gleich zu Beginn bemerkt er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen »die intelligenten Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der Propaganda bedienen«, weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen Verhaltensmuster der Massen verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit kontrolliert wird«. Darum ist unsere »Gesellschaft übereingekommen, den freien Wettbewerb durch Führung und Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer Fall des Prinzips »Konsens ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt der Führung einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das Bewußtsein der Massen formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in die erwünschte Richtung lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein genauso dirigieren wie eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den »Konsens zu organisieren« gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«, schrieb Bernays, kurz bevor er 1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen Psychologenverband (American Psychological Association) geehrt wurde“.[4]
Mit wenigen Zeilen ist in den Protokollen der Weisen von Zion mit unübertroffener Präzision das Heiligste der Demokratie, das allgemeine „Wahlrecht“, auf seinen Wesenskern zurückgeführt:
„Um dieses Ziel (die Jüdische Weltherrschaft) zu erreichen, müssen wir vorher das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied von Stand und Vermögen einführen. Dann hat die Masse Alles zu sagen, und da sie (durch die Medien/HM) tatsächlich von uns geleitet wird, so erlangen wir durch sie die unbedingte Mehrheit, die wir niemals bekommen würden, wenn nur die Gebildeten und besitzenden Klassen zu wählen hätten.“[5]
Man sehe sich – überall in der Welt – die Ergebnisse dieser Jüdischen Erfindung etwas genauer an, und man wird feststellen, daß die Berechnung der Verfasser der Protokolle aufgegangen ist.
Die Bedeutung der (jüdischen) Presse für die Herrschaft der Lüge ist wahrscheinlich immer noch nicht richtig begriffen worden.
Im 20. Jahrhundert sind die christlichen Kirchen aus ihrer Rolle als Prägeanstalten des abendländischen Bewußtseins verdrängt worden. An ihre Stelle traten die Massenmedien, die Großmacht der Moderne. Im Verlaufe eines beharrlich und geheim geführten Eroberungsfeldzug sind sie in die Hände der Plutokraten gefallen bzw. unter ihren bestimmenden Einfluß geraten. Sie bestimmen heute das Weltbild. In diesem ist der Egoist die Zentralperspektive, das Gemeinwesen und Gott bleiben ausgeblendet. Wahrheit ist durch Nützlichkeit ersetzt. Schlau wie sie nun einmal sind, haben die geheimen Herrscher herausgefunden, daß man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. Und so glauben heute die meisten, was den Plutokraten nützt, denn diese suggerieren in unendlicher Wiederholung, daß, was den Plutokraten nützt, fast alle glauben.
Diese Technologie der Bewußtseinskontrolle ist das Fundament der Schreckensherrschaft der Lüge. Unter dieser Herrschaft gibt es vor allem zwei „Todsünden“: Zweifel am Freiheitswert der Demokratie und Bestreiten des „Holocausts“.
Zur Abwehr der Wahrheit bedienen sich die Plutokraten eines ganzen Arsenals von Wortkeulen wie „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemit“, „Rassist“, „Nazi“ , „Selbsthasser“, „Holocaustleugner“ usw., die den Willen zu eigenständigem Denken erschlagen sollen.
Daß Gedanken allein danach zu beurteilen sind, ob sie richtig oder falsch, wahr oder unwahr sind, ist scheinbar völlig in Vergessenheit geraten. Heute ist durchgängig das Interesse der Plutokraten der Maßstab, der an alle Äußerungen des Geistes angelegt wird. Unter der Tarnbezeichnung „Umerziehung“[6] hat sich eine totalitäre Gedankenpolizei etabliert, die in der Geschichte nicht ihresgleichen hat.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine freie Publizistik, keine unabhängigen Forschungsstätten zur Erforschung der Zeitgeschichte, keine unabhängigen Gerichte, die in der Lage wären, bezüglich des Deutschen Reiches Debatten um die geschichtliche Wahrheit zuzulassen, keine unabhängigen Lexika-Verlage, keine an den geschichtlichen Tatsachen orientierte Schulbücher, keine freie Meinungsäußerung und auch keine freien politischen Parteien.
Die geistige Verknechtung Deutschlands, die an § 130 Abs. 3 StGB-BRD ihren Extrempunkt hat, rührt jetzt die Erinnerung an das Deutsche Reich auf. Deutlich wird die prekäre Lage der „Gerichte“, die diese Bestimmung gegen Bürger des Deutschen Reiches anwenden.
In den Gerichtssälen der OMF-BRD steht jetzt die Wahrheit gegen die Lügen unserer Feinde auf. Sie wird sich durchsetzen – aus dem einfachen Grunde, weil die Wahrheit erkannt und heraus ist. Keine Lüge kann vor der einmal erkannten Wahrheit bestehen.
30. August 2005
Weitere Aspekte eines Europa nach Kalergi waren Freiheit, Frieden, Wohlstand und Kultur. Das heutige Europa hat eben dieses Selbstverständnis übernommen, das Kalergi in einer Zeit des absoluten Nationalismus verbreitete, gerade nach dem 1.Weltkrieg, welcher 1918 endete. Graf Coudenhove-Kalergi forderte Frankreich und Deutschland auf, ihre Streitigkeiten beizulegen und sich stattdessen auf die Gemeinsamkeiten zu konzentrieren. Die skandinavischen Staaten sollten nach Kalergis Ansicht bei Europas Fortschritt die Initiative ergreifen und versuchen im restlichen Europa zu vermitteln.
Kalergis Ideen wurden verdrängt, als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach. Während des Dritten Reiches wurde die Paneuropa-Union verboten. 1938 emigrierte er zuerst in die Schweiz und anschließend in die USA. In dieser Zeit lehrt er in New York als Professor für Geschichte. Coudenhove-Kalergi gab seine Ideen bis zu seinem Tode 1972 nicht auf und blickte voller Freude und Hoffnung auf die Entwicklung Europas nach Ende des 2. Weltkriegs. Er begrüßte ganz besonders die Rede Winston Churchills im Jahre 1947, der zentrale Forderungen Kalergis aufnahm. Am 18. Mai 1950 erhielt er den ersten internationalen Karlspreis der Stadt Aachen für besondere Verdienste um die Europäische Einigung.
Am 5. Juni 1950 unterbreitete er dem Europarat seinen Entwurf für eine Europäische Flagge (Brief im PDF-Format). Wegen des Widerstands der Türkei gegen den Entwurf mit einem roten Kreuz in der Mitte der Flagge wird der Vorschlag später aufgegeben.
Am 3. August 1955 schlug er Beethovens Vertonung von Schillers Ode an die Freude als neue Europäische Hymne vor (Brief im PDF-Format). Seit 1972 ist die Melodie offizielle Hymne des Europarats und seit 1985 die offizielle Hymne der Europäischen Union.
Nach Coudenhove-Kalergis Tod wurde sein langjähriger Vizepräsident Otto von Habsburg 1972 Präsident der Internationalen Paneuropa-Union.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Nikolaus_Graf_von_Coudenhove-Kalergi]
Als man 1955 Winston Churchill mit dem Karlspreis auszeichnete, bekam Coudenhove Kalergi „wegen besonderer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland“ das Großkreuz des Bundesverdienstordens, die höchste Auszeichnung der BRD, verliehen.
Schriften
Kampf um Paneuropa (3 Bände, 1925-28)
Die Europäische Nation (1953)
Weltmacht Europa (1971)
[2] Kardinal Ratzinger „Freiheit und Wahrheit“ in Jürgen Schwab, Otto Scrinzi, Über die Revolution von 1848 Aula-Verlag, Graz 1998
[3] [E. Bernays wird zu den 1000 bedeutendsten Persönlichkeiten aller Zeiten gerechnet - http://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays]
[5] Protokolle der Weisen von Zion, Protokoll der 10. Sitzung, in der Ausgabe des Wallstein-Verlages ISBN 3-89244-191-x, S. 60
[6] Einzelheiten bei Caspar von Schrenck-Notzing, „Charakterwäsche – Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland“, Ullstein Verlag, Berlin 1996, S. 118 - 143
„Splitterbomben“
Nr. 002/05
Krieg und Kriegsziele
Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung der von den Siegermächten in Bezug auf das Deutsche Reich gesetzten Maßnahmen sind die mit der militärischen Niederwerfung des Deutschen Reiches verfolgten Kriegsziele.
Wahrhafte Erkenntnis der Kriegsziele der Feinde des Reiches setzt Kenntnis des Hauptfeindes voraus, der in der Lage ist und über die Mittel verfügt, seine Ziele zum bestimmenden Zweck der Stellvertretermächte zu machen, die für ihn „die Kastanien aus dem Feuer“ zu holen haben.
Der Zionist Bernard Lazare, der Ende des 19. Jahrhunderts in Paris wirkte, schrieb erlösende Worte:
Wenn die Feindschaft und die Abneigung gegen die Juden nur in einem Lande und in einer bestimmten Zeit bestanden hätte, wäre es leicht, die Ursache dieser Wut zu ergründen. Aber im Gegenteil, diese Rasse ist seit jeher das Ziel des Hasses aller Völker gewesen, in deren Mitte sie lebte. Da die Feinde der Juden den verschiedensten Rassen angehörten, die in weit voneinander entfernten Gebieten wohnten, verschiedene Gesetzgebung hatten, von entgegengesetzten Grundsätzen beherrscht waren, weder dieselben Sitten noch dieselben Gebräuche hatten und von unähnlichem Geiste beseelt waren, so müssen die allgemeinen Ursachen des Antisemitismus immer in Israel selbst bestanden haben und nicht bei denen, die es bekämpfen.[1]
Alle Großen des Abendlandes haben das erspürt – aber nicht wirklich erkannt. Der deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte brachte es schon im Jahre 1793 auf den Punkt:
„Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein mächtiger feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen Krieg steht, und der in manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist das Judentum. - - - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben uns nicht zugestehen; denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. - - -
Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee steckt. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken.“[2]
Die Gefährlichkeit sieht Fichte nicht darin, daß die Juden einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat auf den Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache. [3]
Fichte kritisiert das Gefasel von Toleranz, nennt es reden von "zuckersüßen Worten von Toleranz und Menschenrechten und Bürgerrechten"[4]
Es mögen sich bei diesem Text „die Nackenhaare sträuben“. Aber könnte es nicht sein, daß der Verfasser der „Reden an die Deutsche Nation“ damit hellsichtig die Grundlagen des 20. Jahrhunderts erfaßt hatte, das auch das Jüdische Jahrhundert genannt wird?[5]
Wir werden endlich zu beherzigen haben, was die Führer der Weltjudenheit der Welt offenbart haben.
Im Gründungsmanifest der ersten Jüdischen Weltvereinigung, die auf die Erringung der politischen Weltherrschaft ausgerichtet ist, haben die Beteiligten (noch) Klartext gesprochen.
Das von dem Juden Isaac Adolphe Crémieux verfaßte Manifest der zur Zusammenfassung der Juden aller Länder im Jahre 1860 in Paris gegründeten Alliance Israélite Universelle hatte u.a. folgenden Inhalt:
„Die Allianz, welche wir bilden wollen, ist weder französisch noch englisch, weder schweizerisch noch deutsch, sie ist jüdisch, sie ist universell. Die anderen Völker sind in Nationen gespalten; wir allein haben keine Mitbürger, sondern nur Religionsgenossen. Nicht eher wird der Jude der Freund des Christen und Muselmannes werden, als bis das Licht des jüdischen Glaubens, der einzigen Vernunftsreligion, überall leuchten wird. Zerstreut inmitten von Völkern, welche unseren Rechten und Interessen feindlich sind, werden wir vor allem Juden bleiben. Unsere Nationalität ist die Religion unserer Väter, wir erkennen keine andere an. Wir wohnen in fremden Ländern und wir können uns für die wechselnden Interessen dieser Länder nicht interessieren, solange unsere moralischen und materiellen Interessen in Gefahr sind.
Die jüdische Lehre muß eines Tages die ganze Welt erfüllen. Israeliten! Obgleich zerstreut über alle Punkte der Erde, betrachtet euch immer als Glieder des auserwählten Volkes. Wenn ihr glaubt, daß der Glaube eurer Vorfahren der einzige Patriotismus ist; wenn ihr glaubt, daß ihr trotz eurer äußeren Nationalitäten nur ein einziges Volk seid; wenn ihr glaubt, daß das Judentum allein die religiöse und politische Wahrheit repräsentiert, wenn ihr alle diese Dinge glaubt, Israeliten der ganzen Welt, kommt, hört unseren Ruf, bezeugt uns eure Zustimmung.
Das Werk ist groß und heilig. Der Katholizismus, unser hundertjähriger Feind, unterliegt, auf das Haupt geschlagen. Jeden Tag wird das Netz, welches Israel über den Erdboden wirft, sich weiter ausbreiten, und die erhabenen Prophezeiungen unserer heiligen Bücher werden in Erfüllung gehen. Der Tag kommt, wo Jerusalem das Haus des Gebetes für die vereinten Völker wird, wo die Fahne des jüdischen Monotheismus auf den entferntesten Küsten weht.
Benutzen wir alle Umstände. Unsere Macht ist groß, lernen wir sie gebrauchen. Was haben wir zu fürchten? Der Tag ist nicht mehr fern, wo die Reichtümer der Erde ausschließlich den Juden gehören werden.[6]
Anläßlich der Wahl von Isaac Adolphe Crémieux zum Präsidenten der Alliance im Jahre 1861 erschien in den Archives Israélites 1861, Nr. 25, S. 514 bis 520, ein Artikel mit folgender programmatischer Aussage :
„Ein Messianismus der neuen Zeit muß anbrechen und sich entwickeln, ein Jerusalem der neuen Ordnung, heilig gegründet zwischen Morgen- und Abendland, muß sich an die Stelle der Doppelreiche der Kaiser und Päpste setzen. Die Alliance Israélite hat ihre Wirksamkeit kaum begonnen und schon läßt sich ihr Einfluß in der Ferne spüren. Sie beschränkt sich nicht nur auf unseren Kultus, sie wendet sich an alle, sie will in die Religionen eindringen, wie sie in alle Länder gedrungen ist.
Die Nationalitäten sollen verschwinden! Die Religionen sollen vergehen! Israel aber wird nicht aufhören, denn dieses kleine Völkchen ist das auserwählte Gottes.“
Schon vor der Machtübernahme durch Hitler schrieb der Präsident der Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus, Bernard Lacache: „Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem Land ohne Gnade den Krieg zu erklären“.[7]
Die Ausführung dieser Absicht ließ nicht lange auf sich warten. Am 24.03.1933 erklärte die Weltjudenheit dem Deutschen Reich den Krieg und forderte zum Boykott gegen deutsche Unternehmen auf..[8] Sie organisierte anschließend weltweit einen höchst wirksamen Wirtschafts- und Finanzboykott gegen das Reich. [Die ständig in Erinnerung gerufenen Boykottaufrufe gegen jüdische Geschäftsleute im Deutschen Reich, waren die Antwort darauf. Sie datieren alle Anfang April 1933 und wurden schon nach wenigen Tagen von der Reichsregierung unterbunden.]
Bei seiner Rückkehr von der Internationalen Boykottkonferenz in den Haag vom August 1933 in die USA rief deren Präsident, Samuel Untermeyer, im Rundfunksender WABC zum „heiligen Krieg“ gegen Deutschland auf, bezeichnete ihn als „heiligen Krieg für die Menschheit“, auf den sich die Judenheit eingelassen habe.
„Es ist ein Krieg der unermüdlich geführt werden muß .... Als unser Schiff heute an der Bucht herauffuhr, an unserer stolzen Freiheitsstatue vorbei, verrichtete ich ein Gebet der Dankbarkeit und Danksagung, daß dieses schöne Land der Freiheit dem Fluch entkam, der sich auf das ritterliche Deutschland legte, das dadurch von einer Kulturnation in eine wahrhafte Hölle von grausamen wilden Bestien verwandelt wurde ....
Ich habe viele dieser mit Schrecken erfüllten Flüchtlinge getroffen .... und ich möchte ihnen sagen, daß, was durch die starre Zensur und Lügenpropaganda durchgedrungen ist, .. nur ein Bruchteil der Geschichte von teuflischer Folter, Grausamkeit und Verfolgung, oder den Schrecken erzählt, in denen sie leben, die Tag für Tag diesen Männern, Frauen und Kindern zugefügt werden und schlimmer als der Tod sind. ...
Sie haben die Weltmeinung mißachtet und bestehen darauf, sie zu mißachten und herauszufordern. Wir Juden sind die Aristokraten der Welt .... Wir schlagen vor und organisieren die Weltmeinung, sich in der einzigen Weise zu äußern, die Deutschland versteht. .... Jude oder Nichtjude gleichermaßen, der nicht bereits an diesem heiligen Krieg teilnimmt, und sich noch nicht entschieden hat, sollte es jetzt und hier tun.“[9]
Den Höhepunkt setzte Chaim Weizmann, der Präsident der Jewish Agency, der Israelischen Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels, mit seiner Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore Hotel in New York City am 09.05.42.
„Wir leugnen es nicht“ – so führte er aus – „und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ... Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.[10]
Chaim Weizmann bestätigt damit die oben zitierte Feststellung des Deutschen Philosophen Johann Gottlieb Fichte aus dem Jahre 1793.
Fichte hatte seine Zeitgenossen gewarnt,
"daß die Juden, welche ohne euch Bürger eines Staates sind, der fester und gewaltiger ist als die eurigen alle, wenn ihr ihnen auch noch das Bürgerrecht in euren Staaten gebt, eure übrigen Bürger völlig unter die Füße treten werden.“[11]
Die Völkerrechtslehre hat bis auf den heutigen Tag das Phänomen des Internationalen Juden (Henry Ford) und die Kriegsführung Alljudas gegen die Völker nicht zur Kenntnis genommen. Zum Schaden aller Beteiligten!
Die strategische Richtlinie für die Eroberung der Weltherrschaft durch die Juden ist in den Protokollen der Weisen von Zion – angeblich eine Fälschung – aufgezeigt.. Von besonderem Interesse ist hier das Protokoll der 7. Sitzung. Dort heißt es u.a.:
„Wir müssen in ganz Europa und durch die Beziehungen von dort aus auch in den anderen Erdteilen Gährung, Streit und Feindschaft erregen. .....Sobald ein nichtjüdischer Staat es wagt, uns Widerstand zu leisten, müssen wir in der Lage sein, seine Nachbarn zum Kriege gegen ihn zu veranlassen. Wollen aber auch die Nachbarn gemeinsame Sache mit ihnen machen und gegen uns vorgehen, so müssen wir den Weltkrieg entfesseln. .... Sollte es zu einer gemeinsamen Erhebung aller europäischen Staaten wider uns kommen, so werden ihnen amerikanische, chinesische oder japanische Geschütze in unserem Namen antworten.“[12]
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, welches das Kriegsziel Nr. 1 war, das die USA und die Sowjetunion als Fundament ihrer Allianz gegen das Deutsche Reich vereinbart hatten? Und wer die Urheber dieser Kriegszielbestimmung waren?
Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident Franklin D. Roosevelt, schreibt über seine diesbezüglichen Verhandlungen mit Josef Stalin, daß als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“ („Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe.[13]
In den Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F.D. Roosevelt und Marschall Stalin anläßlich der Teheran-Konferenz vom 28. November bis zum 1. Dezember 1943 findet sich folgende Eintragung:
„Die Unterhaltung wandte sich dann der Frage nach der Nazi-Deutschland zugedachten Behandlung zu.]
„Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, daß das Konzept des Reiches nicht im Bewußtsein der Deutschen belassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.
Marschall Stalin erwiderte, daß es nicht genüge, das Wort zu eliminieren, vielmehr müsse das Reich selbst außer Stand gesetzt werden, jemals wieder die Welt in einen Krieg zu stürzen. Er sagte, daß die siegreichen Alliierten bei der Erfüllung ihrer Pflichten versagen würden, wenn sie nicht jene strategischen Positionen in ihren Händen zurückbehielten, die notwendig seien, um jeglichem Wiederaufflackern des Deutschen Militarismus vorzubeugen.“[14]
In einem Memorandum für den US-Außenminister vom 6. April 1945 bekräftigte F.D. Roosevelt noch einmal sein Vorhaben, das Wort „Reich“ aus dem deutschen Sprachschatz zu eliminieren.[15]
Wohlgemerkt! Hier ist die Rede von Maßnahmen gegen das Deutsche Reich mit dem Ziel seiner endgültigen Vernichtung, die überhaupt erst nach dessen militärischer Niederringung gegen ein nun wehrloses Volk durchgeführt werden konnten. Es handelt sich hier um eine bisher gänzlich unbekannte Form der Kriegsführung, die die einheitliche Beherrschung der maßgeblichen Nationen durch die kombinierte internationale Macht des Geldes und der Medien, eine Meta-Macht, die über alle Nationen hinausreicht, zur Voraussetzung hat. Fichte hatte diese Meta-Macht erfasst als „einen Staat, der fester und gewaltiger ist“ als die Nationen alle. Der Autokönig Henry Ford nannte sie in einer umfassenden Untersuchung „der Internationale Jude“. Darin heißt es:
Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in Deutschland „Alljuda“.
Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind Kapitalismus und Presse oder Geld und Propaganda.
Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine nationale Herrschaft ausüben.
Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen. Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für jüdische Herrschaft geworden ist.
Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist staunenswert organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte Stelle gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird – die Strömung geht nach Amerika.
Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land- und Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist die britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda hat Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische Landmacht war – gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte – arbeitete sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht.
Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen Länder und Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die Kontrolle über diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen eine dauernde nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden, werden niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich, waren es immer und werden es immer sein. Nur dann gerät Alljuda mit einem anderen Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der Arbeit und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann Krieg, es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie los; dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung der Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr liegt in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer Völker für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen Judentum auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein sofortiges Geschrei über „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es wider. Die wahre Ursache einer Verfolgung – nämlich die Unterdrückung der Völker durch die Geldmachenschaften der Juden – dringt nie an die Öffentlichkeit.
Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und Neuyork. Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich daran, andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland kämpft es darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten mit ihrer gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein vielversprechendes Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude aber bleibt sich durch die Jahrhunderte gleich.[16]
Gleich bleibt auch das besondere Verhältnis dieser Kultgenossenschaft zu seinem Gott, der uns wissen läßt:
Jesaja 34
1 Kommt herzu, ihr Heiden , und höret, ihr Völker , merkt auf! Die Erde höre zu und was darinnen ist, der Weltkreis samt seinem Gewächs!
2 Denn der HERR ist zornig über alle Heiden und grimmig über all ihr Heer. Er wird sie verbannen und zum Schlachten überantworten.
3 Und ihre Erschlagenen werden hingeworfen werden, daß der Gestank von ihren Leichnamen aufgehen wird und die Berge von ihrem Blut fließen.
Es sind die Dimensionen dieser Kriegsführung, die das ganze 20. Jahrhundert mit zig Millionen gefallenen Soldaten und zig Millionen ermordeten Zivilisten überschattet, zu bedenken. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Umstand, daß sich die Deutschen, die in erster Linie Opfer dieses Völkerschlachtens geworden sind, selbst für Täter halten und deshalb den wirklichen Tätern willig Einlaß in ihre Schatzkammern gewähren und den Seelenmord ohne Gegenwehr an sich geschehen lassen.
Noch haben wir ein Problem mit den Juden. Wer könnte das nach allem bezweifeln? Nur wird uns verboten darüber zu sprechen. Probleme, über die nicht gesprochen werden darf, können nicht – jedenfalls nicht vernünftig – gelöst werden.
Probleme ernsterer Art, die nicht gelöst werden, sind wie eine Krebsgeschwulst, die den befallenen Organismus tötet.
Unser Problem ist, daß sich die Juden als unsere Herren betrachten. Wir erfahren das aus berufenem Munde. Zu seinem Volk Israel spricht Jahwe [Jesaja 60] – und wir dürfen (Luther sei Dank!) zuhören:
10 Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige werden dir dienen. Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich mich über dich.
11 Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und ihre Könige herzugeführt werden.
12 Denn welche Heiden oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die sollen umkommen und die Heiden verwüstet werden.
13 Die Herrlichkeit des Libanon soll an dich kommen, Tannen, Buchen und Buchsbaum miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich will die Stätte meiner Füße herrlich machen.
14 Es werden auch gebückt zu dir kommen, die dich unterdrückt haben; und alle; die dich gelästert haben, werden niederfallen zu deinen Füßen und werden dich nennen eine Stadt des HERRN, ein Zion des Heiligen in Israel.
15 Denn darum, daß du bist die Verlassene und Gehaßte gewesen, da niemand hindurchging, will ich dich zur Pracht ewiglich machen und zur Freude für und für,
16 daß du sollst Milch von den Heiden saugen, und der Könige Brust soll dich säugen, auf daß du erfährst, daß ich, der HERR, bin dein Heiland , und ich, der Mächtige in Jakob, bin dein Erlöser .
17 Ich will Gold anstatt des Erzes und Silber anstatt des Eisens bringen und Erz anstatt des Holzes und Eisen anstatt der Steine; und will zu deiner Obrigkeit den Frieden machen und zu deinen Vögten die Gerechtigkeit.
Wir wissen jetzt also, was Jahwe mit uns vor hat.
Ein Gesetz, das die Behandlung eines lebensbedrohlichen Problems bei Strafe verbietet, ist nicht Recht. Denn Recht ist der Lebenswille eines Gemeinwesens. Durch das Recht lebt es frei. Das Recht entbindet seine schöpferischen Kräfte zu freier Entfaltung.
Wer einem Volke gebietet, einen eingedrungenen Feind nicht zu beunruhigen, und sei es auch nur dadurch, daß es sich die Anwesenheit dieses Feindes meldet, ist selbst diesem Volke Feind und verdient es, davon gejagt zu werden.
Kleinmachnow am 30. August 2005
[1] Bernard Lazare in „Antisémitisme, son histoire et ses causes“, Paris 1934, 1. Band, S. 42, hier zitiert nach Jonak von Freyenwald « Jüdische Bekenntnisse », Nürnberg 1941, Faksimile S. 142
[2] Fichtes Werke, VI. Band, S. 149, Berlin 1845
[3] Fichte a.a.O. „Ich glaube nicht, ..... dass dasselbe dadurch, dass es einen abgesonderten und so fest verketteten Staat bil- det, sondern dadurch, dass dieser Staat auf den Hass des ganzen menschlichen Geschlechtes aufgebaut ist, so fürchterlich werde.“
[4] a.a.O.
[5] Martin Gilbert, Das Jüdische Jahrhundert, ursprünglich Bertelsmann Verlag, jetzt bei ORBIS 2001
[6] abgedruckt bei E. Jouin, „Les protocols de Butmi“, S. 158
[7] in Le Droit de vivre, Paris 9.11.32.
[8] Daily Mail vom 24. März 1933, Titelseite
[9] New York Times vom 07.08.33 - http://www.sweetliberty.org/issues/israel/untermeyer.htm.
[10] New York Times v. 10, 11.und 12.05.42
[12] Die Protokolle der Weisen von Zion – Text und Kommentar, Wallstein Verlag, 2. Aufl., Göttingen 2001, ISBN 3-89244-191-x, S. 53
[13] Quelle: W. L. Willkie: „One World”, Simon & Schuster, New York, 1943 – Hinweis in der FAZ vom 14.02.92.
[14] Quelle: Die F.D. Roosevelt-Papers, einzusehen in der F.D.R-Library roosevelt.library@nara.gov Tel. 001 845-229-8114 Fax 001 845-229-0872
[15] Quelle: a.a.O.
[16] Henry Ford, „Der Internationale Jude“, dreiunddreißigste Auflage / 117. bis 118. Tausend, Hammer-Verlag, Leipzig 1937,S. 44 f.
„Splitterbomben“
Nr. 003/05
„Nennt sie endlich beim Namen!“
Es häufen sich Anklagen wegen Verbreitens der „Reichsbürgerbriefe“ und der „Gedankenflügler“ der Reichsbewegung (z.B. gegen Dr. Rigolf Hennig - LG Lüneburg 21 KLs 3/05; Horst Mahler – LG Potsdam 24 KLs 42/05; Meinolf Schönborn - LG Dortmund KLs 157- Sch 1/05)
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, durch Verbreiten von Schriften
a) die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt zu haben (§ 90a Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 StGB-BRD),
b) Propagandamittel, die nach dem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet zu haben (§ 86 Abs. 1 StGB-BRD);
c) Schriften verbreitet zu haben, in denen der „Holocaust“ geleugnet wird in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 130 Abs. 4 StGB-BRD).
Die von der Staatsanwaltschaft für strafwürdig erachtete Kernthese der inkriminierten Schriften geht dahin, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) sei, von den westlichen Siegermächten dazu bestimmt, das Deutsche Reich handlungsunfähig zu halten und auf diesem Wege das Deutsche Volk durch Wegnahme der eigenen Staatlichkeit zu vernichten. Der Krieg gegen das Reich dauere an und werde mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung als Seelenmord am Deutschen Volk fortgesetzt. Tatwaffe des Seelenmordes sei in erster Linie die „Auschwitzkeule“ (Martin Walser).
Dem setzen die Angeschuldigten den Standpunkt des Deutschen Reiches entgegen. Es wird deutlich, daß sich der Scheinstaat „Bundesrepublik Deutschland“ mit den erhobenen Anklagen selbst vor Gericht gestellt hat.
Die von der Staatsanwaltschaft herangezogenen §§ 86a Abs. 1, 90a Abs. 1 Nr.1, Abs. 3, 130 Abs. 3, Abs. 4 StGB-BRD sind keine Rechtsnormen sondern Anordnungen einer Fremdherrschaft. Sie verstoßen gegen Art. 43 und 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und sind deshalb rechtlich unbeachtlich.
Die Anklage verstößt somit gegen den europäisch-gemeinrechtlichen Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz), wie er in der Selbstbindungszusage der Fremdherrschaft (Artikels 103 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) anerkannt ist.
Die in den inkriminierten Texten getroffenen Feststellungen zur Lage Deutschlands sind richtig und wahr.
Wer ist es, der dem Deutschen Volk das Recht streitig machen will, frei – d.h. Herr im eigenen Haus zu sein? Welcher Jurist will ernsthaft behaupten, ein Volk könne auch ohne Staat zu sein, über seine Geschicke selbst bestimmen?
Irritiert es die Juristen im Dienste der OMF-BRD nicht, daß Bestrebungen, die Fremdherrschaft durch Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zu beenden, notwendig „Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne von § 90a Abs. 3 StGB-BRD sind und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht werden? Wie könnte die friedliche Betätigung zur Erreichung dieses Zieles gegen die Rechtsordnung des Deutschen Volkes verstoßen?
Hinsichtlich der Bestrebungen, das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen, hat das Marionettenregime nur die Wahl zwischen rigoroser Unterdrückung oder tätiger Reue (etwa im Geiste der Konvention von Tauroggen[1]).
Es ist das Kriegsziel der Fremdmacht, die Auferstehung des Deutschen Reiches für immer zu vereiteln. Wer sich als Deutscher in den Dienst dieses feindlichen Interesses stellt, ist ein Verräter.
Der Versuch, die Aufklärung des Deutschen Volkes über seine Lage als „Verunglimpfung des Staates“ zu sanktionieren, ist ein Völkerrechtsverbrechen der Fremdherrschaft als solcher und in der Person der Kollaborateure ist dieses Verhalten nach dem fortgeltenden Recht des Deutschen Reiches Landesverrat und Begünstigung der Feinde des Reiches. Der Gebietsherr des besetzten Gebietes (hier das Deutsche Reich) kann nach Beendigung der Besetzung seine Staatsangehörigen wegen Verletzung seines Strafrechts (Hochverrat, Landesverrat) oder seines Beamtenrechts (Verletzung der Treuepflicht) zur Verantwortung ziehen [Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts II.Band Kriegsrecht, C.H. Beck Verlag, München 1969, S. 135].
Es wird höchste Zeit, daß sich die für die Fremdherrschaft handelnden Juristen deutscher Volkszugehörigkeit mit den einschlägigen Bestimmungen des Reichsstrafgesetzes vertraut machen. Hier kommen in erster Linie die §§ 90f und 91b RStGB in der Fassung von 1944 in Betracht. Sie lauten:
§ 90 f
Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.
§ 91 b
Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.
Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.
Mit den Anklagen unternimmt die Fremdherrschaft den Versuch, das Erinnern an das öffentliche Nachdenken des „Vaters des Grundgesetzes“, des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo Schmid, über die Lage des Deutschen Volkes zum Verbrechen zu erklären.
Dieser hatte am 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat überzeugend vorgetragen, daß das Grundgesetz keine Verfassung sondern ein Besatzungsstatut und die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) seien. Er hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdelikt darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.[2]
Es erleichtert die Aufnahme dieser – vielleicht schockierenden - Überlegungen, wenn die Grundsatzrede im Detail zur Kenntnis genommen wird.. Deshalb werden nachfolgend die wesentlichen Passagen aus dieser Rede mit verbindenden Texten wiedergegeben.
Der Vortrag ist der Frage gewidmet „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ Es werden die Auswirkungen die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 und der folgenden Eingriffe der Sieger auf die Rechtslage des Deutschen Reiches untersucht. Ausgangspunkt der Überlegungen war der Begriff des Staates. Dazu führte Carlo Schmid aus:
.. es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Handnehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ....
Die in der „Splitterbombe“ Nr. 002/05 dargestellten Kriegsziele der Feinde des Deutschen Reiches waren (sind) nur durch eine nachhaltige Deformation des Bewußtseins der Deutschen („Umerziehung“ genannt) zu erreichen. Das erfordert die Fortsetzung des Krieges über den Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung unter dem Schutz einer lang anhaltenden kriegerischen Besetzung Deutschlands.
Die Sieger hatten aus dem Versailler Debakel gelernt. Sie nahmen von einem neuerlichen Diktat Abstand und verlegten sich auf die Einsetzung einer Marionettenregierung. In kluger Berechnung gingen sie davon aus, daß die geplante Ausraubung Deutschlands und die Auslöschung des Deutschen Volkes durch forcierte Multiethnisierung von den Leidtragenden nur dann widerstandslos – quasi als Schicksal – hingenommen werden würden, wenn die Deutschen in der Illusion lebten, einen eigenen Staat zu haben. Die Kriegszielrealisierung würde dann als „deutsche Mißwirtschaft“ bzw. als Versagen „unserer“ Politiker erscheinen. Ein etwaiger Widerstand würde nicht den Charakter eines nationalen Befreiungskampfes annehmen, sondern sich gegen die politische Klasse im eigenen Lande richten. Den Deutschen wurde sozusagen das Feindbild gestohlen, ohne das sie – wie Carl Schmitt richtig erkannt hatte[3] – als Volk nicht überleben können.
Die Darlegungen von Carlo Schmid wären geeignet gewesen, dem Deutschen Volk das richtige Feindbild gegenwärtig zu erhalten. Er hat mehrfach auf die Notwendigkeit eines nationalen Befreiungskampfes angespielt. Es ist daher kein Zufall, daß seine grundsätzlichen Darlegungen zur Lage des besiegten Deutschen Reiches in Vergessenheit überführt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht[4] ist – wie nachfolgend noch gezeigt werden wird – sogar soweit gegangen, die Schlußfolgerungen von Carlo Schmid in ihr Gegenteil zu verkehren und ihn als Autorität für die unrichtige Behauptung zu zitieren, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch (territorial teilidentisch) sei.
Carlo Schmid hat keinen Zweifel daran gelassen, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und das Grundgesetz keine Verfassung sondern nur eine Erscheinungsform einer Fremdherrschaft sind. Er hat das in seiner Rede wie folgt ausgedrückt:
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, daß dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Die im folgenden Abschnitt wiedergegebenen weiteren Ausführungen von Carlo Schmid wurden bisher nur in Publikationen am „rechten Rand“ des politischen Spektrums vermutet, nämlich:
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. ....
Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig.
.....
Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu organisiert werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich
Geradezu vernichtend für die OMF-BRD ist die folgende Feststellung:
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. ...
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. ... die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.
Damit ist klar und deutlich ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Völkerrechtsdauerdelikt darstellt. Diese Feststellung schließt die Aufforderung an alle Reichsbürger ein, diesen Deliktstatbestand durch einen Aufstand gegen die Fremdherrschaft zu beseitigen. Das ist eine Sache der Ehre.
Von besonderem Interesse sind auch noch die folgenden Passagen seiner Rede:
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben.
...
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können.
...
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !
...
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
...
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten
Von höchster Brisanz ist die folgende von Carlo Schmid unternommene „authentische Interpretation“ des auf sein Betreiben in das Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146:
Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."
Die Feinde des Reiches müssen sich wünschen, daß diese Rede nie gehalten worden wäre. Diese enthält die Aufklärung über die Lage des Deutschen Volkes, die zugleich eine Handlungsanleitung zur Wendung dieser Lage zum Besseren ist.
Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker- und Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.
Friedrich Berber schreibt dazu in seinem Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts:
Nach Art. 43 LKO hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden Vorkehrungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten".
Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben. Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß, im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich. .... Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht fundamentale Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen."[5]
Wohl kann die Besatzungsmacht Rechtsnormen zum Schutze ihrer militärischen Interessen und zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens erlassen aber nur, „soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Ein solches zwingendes Hindernis sind einmal die militärischen Notwendigkeiten, dann aber auch die Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung, die unter den Landesgesetzen gegebenenfalls gestört war, wiederherzustellen oder die Bestimmungen der Genfer Konvention einzuhalten.“[6]
Die Einsetzung von Marionettenregierungen in den von den USA völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten des mittleren Ostens, Afghanistan und Irak, bringt jetzt – spät aber nicht zu spät - zum Bewußtsein, was seit dem 23. Mai 1945 von der Hauptsiegermacht dem Deutschen Volk und dem Deutschen Reich angetan wird. Die Entsprechungen sind für den informierten Zeitgenossen offenkundig.
Es ist höchste Zeit, zur Erhellung der Rechtslage bezüglich des Deutschen Reiches die Maßstäbe des allgemeinen Völkerrechts endlich auch an das Handeln der Feindstaaten des Reiches anzulegen und die von diesen auf dem Boden des Deutschen Reiches geschaffenen Institutionen als das wahrzunehmen, was sie in Wirklichkeit sind: eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ – ein Völkerrechtsverbrechen.
Die zum Schutze dieser Institutionen im Ersten und Zweiten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches-BRD ausformulierten Bestimmungen (§§ 80 – 101a) sowie das Maulkorbgesetz (§ 130 ) bezwecken die Bestandssicherung der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk und sind deshalb null und nichtig.
Es ist das „nicht vernichtbare“ Recht eines jeden Volkes, gegen eine ihm aufgezwungene Fremdherrschaft aufzustehen und seine Befreiung zu erkämpfen. Die Tarnung der Fremdherrschaft als „Staat“ des unterworfenen Volkes ist eine Kriegslist des Feindes. Diese ist zu durchkreuzen!
Erste Treuepflicht eines jeden Reichsbürgers ist es, das Lügengespinst zu zerreißen, das den völker- und staatsrechtswidrigen Charakter der Bundesrepublik Deutschland verschleiert.
Die Anklage verstößt insbesondere gegen Art. 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907, der es verbietet, den Bürgern eines besetzten Gebietes Treuebekenntnisse gegenüber der Besatzungsmacht abzuverlangen. Dagegen ist jegliche politische Agitation, die auf eine Beendigung des Völkerrechtsverbrechens mit friedlichen Mitteln gerichtet ist, Volksnotwehr und als solche gerechtfertigt.
Die Sieger freilich haben ein vitales Interesse daran, dem Deutschen Volk das Bewußtsein vorzuenthalten, daß es seit nunmehr 60 Jahren völkerrechtswidrig vergewaltigt wird.
Die Staatsanwaltschaft geht sogar soweit, die öffentliche Darstellung des Rechtsstandpunktes des sogenannten Bundesverfassungsgerichts betreffend den Fortbestand des Deutschen Reiches für strafbar zu erklären. In der Anklageschrift wird nämlich die durch die inkriminierten Schriften verbreitete Meinung, daß das Deutsche Reich als Völker- und Staatsrechtssubjekt fortbestehe und durch die völkerrechtswidrige Absetzung der Reichsregierung unter Admiral Dönitz lediglich handlungsunfähig sei, für strafbar erklärt (S. 4 und 7 d. Anklageschrift).
Das Bundesverfassungsgericht – selbst ein Organ der Fremdherrschaft – stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das Grundgesetz – nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[12]
In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese Position bestätigt.[13]
Will die Staatsanwaltschaft jetzt auch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland gefangen setzen?
Sie scheint auch übersehen zu haben, daß Artikel 146 GG mit feierlichem Pathos vom Ende des Grundgesetzes und damit vom Ende der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk spricht. Es klingt wie eine Aufforderung zu geschichtlichem Tun, wenn dort verkündet ist, daß „dieses Grundgesetz … seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Es entspricht der deutsch-redlichen Gesetzesauslegung, daß mit einem erlaubten Ziel – hier der Beendigung der Bundesrepublik Deutschland – notwendig auch ein Weg, es zu erreichen, von Rechts wegen freigegeben ist. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, diesen Weg zu verlegen, bedeutet eine Lossagung von der Selbstbindung, die sich die Fremdherrschaft mit Art. 146 GG auferlegt hat. Oder wollte die Anklagebehörde zum Ausdruck bringen, daß ein Allgemeiner Volksaufstand nach dem Vorbild der Leipziger Montagsdemonstrationen des Jahres 1989, der in den inkriminierten Flugschriften dem Deutschen Volke nahe gelegt wird, ein verbotener Weg sei?
Ein Gebot, die Institutionen einer Fremdherrschaft zu achten und sie in der Öffentlichkeit nicht als das zu benennen, was sie sind, widerspricht der Idee des Rechts und vermag deshalb Handlungs- oder Unterlassungspflichten nicht zu begründen. Besonders gefährlich – und daher laut und vernehmlich mit öffentlicher Warnung zu verfolgen - ist die Fremdherrschaft, die es durch die Mittel der psychologischen Kriegsführung vermocht hat, im Bewußtsein der Genossen des unterjochten Volkes als Dasein der Selbstherrlichkeit eben dieses Volkes zu erscheinen.
Dank der klaren und überzeugenden Worte von Carlo Schmid und dank der zustimmenden Haltung des Parlamentarischen Rates ist den Organen der Fremdherrschaft die Möglichkeit genommen, die vorstehend dargestellte rechtliche Argumentnation als wirklichkeitsfremde Hirngespinste abzutun. Die Darlegungen mit Stillschweigen zu übergehen, wäre flagrante Rechtsbeugung.
Die Juristen in den Diensten der OMF-BRD mögen nun die rechtlichen Ausführungen von Prof. Dr. Carlo Schmid beurteilen, wie sie wollen: ein mit Strafe bewehrtes Verbot, sich seiner Meinung anzuschließen, wäre wohl treffend als Erscheinungsform eines totalitären Gesinnungsstrafrechts zu bezeichnen.
Dem Deutschen Volk zu unterstellen, es empfinde die in den inkriminierten Flugschriften unternommene Aufklärung über seine Lage als Friedensstörungen und würde sich freiwillig einer sich verstellenden Fremdherrschaft unterwerfen, wäre eine Beleidigung dieses Volkes. Nur Gewalt – insbesondere die Gewalt der durch die feindlichen Medien unablässig verbreiteten Lügen - vermag ihm eine gebückte Haltung aufzuzwingen.
Die im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ behauptete Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist nur Schein – schon deshalb, weil dieser „Vertrag“ nicht vom Deutschen Staat, sondern von einem Marionettenregime abgeschlossen wurde. Dieses war nicht vom Deutschen Reich bevollmächtigt, sondern von den Siegermächten. Diese haben folglich mit sich selbst kontrahiert. Ein solcher Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB).
Ergebnis:
Die Anklagen gegen die Reichsbürger entbehren der gesetzlichen Grundlage. Sie sind völkerrechtswidrige Angriffe auf das unveräußerliche Recht der Bürger des Deutschen Reiches, ihrem Staate die Treue zu halten und sich für die Rückgewinnung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches einzusetzen. Wofür stehen die Angeklagten ein? Für das „unvernichtbare Recht (des Deutschen Volkes) auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner politischen Existenz.“ (Carlo Schmid) Diese Haltung kann kein Verbrechen sein!
Dieses Recht ist zugleich eine Pflicht für jeden Reichsdeutschen, - auch für jene, die sich als Kollaborateure – z.B. als Juristen im Dienste der „Bundesrepublik Deutschland“. - der Feindmacht zur Verfügung gestellt haben.
Kleinmachnow am 30. August 2005
[1] Am 30. Dezember 1812 unterzeichnete Generalleutnant Johann David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs in der Mühle von Tauroggen einen Waffenstillstand zwischen seinem gemäß dem Frieden von Tilsit auf französischer Seite kämpfenden preußischen Hilfskorps und der russischen Armee unter General Hans Karl von Diebitsch. Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieses Vertrages hatte der in Diensten der russischen Armee stehende preußische General Carl von Clausewitz. Die Konventionen besagte, dass Yorck von Wartenburg seine Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. Preußen verstand dies als Beginn eines Aufstandes gegen die französischen Besatzer, der in die Freiheitskriegen gegen das napoleonische Frankreich mündete.
[2] aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff.
[3] Carl Schmitt , Der Begriff des Politischen, Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien,
von DUNCKER & HUMBLOT / BERLIN, unveränderter Nachdruck der 1963 erschienenen Auflage Duncker & Humblot 1979, ISBN 3 428 01331 X, S. 53/54:
„Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. Daß die Menschen durch einen Verzicht auf jede ästhetische oder wirtschaftliche Produktivität die Welt z.B. in einen Zustand reiner Moralität überführen könnten, wird niemand für möglich halten; aber noch viel weniger könnte ein Volk durch den Verzicht auf jede politische Entscheidung einen rein moralischen oder rein ökonomischen Zustand der Menschheit herbeiführen. Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“
von DUNCKER & HUMBLOT / BERLIN, unveränderter Nachdruck der 1963 erschienenen Auflage Duncker & Humblot 1979, ISBN 3 428 01331 X, S. 53/54:
„Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. Daß die Menschen durch einen Verzicht auf jede ästhetische oder wirtschaftliche Produktivität die Welt z.B. in einen Zustand reiner Moralität überführen könnten, wird niemand für möglich halten; aber noch viel weniger könnte ein Volk durch den Verzicht auf jede politische Entscheidung einen rein moralischen oder rein ökonomischen Zustand der Menschheit herbeiführen. Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“
[4] BVerfGE 36, 1 ff.
[5] Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag München 1969, S. 132 f.
[6] Berber a.a.O. S. 132 f.
[12] BVerfGE 36,1 (15 f.)
[13] BVerfGE 77, 137 (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1107
„Splitterbomben“
Nr. 004/05
„Fälscher am Werk!“
Liest man die Präambel des Grundgesetzes und dessen Artikel 139 und 146 im Zusammenhang, wird deutlich, daß die „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland eine in feierliche Form gekleidete gedruckte Lüge ist.
Artikel 139 GG verlautbart den als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.
Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – schon gar nicht die Verfassung des Deutschen Volkes, durch die dieses erst als Staat existieren würde – ist in Artikel 146 GG unmittelbar ausgesprochen. Dieser lautet:
„Dieses Grundgesetz ......verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Dieser Artikel wurde auf Vorschlag von Prof. Carlo Schmid in das Grundgesetz aufgenommen und bei der „Wiedervereinigung“ 1990 vom Bundestag noch einmal ausdrücklich bestätigt. Er straft die Präambel dieses „Befreiungswerkes“ Lügen. Diese lautet im wesentlichen:
„.... hat sich das Deutsche (in Großschreibung!) Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....
.
Was anderes als eine regierungsamtliche Täuschung ist es, wenn die Bundesregierung auf ihrer Internetseite das Grundgesetz als die „gesamtdeutsche Verfassung“ ausgibt? Wir lesen:
(http://www.bundesregierung.de/Gesetze-,4221/.htm)
„Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung (das Deutsche Volk erscheint gar nicht mehr! Eine „Bevölkerung“ kann aber keine Verfassung beschließen!/HM) zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“.
Nun ist im Zuge der Einverleibung der DDR in die OMF-BRD gerade Artikel 146 GG neu gefaßt und dadurch sein Geltungswille bestätigt worden, nämlich wie folgt:
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die in Fettdruck hervorgehobenen Wörter sind mit der Annahme des Einigungsvertrages durch den Bundestag eingearbeitet worden. Es ist dieser Text, der die Regierung der Täuschung überführt.
Wie bereits ausgeführt vertritt das „Bundesverfassungsgericht“ fortgesetzt den richtigen Standpunkt, daß das Deutsche Reich weder in der militärischen Niederlage 1945 noch später untergegangen, sondern durch die Gewalt der Sieger handlungsunfähig gemacht worden sei, aber als Subjekt des Staats- und Völkerrechts fortbestehe (zuletzt BVerfGE 36, 1 ff.).
Die an dieser Entscheidung beteiligten Richter wirkten aber ihrerseits an dem Täuschungsmanöver bezüglich der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland mit.
Es heißt darin (S. 79):
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Wie kann eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ mit dem Deutschen Reich identisch sein?
Wenn man einem Hund einen Maulkorb aufsetzt, sagt man dann, der Maulkorb sei identisch mit dem Hund?
Der Lehrer des Staats- und Völkerrechts Prof. Dr. Otto Kimminich führt in seiner Einführung in das Völkerrecht[7] aus:
„Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Staat gesprochen werden kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung an die Allgemeine Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die sogenannte Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann, wenn die drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z.B. ein Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung der betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente „Volk" und „Gebiet" fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der drei Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat, sondern eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf das Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets nicht als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie Diktaturen an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich, daß die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher Staats- und Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“
Nun muß man dem Bundesverfassungsgericht sicherlich keinen Nachhilfeunterricht über Gegenstände erteilen, die – hoffentlich – jedem Deutschen Abiturienten geläufig sind. Gerade die Banalität der „Dreielementelehre“ spricht für die Vermutung, daß die „Verfassungs“richter wider besseres Wissen die Identität von Bundesrepublik und Deutschem Reich behaupten.
Was ein Staat ist, bestimmen nicht die Juristen.
Sowenig der Arzt mit seinem medizinischen Wissen einen Patienten zeugen kann, sowenig kann ein Staatsrechtler mit seinen Theorien einen wirklichen Staat hervorbringen.
Was also ist ein Staat? Carlo Schmid gibt darauf folgende Antwort:
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.“
Staat ist nach Carlo Schmid also „das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes“.
Das Wort „Produkt“ ist hier außerordentlich störend. Der Töpfer formt den Ton zu einer Schale. Ist diese fertig, gibt er sie weg, er bleibt. Oder umgekehrt: Der Töpfer geht, die Schale bleibt an ihrem Ort. Zweifellos ist die Schale das Produkt des Töpfers. So aber wird es Carlo Schmid nicht gemeint haben, wenn er den Staat als ein „Produkt eines souveränen Volkes“ bezeichnet.
Der Schlüssel für die richtige Deutung seiner Worte ist die Wortgruppe „lebendige Volkswirklichkeit“. Diese ist Staat. Staat und Volkswirklichkeit sind identisch.
Bei Hegel liest sich das so:
Die politische Freiheit eines Volkes besteht darin, einen eigenen Staat auszumachen und, was als allgemeiner Nationalwille gilt, entweder durch das ganze Volk selbst zu entscheiden oder durch solche, die dem Volk angehören und die es, indem jeder andere Bürger mit ihnen gleiche Rechte hat, als die Seinigen anerkennen kann.[8]
Das Volk selbst ist es, das einen Staat ausmacht. Staat ist damit ausgesagt als Formbestimmtheit eines Volkes.
Es ist die (außen)politische Freiheit diejenige Formbestimmtheit, die ein Volk als Staat ausmacht. Freiheit ist das Dasein des Willens (des praktischen Geistes), der sich selbst gehört, d.h. der nicht von einem Willen abhängt, der er nicht selbst ist. [Der Wille des Diebes hängt in der Strafe nicht von fremdem Willen ab, sondern von seinem eigenen vernünftigen Willen. Wird ihm sein Eigentum gestohlen, ruft er am lautesten nach dem Scharfrichter! Als wegen Diebstahls Verurteilter ist er in der Haft also frei, denn ihm geschieht nur das, was auch nach seinem Willen allgemein dem Dieb widerfahren soll.] Staat ist also die Willensform eines Volkes, in der dieses frei ist.
Man kann es auch so ausdrücken:
Staat ist Volk in der Form der freien Willensfähigkeit, d.h. in der Form, in der ein Volk seinen eigenen Willen bilden und in Wirklichkeit setzen kann. Staat ist das Dasein der Freiheit. Wie aber kann Freiheit mit Fremdherrschaft ein und dasselbe sein?
Wenn gilt: BRD = DR und BRD = OMF dann gilt auch DR = OMF (Identität). Dann wäre der Maulkorb der Hund. Der Unsinn ist offenkundig. Meinen die Herren „Verfassungs“richter, wir Deutschen hätten das Denken schon verlernt und sie könnten uns ungerügt diesen Unsinn auftischen? Sie sollten wissen, daß es sich hier nicht um Gedankenspiele handelt, sondern um Landesverrat und Völkermord.
Die These des Bundes“verfassungs“gerichts von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich ist nichts anderes als eine Scherzerklärung mit todtraurigem Hintergrund.
Ein weiteres Indiz für die Täuschungsabsichten der höchsten Funktionsträger der OMF-BRD ergibt sich aus einem Vergleich des alten mit dem neuen Artikel 23 GG.
Carlo Schmid hatte gefordert, eine Bestimmung in das Grundgesetz zu schreiben, „auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muß.“ Der Parlamentarische Rat ist dieser Forderung mit der Beitrittsklausel in Artikel 23 nachgekommen.
In der alten Fassung lautete er seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Den westlichen Siegermächten kam das gelegen. Konnte doch auf diese Weise zu gegebener Zeit und bei günstiger Gelegenheit die Einverleibung der sowjetischen Besatzungszone in ihren Machtbereich als „innerdeutsche Angelegenheit“ dargestellt und eine Intervention der Sowjetunion bzw. des Warschauer Paktes als Aggression verurteilt und eventuell mit militärischen Maßnahmen der Nato abgewehrt werden.
Diese Beitrittsklausel war aber nach dem Zusammenbruch des Ostblocks den fremden Herren ein Dorn im Auge. Die „Väter des Grundgesetzes“ hatten nachweislich als „Teile Deutschlands“ auch die geraubten deutschen Ostgebiete im Sinn gehabt, sicherlich auch die Ostmark (heute Bundesrepublik Österreich).
Im Jahre 1990 war in erster Linie Polen – als Keil zwischen dem Deutschen Reich und Rußland der neue wichtige Verbündete der USA - durch die Beitrittsklausel bedroht. Diese mußte also im Zuge der „Wiedervereinigung“ – die keine war – verschwinden. Zu diesem Zweck wurde 1990 in die Präambel des Grundgesetzes die Lüge eingeschrieben, daß „die Deutschen in den Ländern …. (es werden die von der OMF-BRD seit 1990 herrschten 16 Bundesländer aufgezählt) in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ hätten. Artikel 23 GG a.F. wurde aufgehoben.
Um aber die Spuren des ursprünglichen Einigungsgedankens zu tilgen, wurde nicht – wie sonst üblich – die Artikelnummer im Gesetz stehen gelassen mit dem Hinweis „aufgehoben durch…“. Nein es wurde eine gänzlich andere Bestimmung mit dieser Artikelnummer versehen (Überblendung).. Der neue Artikel 23 betrifft die Verwirklichung der Europäischen Union
Dieses Verfahren der „Überblendung“ einer Bestimmung durch eine andere ist in der Gesetzestechnik absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahme in anderen Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenzierung notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.
Den Verfälschern des Grundgesetzes ist auch prompt das Mißgeschick widerfahren, daß sie einen im Grundgesetz selbst enthaltenen wichtigen Verweis auf Art. 23 übersehen haben. In Art. 144 Abs. 2 GG heißt es nämlich auch noch nach der Aufhebung des ursprünglichen Art. 23 GG:
„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“
Diese „Entsendeklausel“ hätte nach der Logik, die der Streichung der „Beitrittsklausel“ des Art. 23 GG zugrunde liegt, auch gestrichen werden müssen. Nicht auszudenken, was passiert, wenn in naher Zukunft Schlesien, Ost- und Westpreußen sowie Königsberg unter Berufung auf Art. 144 Abs. 2 GG Vertreter in den Bundestag und Bundesrat entsenden!
Die hier aufgezeigte Häufung der bewußten Unwahrheiten und Ungereimtheiten in „Gesetzen“, „höchstrichterlichen Entscheidungen“ und regierungsamtlichen Verlautbarungen läßt nur den einen Schluß zu, daß durch abgestimmtes Verhalten der daran Beteiligten die tatsächlich bestehende Fremdherrschaft über das Deutsche Volk der Wahrnehmung entzogen werden soll. Gewöhnlich nennt man das eine „Verschwörung“.
Ob sie sich dabei auch künftig noch auf die im Dienste der BRD-Justiz tätigen Juristen Deutscher Volkszugehörigkeit werden verlassen können, ist zweifelhaft. Denen werden jetzt nämlich die Fälschungen öffentlich vorgezählt. Man würde sogleich ihre schmutzigen Hände sehen.
Kleinmachnow am 31. August 2005
[7] Kimminich, Otto, Einführung in das Völkerrecht, Uni-Taschenbücher Nr. 469, Verlag K.G. Saur, München 1987, S. 134 f.
[8] Hegel Werke (Suhrkamp-Ausgabe), Band 4 S. 222
„Splitterbomben“
Nr. 005/05
„Sie wissen was sie tun!“
Daß in diesem Lande hinsichtlich der (Rechts) Staatlichkeit etwas nicht stimmt, erhellt auch aus einem Aufsatz von Stefan Huster (allem Anschein nach ein Jude) in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff. Der Verfasser hat darin überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB (Leugnung, Verharmlosung oder Billigung der Vernichtung der Juden durch das Dritte Reich) mit Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG unvereinbar ist. Der Verfasser propagiert die partielle Abschaffung des Grundgesetzes im Wege der Rechtsbeugung!
Was ist das Problem?
Artikel 5 Abs. 1 GG schützt die Meinungsäußerung. Diese soll grundsätzlich frei sein und eine Schranke nur an den allgemeinen Gesetzen, sowie an denen zum Schutze der Jugend und der Ehre haben.
Tatsachenbehauptungen als solche sind keine Meinungsäußerungen und genießen deshalb nicht den Schutz des Art. 5 Abs. 1GG. Die Äußerung „nicht erweislich wahrer“ Tatsachenbehauptungen ist gefährlich. Sie kann Strafe, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (§ 186 StGB, §§ 824, 1004 BGB).
Die Äußerung bereits als unrichtig erwiesener oder auch nur bewußt unwahrer Tatsachenbehauptungen ist überhaupt nicht schutzfähig.
Schwieriger ist die Lage, wenn problematische Tatsachenbehauptungen als meinungsbegründend vorgetragen werden. Da der Mensch ein rationales Wesen ist, d.h. seine Meinungen und Überzeugungen in bestimmter Weise aus Tatsachen herzuleiten bestrebt ist, könnte er mit der Meinungsfreiheit wenig anfangen, wenn ihm die zur Begründung mitgelieferten Tatsachenbehauptungen zum Strick werden könnten. Diese „janusköpfigen“ Äußerungen sollen daher insgesamt als Meinungsäußerung gelten und in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG hineinreichen (BVerfGE 54, 208 (219); 61, 1 (8) st.Rspr.).
Für die Nutznießer der Holocaustreligion ist das außerordentlich störend. Sie wollen deshalb Artikel 5 Abs. 2 GG minimal – durch ein einziges Wort - geändert sehen.
Art. 5 Abs. 2 GG lautet heute wie folgt:
„Diese Rechte (Meinungsfreiheit) finden ihre Schranke in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Die Unbequemlichkeit für die Juden, die es zu beheben gilt, folgt aus dem Umstand, daß nach der jetzt noch gültigen Fassung des Art. 5 Abs. 2 GG nur allgemeine Gesetze sowie solche zum Schutze der Jugend und der Ehre als Grundrechtsschranken durchgehen. Sondergesetze, die jenseits des Schutzraumes für die Jugend und die persönliche Ehre sich gegen die Meinungsäußerung überhaupt oder gegen bestimmte Meinungen richten, sind im Umkehrschluß zu Art. 5 Abs. 2 GG verboten.
Jetzt soll neben die Jugend auch noch die Empfindsamkeit der Juden als besonders schutzwürdig anerkannt und die Meinungsfreiheit demgemäß zurückgesetzt werden. Das ist leider kein Witz!
Die Billigung eines Verbrechens – hier des Völkermordes an den Juden - ist keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil, also eine Meinung. Die Verharmlosung oder gar Leugnung des „singulären Verbrechens“ ist, sofern sie als Schlußfolgerungen aus Tatsachenbehauptungen hergeleitet werden, die nicht erwiesenermaßen oder bewußt unrichtig sind, nach der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gleichfalls eine Meinung. Diese fällt in den Schutzbereich des Art. 5 GG. Folgerichtig ist das Verbot, bestimmte Gewaltverbrechen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen worden sind, zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen, kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sondergesetz gegen bestimmte Meinungen. In dieser Rücksicht wird seine Wirksamkeit von Art. 5 Abs. 1 GG blockiert.
Nun sind diese Überlegungen nur gut dafür, viel weißes Papier mit Druckerschwärze zu entwerten. Wie die Urteile gegen Frank Rennicke (Berufungsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2002 - 38 Ns 6 Js 88181/98) und andere zeigen, „verschwenden“ die Gerichte nicht die geringste Aufmerksamkeit auf die Zweifel an der Wirksamkeit des Sondergesetzes zum Schutze der Holocaustreligion. Und das Bundes“verfassungs“gericht drückt sich um eine Entscheidung.
In der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ vom 23.05.05 soll der Vorsitzende Richter am Landgericht i.R. Günter Bertram neuerlich der Frage nachgehen, ob § 130 Abs. 3 StGB-BRD mit der Meinungsfreiheit vereinbar sei. Durch den entsprechenden Hinweis in einer Presseschau erfährt der erstaunte Leser, daß „das Bundesverfassungsgericht bislang noch keine Gelegenheit genommen“ habe, „§ 130 Abs. 3 StGB verfassungsrechtlich zu prüfen“. Aufschlußreich ist der Kommentar dazu: „bemerkenswert angesichts der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken.“
Frank Rennickes „Verfassungs“beschwerde liegt dem Bundes“verfassungs“gericht seit dem 20. August 2003 vor. Mit Sicherheit ist der „Deutsche Barde“ nicht der einzige Beschwerdeführer. Also scheint Karlsruhe diese Fälle durch Nichtbehandlung zu „erledigen“.
Währenddessen sind die Religionswächter nicht untätig. Sie arbeiten an einer argumentativen Lösung des Problems in ihrem Sinne.
Der bereits zitierte Stefan Huster scheut sich keineswegs, deutlich hervorzuheben, daß § 130 Abs. 3 StGB „ersichtlich geradezu den Musterfall einer Norm (darstellt), die auf diese (vom Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise gegen eine bestimmte inhaltliche Meinung gerichtet ist“ (S. 489, linke Spalte ). Statt daraus die Konsequenz zu ziehen, daß dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden müsse, arbeitet er ein Programm der Rechtsbeugung aus, „um § 130 III StGB das gewünschte Anwendungsfeld zu eröffnen.“ (Wer wünscht hier etwas?) Zum Täter hat er das Bundesverfassungsgericht auserkoren. Dieses müsse seine Rechtsprechung zu Artikel 5 GG entsprechend ändern.
Mit anderen Worten: Die Strafbarkeit der „Auschwitzlüge“ wird unbeirrt vorausgesetzt und in der Tradition der Midrasch[i]] nach einer Rechtfertigung dieses Ergebnisses gesucht.
Huster untersucht alle bisher bekannt gewordenen Versuche, § 130 Abs. 3 StGB mit dem Grundgesetz zu versöhnen. Er prüft dabei auch – ohne daß er von ihr Kenntnis haben konnte – die Münsteraner Linie[ii], die darin besteht, den Grundrechten eine „immanente Schranke“ zu verpassen, so daß sie ihre Funktion, die Deutschen gegen bestimmte Zumutungen ihrer Feinde zu schützen, verlieren. Er weist nach, daß die bekannten Strategien ausnahmslos zum Scheitern verurteilt sind, weil sie – statt das Problem zu lösen – nur neue und noch komplexere Probleme nach sich ziehen.
Auch das Bemühen, den Auschwitzparagraphen als Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre zu deuten und so gegen die Meinungsfreiheit in Stellung zu bringen, bleibt fruchtlos. Hier geht die Rechtsprechung und herrschende Lehre davon aus, daß Schutzgut der Vorschrift der öffentliche Friede sei und nicht – jedenfalls nicht primär - die persönliche Ehre (BVerfG NStZ 1992, 535; v. Bubnoff im Leipziger Kommentar, § 130 Rdnr. 44).
Wir bekommen nach dieser Klärung der Grundrechtslage von Huster den Bescheid, daß das Grundgesetz in Beziehung auf § 130 Abs. 3 StGB nur „Literatur“ sei, wie es Carlo Schmid genannt hat. Er faßt sich wie folgt zusammen:
Vor allem jedoch stellt sich die Frage, ob diese grundrechtsfreundliche Rechtsprechung nicht an anderer Stelle mit größeren Gefährdungen der Meinungsfreiheit erkauft werden muß. Das Verbot der Leugnung einer historischen Tatsache in § 130 III StGB ist gewiß ein Sonderfall, sogar ein Fremdkörper in einem freiheitlichen Gemeinwesen; soll die Meinungsfreiheit keinen Schaden nehmen, muß es so einmalig bleiben, wie die Verbrechen singulär sind, deren Leugnung es sanktioniert..
Genau an dieser Stelle gibt der Autor einen Hinweis, der geeignet erscheint, seinen Hintergrund auszuleuchten, indem er in einer Fußnote (41) auf seinen Aufsatz „Beiträge zur jüdischen Gegenwart“, veröffentlicht in der Zeitschrift Babylon, verweist. Er fährt dann fort:.
Es ist daher nicht erstaunlich, daß seine Verarbeitung der überkommenen Dogmatik Probleme bereitet. Die hier versuchte Analyse der einschlägigen Rechtfertigungsstrategien zeigt aber, daß die Rechtssprechung des BVerfG dazu zwingt, Lösungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die tendenziell noch größere Folgeprobleme mit sich bringen. Gegenüber einer Aufgabe der Sonderrechtslehre oder eines massiven Rückgriffs auf Verfassungsgüter als Schranke des Art. 5 1 1 GG ist eine Revision der einschlägigen Rechtsprechung gewiß das kleinere Übel - auch und gerade für das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
So ungeniert darf man hierzulande in der führenden juristischen Fachzeitschrift den „Verfassungsbruch“ propagieren!
Huster war wahrscheinlich nur vorgeschickt, um ein Scheingefecht zu liefern. Die gewünschte Änderung des Artikels 5 GG wird wohl nicht im Wege der Rechtsbeugung von Karlsruhe ausgehen. Die „Politik“ hat bereits ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Jüdischen Organisationen signalisiert. Der vormalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Gespräch mit dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis :[iii]
“Ich will zur Strafbarkeit der Auschwitzlüge, auch zum Verbot nationalsozialistischer Symbole nur folgendes sagen: Man könnte, wenn man in einem abstrakten Raum wäre, natürlich trefflich darüber streiten, daß es unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist, Meinungsäußerungen zu verbieten (sic!.) Trotzdem ist es richtig, weil wir ja nicht in einem abstrakten Raum sind, sondern konkrete geschichtliche Erfahrungen hinter uns haben. Ich glaube zwar nicht, daß die Strafvorschriften für die Ewigkeit sind. Aber für hier und heute ist es richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter rein juristischen Gesichtspunkten als problematisch empfinden kann, zu sagen: Hier gibt es Barrieren oder Schranken, und da hört auch der Spaß auf.”
In der fremdbestimmten Spaßgesellschaft ist eben auch die Meinungsfreiheit nur ein Spaß. Und der hört bekanntlich dort auf, wo die Interessen der Juden ins Spiel kommen.
Es geht aber nicht wirklich um die Empfindsamkeit der von Jahwe gebeutelten Juden. Für diese sind wir Gojim wie Esel – also Vieh[iv]. Sie müßten ja irre sein, wenn sie sich von Eseln beleidigt fühlen würden.
In Wahrheit geht es um die Jüdische Weltherrschaft. Diese ist heute – scheinbar fester denn je - verankert im noch allseits geglaubten Mythos vom Brandopfer „der in Deutschen Konzentrationslagern ermordeten 6 Millionen Juden.“ Mit §130 Abs. 3 StGB-BRD soll im Interesse des Machterhalts dieser Glaube gegen den Zweifel geschützt werden.
Jetzt wissen wir, was wir zu tun haben!
Kleinmachnow am 1. September 2005
Quellen:
[i] Näheres zur „Midrasch“ bei Karl Georg Kuhn, „Die Entstehung des talmudischen Denkens“ in „Forschungen über das Judentum“ Band 1, Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl 1996 – ISBN 3-927933-84-8, S. 64 ff., 72 f.).
[ii] Anlage zur Presseerklärung der NPD vom 1. Mai 2001
Oberverwaltunsgericht Münster setzt sich über das Bundesverfassungsgericht hinweg.
Die NPD wird durch ihre Juristen gegen den Präsidenten des Oberwaltungsgerichts Münster, Dr. Bertrams, sowie gegen die Richter am Oberverwaltunsgericht Münster, Jaenecke und Frenzen Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstatten. Die Genannten haben an einer Entscheidung des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. April 2001 – AZ: 5 B 585/01 - mitgewirkt, mit dem unter ausdrücklicher Absage an eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der NPD das Recht abgesprochen wurde, überhaupt noch je eine Versammlung unter freiem Himmel (Grundrecht aus Art.8 GG) abzuhalten. Zur Begründung ist in dem Beschluß ausgeführt, es würden „vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte“ Manifestationen „neonazistischer Gruppierungen“, zu denen die Richter die NPD zählen, „grundlegende soziale und ethische Anschauungen einer Vielzahl von Menschen – zumal der in Deutschland lebenden ausländischen und jüdischen Mitbürger – in erheblicher Weise verletzt“. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts trage „dem nicht hinreichend Rechnung“. Entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts handele es sich bei den Äußerungen der NPD nicht nur um „politisch mißliebige Meinungen“, sondern um „Anschauungen, denen das Grundgesetz selbst eine klare Absage erteilt“ habe.
Das Bundesverfassungsgeicht hat ungeachtet der Belehrung über die „politisch korrekte“ Auslegung des Grundgesetzes die Entscheidung des OVG Münster – wie zu erwarten war – als offensichtlich rechtswidrig aufgehoben und die NPD-Demonstrationen in Augsburg und Essen genehmigt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seiner Entscheidung den breiten Korridor der juristisch vertretbaren Rechtsauffassungen zur Tragweite des Grundrechts der Meinungs- und Versammlungsfreiheit weit hinter sich gelassen. Es hat damit das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland gebeugt. Die eingangs namentlich genannten Richter haben sich durch ihre Unterschrift unter dem erwähnten Beschluß dem Verdacht der vorsätzlichen Rechtsbeugung ausgesetzt.
Verantwortlich: Rechtsanwalt Horst Mahler als Prozeßvertreter der NPD
[iii] Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 24.4.1996, S. 41.
Baba bathra Fol.: 114b:
"Die Juden (allein) werden Menschen genannt, die Nichtjuden aber werden nicht Menschen, sondern Vieh genannt"(; vgl. Jebamoth 61a, Kerithoth 6b, 7a).
Niddah 45a
"Wie Fleisch von Eseln ist ihr Fleisch".
Erubin, Fol. 41b:
"Drei Dinge bringen den Menschen von seinem Verstand und von der Anerkennung seines Schöpfers, nämlich: Nichtjuden, ein böser Geist und drückende Armut...."
„...ihr heißt Menschen, die (weltlichen) Völker heißen (aber) nicht Menschen .“
Tosephot, Fol. 94b:
"Der Samen der Nichtjuden (Fremden, Nokhrim) ist ein Viehsamen." (Daßelbe steht in Kethuboth 3b.
".... den besten der Gojim sollst du töten." (Siehe auch: Jerusalem. Kidduschin 40b.; Sophrim XV. 10; Aboda zara 26b. Tosephol; Majmonides : Jad chasaka (Starke Hand): 49b; R. Jismael: Mechitah (Zerstörung): lla.)
„Splitterbomben“
Nr. 006/05
„Deutschland erwacht.“
Auch nach den grauenvollen Kriegsjahren 1943/1945 waren die Deutschen noch immer nicht vom Nationalsozialismus „geheilt“. Noch im Jahre 1948 waren etwa 57% der Deutschen der Meinung, der Nationalsozialismus sei „eine gute Idee“ gewesen (Der Spiegel Nr. 20/2003 S. 47).
Wenn man dem Spiegel-Autor Götz Aly glauben darf, dann empfanden 95% der Deutschen „den Nationalsozialismus nicht als System der Unfreiheit und des Terrors, sondern als Regime der sozialen Wärme, als eine Art Wohlfühl-Diktatur“ (Der Spiegel Nr10/2005 S. 56).
Was bedeutete der Nationalsozialismus dem Deutschen Volk?
Die Antwort kann man nicht finden, wenn man nicht einen Blick auf den Versailler Vernichtungsfrieden wirft.
John Maynard Keynes[1], der in Versailles als wirtschaftlicher Berater der Britischen Verhandlungsdelegation wirkte, beurteilte in seinem Buch „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages“ (1920) das Vorhaben der Siegermächte als .... „einen Versuch, Deutschland der Versklavung zuzuführen und [das Versailler Diktat] als ein Gewebe von jesuitischen Auslegungen zur Bemäntelung von Ausraubungs- und Unterdrückungsabsichten.“[2]
Ein nicht unbedeutender Staatsmann des vergangenen Jahrhunderts, Winston Churchill, beurteilte das Vorhaben der Feinde des Deutschen Reiches ähnlich. Er schrieb:
„Die wirtschaftlichen Bestimmungen des (Versailler) Vertrages waren so bösartig und töricht, daß sie offensichtlich jede Wirkung verloren. Deutschland wurde dazu verurteilt, unsinnig hohe Reparationen zu leisten.... Die siegreichen Alliierten versichern nach wie vor, sie würden Deutschland ausquetschen, bis die ‚Kerne krachen’.“[3]
Welch ein Verbrechen, daß sich dieses tüchtige Volk im Herzen Europas gegen seine Versklavung wehrte, seinem heilsgeschichtlichen Feind Widerstand leistete! Adolf Hitler - welch ein Teufel, der es damals wagte, aus Liebe zu seinem Volk die Dinge beim Namen zu nennen und das Deutsche Volk gegen seinen Todfeind aufzurichten!
Die Deutschen haben allen Grund, sich stets zu vergegenwärtigen, wer es ist, der den Überlebenskampf des Deutschen Volkes in den Jahren 1933 bis 1945 als Verbrechen verunglimpft und den Führer in diesem Kampf, Adolf Hitler, dämonisiert. Sind es nicht die Feinde des Reiches, die das tun? Welch erbärmliche Existenzen sind jene, die in den eigenen vier Wänden die todbringenden Lügen der Feinde als die Wahrheit predigen und danach trachten, die Zweifler und Wahrheitssucher zu vernichten! Wer als Deutscher so handelt, ist Gehilfe der Völkermörder und zugleich ihr Opfer.
Der sich in den Kriegszielen der unter jüdischem Einfluß stehenden Westmächte[4] ausdrückende Satanismus ist nur dann in vollem Umfang zu erfassen, wenn der Nebelvorhang der feindlichen Greuelpropaganda zerrissen und so die Sicht auf das Deutschland unter nationalsozialistischer Führung frei wird, wie es sachkundige Beobachter wahrgenommen haben.
Wie aber sahen führende Staatsmänner Europas und maßgebliche Persönlichkeiten der Feindmacht Großbritannien das Dritte Reich mit seinem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler?
Lloyd George, im Daily Express vom 17. September 1936:
„Ich habe nun den berühmten Deutschen Führer gesehen und ebenso etwas von dem großen Wandel, den er bewirkt hat. Was immer man von seinen Methoden denken mag – und es sind fraglos nicht solche eines parlamentarischen Landes – es steht außer Zweifel, daß er eine wunderbare Verwandlung im Geist des Volkes vollbracht hat, in ihrer Haltung zueinander und in ihrem sozialen und wirtschaftlichen Erscheinungsbild.
Er hat zu recht in Nürnberg geltend gemacht, daß seine Bewegung in vier Jahren ein neues Deutschland geschaffen habe.
Es ist nicht das Deutschland des ersten Jahrzehnt, das dem Zusammenbruch im Kriege folgte, deprimiert und niedergebeugt mit einem Gefühl der Sorge und des Unvermögens. Es ist jetzt voller Hoffnung und Zuversicht, und erfüllt mit einem erneuerten Gefühl der Entschlossenheit, sein eigenes Leben ohne Einmischung von außen zu führen.
Zum ersten Male seit dem Kriege ist da ein allgemeines Gefühl der Sicherheit. Die Menschen sind heiterer. Es ist da im ganzen Land ein allgemeiner Frohsinn spürbar. Es ist ein
glücklicheres Deutschland. Ich habe es überall gesehen, und Landsleute, die ich während meiner Reise getroffen habe und die Deutschland gut kennen, waren von dem Wandel tief beeindruckt.
Ein Mann hat dieses Wunder vollbracht. Er ist ein geborener Führer der Menschen. Eine magnetische und dynamische Persönlichkeit mit einer aufrichtigen Absicht, einem resoluten Willen und einem furchtlosen Herzen.
Er ist nicht nur dem Namen nach sondern tatsächlich der nationale Führer. Er hat sie abgesichert gegen die sie umgebenden Feinde. Er schützt sie auch gege ndie Schrecken des Hungertodes, welcher eine der schlimmsten Erinnerungen an die letzten Kriegsjahre und die ersten Jahre des Friedens ist. Über 700.000 sind in jenen finsteren Jahren verhungert.
Man kann die Auswirkungen davon noch an den Körpern derjenigen erkennen, die in diese traurige Welt hineingeboren worden sind.
Die Tatsache, daß Hitler sein Land gerettet hat aus der Angst, daß sich die Zeiten der Verzweiflung, der Not und der Erniedrigung wiederholen könnten, hat ihmim modernen Deutschland eine unangefochtene Autorität verschafft.
An seiner Popularität, speziell unter der Jugend Deutschlands besteht nicht der geringste Zweifel. Die Älteren vertrauen ihm, die Jungen vergöttern ihn. Es ist nicht nur die Bewunderung, die einem populären Führer zuteil wird. Es ist die Anbetung eines nationalen Heroen, der sein Land aus äußerster Verzagtheit und Entwürdigung gerettet hat.
Jenen, die nicht selbst gesehen und gefühlt haben, in welcher Art und Weise Hitler das Herz und den Geist Deutschlands bestimmt, mag diese Beschreibung übertrieben erscheinen. Aber es ist die reine Wahrheit. Dieses große Volk wird besser arbeiten, mehr opfern, und – wenn nötig –mit größerer Entschlossenheit kämpfen, einfach weil Hitler das von ihnen fordert. Jene, die diesen zentralen Punkt nicht verstehen, können die gegenwärtigen Möglichkeiten des modernen Deutschland nicht richtig einschätzen. Dieser Eindruck (wiegt) mehr als alles andere, das ich während meines kurzen Besuchs im neuen Deutschland gesehen habe.
Da war eine Atmosphäre der Wiederbelebung. Sie hatte eine außerordentlichen Einfluß bei der Einigung der Nation. Katholiken und Protestanten, Preußen und Bayern, Unternehmer und Arbeiter, Reich und Arm sind zu einem Volk zusammengefügt. Religiöse, regionale und Klassenunterschiede zerteilen nicht länger die Nation. Es ist da eine Leidenschaft zur Einheit, geboren aus schierer Notwendigkeit.
Überall fand ich eine wilde und kompromißlose Feindschaft gegenüber dem Russischen Bolschewismus, gepaart mit einer echten Bewunderung für das Britische Volk und einem tiefempfundenen Wunsch nach einem besseren und freundlicheren Verständnis durch dieses. Die Deutschen haben sich wirklich entschieden, nie wieder mit uns zu streiten, noch haben sie irgendwelche rachsüchtigen Gefühle gegenüber den Franzosen. Sie haben ganz und gar sich jeden Gedanken an eine Rückgabe von Elsaß-Lothringen aus dem Kopf geschlagen.
Aber es gibt einen wirklichen Haß gegen und Angst vor dem Russischen Bolschewismus, und unglücklicherweise nimmt er an Intensität zu. Beides ist die treibende Kraft hinter ihrer Außen- und Militärpolitik. Ihre privaten und öffentlichen Gespräche sind voll davon. Wo immer man geht, man braucht nicht lange darauf zu warten, das Wort „Bolschewismus“ zu vernehmen, und mit ermüdender Regelmäßigkeit kehrt es immer und immer wieder .
Ihre Blicke sind nach Osten gerichtet als erwarteten sie gespannt die Ankunft des Strafgerichts Gottes. Darauf bereiten sie sich mit deutscher Gründlichkeit vor.
Diese Furcht ist nicht aufgesetzt. Hoch und niedrig sind sie überzeugt, daß da aller Grund zur Besorgnis besteht. Die große Armee, die in den vergangenen Jahren in Rußland aufgebaut worden ist, versetzt sie in Angst und Schrecken.
Eine aussergewöhnlich wilde anti-deutsche Schmähkampagne in den offiziellen Russischen Zeitungen, verstärkt durch den offiziellen Russischen Rundfunk hat in Deutschland den Argwohn wiederbelebt, daß die Sowjetische Regierung Unheil plant.[5]
Der britische Politiker und spätere Kriegspremierminister WINSTON CHURCHILL schrieb im September 1937 über Hitler:
„Während sich alle diese furchtbaren Umwälzungen in Europa (von 1919 bis 1932, d. Hrsg.) vollzogen, führte der Gefreite Hitler seinen langen geduldigen Kampf um das deutsche Herz .
Fünfzehn Jahre nach diesem Entschluß, Deutschland zu rehabilitieren, ist es ihm gelungen, Deutschland wieder die machtvollste Position in Europa zu geben, und er hat nicht nur die Position seines Landes wiederhergestellt, sondern er hat gerade in sehr großem Umfang die Folgen des großen Krieges in ihr Gegenteil verwandelt
Was immer man sonst über diese Großtaten denken mag, sie gehören mit Gewißheit zu den bemerkenswertesten der gesamten Weltgeschichte". [6]
Churchill ließ 1935 im STANDARDMAGAZIN den Aufsatz „Die Wahrheit über Hitler" erscheinen.
Darin heißt es u. a.:
„Die Geschichte dieses Kampfes kann nicht gelesen werden ohne Bewunderung für den Mut, die Aufrichtigkeit und die Kraft der Persönlichkeit, die ihn dazu befähigten, herauszufordern, zu trotzen, zu überwältigen und zu versöhnen - jedenfalls sich durchzusetzen gegenüber allen Autoritäten, die seinen Weg versperrten. Er und die immer wachsenden Scharen derer, die sich ihm anschlossen, zeigten in ihrem patriotischen Feuer und ihrer Vaterlandsliebe, daß es nichts gab, was sie nicht zu tun oder zu wagen bereit wären, kein Opfer von Leben, Gesundheit, Freiheit, das sie nicht selbst bringen oder ihren Gegnern auferlegen würden... "[7]
Am 4. Oktober 1938, vier Tage nach Unterzeichnung des Münchner Abkommens, äußerte Churchill:
„Unsere Führung muß wenigstens ein Stück vom Geist jenes deutschen Gefreiten haben, der, als alles um ihn in Trümmer gefallen war, als Deutschland für alle Zukunft in Chaos versunken schien, nicht zögerte, gegen die gewaltige Schlachtenreihe der siegreichen Nationen zu ziehen."[8]
Lord Mottistone, seinerzeit der Britische Kriegsminister, der 1935 inkognito das Deutsche Reich bereiste, um sich ein Bild von den erstaunlichen Entwicklungen im Herzen Europas zu machen, faßte seine Erinnerung wie folgt zusammen:
„Wir haben viel zu lernen von den regen Deutschen, die sich jetzt in dem Entschluß zusammengefunden haben, Arbeit zu schaffen und auch ihren ärmsten Volksgenossen ein besseres Dasein und bessere Zukunftsaussichten zu geben. Der Bolschewismus ist aus Deutschland verbannt, aber die Reaktion und der Schlendrian sind ebenfalls verbannt. Was in Deutschland erreicht worden ist, können wir in England auch und sogar besser leisten. Es wird Zeit, daß wir an die Arbeit gehen.“ (in seinem Buch: „Mayflower seeks the Truth“ , 1935).
Lord Rothermere , Eigner des „Daily Mail“, schrieb 1936:
„ Der Glaube läßt Wunder wirklich werden. Die Deutschen fanden sich hin zu einem neuen und wirkenden Glauben. ... Er hat Deutschland eine neue Seele verschafft. – Die vergangenen zwei Jahre haben eine politische Entwicklung reifen lassen, so tiefgehend und so weitreichend wie die Große Französische Revolution. – Ein Wandel solcher Art im Wesen eines Volkes, was dessen innere Zustände, was die außenpolitische Geltung der Nation angeht, ist noch niemals in der Geschichte innerhalb eines so kurzen Zeitraumes erreicht worden. – Deutschland ist das neue Sparta, der gleiche Geist völkischer Zucht und die gleiche Selbsthingabe, welche ein paar tausend Bewohner eines kleinen griechischen Stadtstaates den dauernden Rang in der Geschichte verschafften, werden von 67 Millionen Menschen wiederum zur Schau getragen, die in mancher Hinsicht das klügste, das fleißigste, am meisten hochgesinnte und rüstigste Volk der Welt ausmachen....“
(Alle Zitate sind dem Werk von Hans Grimm, „Warum – Woher – Aber wohin?“, 1954, S. 147 ff. entnommen)
Die Weltjudenheit sollte nicht glauben, daß sie mit ihrem Geld und ihren Medien diesen Kraftquell der Menschheitsgeschichte auf Dauer verschüttet halten könnte.
Und wie steht es mit dem „Militarismus“, von dem das Deutsche Volk befreit werden soll? Ist dieser nicht auch ganz anders gesehen worden? Nämlich als Geisteshaltung, die das Deutsche Volk wehrhaft und fähig macht, sich seiner geschworenen Feinde zu erwehren?
Was die sich vorgenommen hatten, ist in den „Splitterbomben“ – Nr. 002/05 – „Krieg und Kriegsziele“ benannt worden.
Was im 20. Jahrhundert wirklich gespielt wurde und wie der „Deutsche Militarismus“ zu beurteilen ist, hat der spätere Präsident des Jüdischen Weltkongresses, der bedeutende Judenführer Nachum Goldmann, auch der „König der Diaspora-Juden“ genannt, 1915/1916 wie folgt gedeutet:
„Der individualistische Geist hatte England innerlich an den Rand des Abgrunds gebracht. Eine Reaktion mußte kommen. Sie kam: ein neuer Geist begann sich in England Bahn zu brechen. Seine Vorkämpfer waren die Theoretiker des Chartismus, waren die christlichen Sozialisten, waren die Führer der Genossenschaftsbewegung, ... vor allem Carlyle. Die Gedankenrichtung, die sie vertraten, war die soziale, historische, organische; was dasselbe bedeutet: die militaristische, die deutsche. .... das beherrschende Erlebnis im Leben dieses großen Schotten (Carlyle) war die innere Überwindung der individualistischen französischen Aufklärungsphilosophie, der atomistischen englischen Nationalökonomie und die Entdeckung der organischen, synthetischen deutschen Philosophie. Carlyle war begeisterter Bewunderer deutschen Wesens, glühender Anhänger der Ideen der deutschen Philosophie. Alle Männer und Richtungen im England des 19. Jahrhunderts, die von schöpferischer Bedeutung sind, stehen unter dem Einflus Carlyles, unter dem Einfluß deutschen Geistes..... Wäre dieser Prozeß friedlich weitergegangen, er hätte schließlich mit der völligen Überwindung des alten individualistischen Geistes geendet; die Vertreter dieses Geistes spürten es sehr wohl. Als sie friedlich ihre Position nicht mehr wahren konnten, entfesselten sie den Krieg, der Deutschland und den militärischen Geist vernichten sollte. ... Die Parole: Nieder mit dem Militarismus! verkörpert in diesem Kriege das rückschrittliche Element, ein Sieg der Parole wäre ein Sieg des 17. und 18. Jahrhunderts über das 19. und 20. Weil Deutschland das fortschrittliche Prinzip verkörpert, ist es des Sieges sicher. Deutschland wird siegen, und die Welt wird vom militaristischen Geiste beherrscht werden. Wer Lust hat, mag es bedauern und Klagelieder anstimmen; es hindern zu wollen, ist eine Torheit und ein Verbrechen gegen den Genius der Geschichte, das begangen zu haben England und Frankreich noch schwer werden büßen müssen.“ [9]
Nachum Goldmann erkannte die Berufung des Deutschen Reiches, das aus dem Völkerringen schließlich siegreich als geistige Führungsmacht hervorgehen wird. Er schrieb:
„...wer von uns hat nicht die Empfindung, mehr, die tiefinnerste Überzeugung, daß mit diesem Kriege eine geschichtliche Epoche zu Ende geht und eine neue beginnt, daß dieser Krieg, soll er nicht für immer der Beweis der inneren Sinnlosigkeit alles historischen Geschehens und damit alles menschlichen Daseins bedeuten, das Zeichen einer ungeheuren Zeitenwende darstellt, den Auftakt zu einer neuen großen Zukunft der Kulturmenschheit? Und noch mehr als dies ist uns heute tiefste Überzeugung: daß diese neue Zukunft, die sich nach dem Kriege anbahnen wird, unter dem Zeichen deutschen Geistes stehen wird, daß der Sieg Deutschlands für lange Zeit hinaus die Verlegung des Schwerpunktes und Führertums der künftigen Kultur im Deutschtum bedeuten wird, ohne aber, daß dies irgendwelche gewaltsame Unterdrückung der anderen Nationalkulturen bedeuten müßte oder dürfte. So wird die kommende Weltkultur in ihrem innersten Wesen deutsche Kultur sein, und damit ist ihre Eigenart, die sie von den bisherigen scheidet, schon bestimmt. Deutsche Kultur bedeutet soziale Kultur, bedeutet die Höherstellung der Gesamtheit über die Einzelnen, bedeutet die Fundierung aller Ethik und Moral, allen Rechts und aller Konvention auf dem Primat des Kollektiven. Wie die Idee des Organismus den tiefsten Gehalt des deutschen Denkens bildet, so stellt der soziale Gedanke das beherrschende Prinzip der deutschen Gesellschaftsordnung, der deutschen Kultur dar. Der Gang der europäischen Kulturentwicklung erhält, von diesem Gesichtspunkt betrachtet, innersten Sinn und tiefe Folgerichtigkeit. Das Mittelalter war die Epoche völliger Unterdrückung des Einzelnen zugunsten der Gesamtheit; das Individuum existierte als solches gart nicht, die Genossenschaft war alles. Die Renaissance und die Reformation proklamierten die Entdeckung des Individuums; es beginnt das individualistische Zeitalter, die völlig Befreiung des Einzelmenschen, die Proklamierung seiner Autonomie. Dies vollbracht zu haben, macht die weltgeschichtliche Bedeutung Englands und Frankreichs aus. Der Individualismus aber in seiner maßlosen Übertreibung führte zur Krisis: es entstand das große soziale Problem unserer Zeit, das in erster Reihe aus dem extrem individualistischen Grundprinzip unserer heutigen Wirtschaftsordnung geboren wurde. Der wirtschaftliche Egoismus des Einzelnen kannte schließlich keine sittliche Schranke mehr; eine innere Wandlung ward notwendig; dieser Krieg leitet sie ein.“ [10]
Vielleicht war das Deutsche Volk 1933 – aufgerüttelt durch den Versailler Vernichtungsfrieden - allen anderen Völkern in der Erkenntnis voraus, daß die Demokratie nur illusionäre Freiheit, in Wirklichkeit aber die Herrschaft der Plutokraten ist, die in der Form der Staatsverschuldung und Zinsknechtschaft den Völkern alle Lebenskräfte aussaugen?
Vor diesem Hintergrund erweist sich das Verbot der NSDAP und ihrer Untergliederungen und die Ermordung ihrer Führer als ein noch ungesühntes Gewaltverbrechen der Sieger.
Als sich in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts der deutsche Volksgeist in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) organisierte und mit Erfolg in das parlamentarische Geschehen eingriff, reagierte die Fremdherrschaft mit einem Parteienverbot.
Von einem Verbot bedroht wurde zu Beginn des neuen Jahrhunderts auch die Nationaldemokratische Partei Deutschlands in dem Augenblick, in dem sie einige Bedeutung erlangt hatte. Zugleich wurde unter dem Schlachtruf „Aufstand der Anständigen“ gegen die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, der Terror des Antifa-Mobs mobilisiert und gegen sie eine beispiellose Rechtsentwährungskampagne inszeniert.
Wahrscheinlich würde sich heute jedoch angesichts des von der Fremdherrschaft erzwungenen Staatsbankrotts, der unter ihrem Druck vorsätzlich herbeigeführten ethnischen Durchmischung und der geduldeten Arbeitslosigkeit in der Größenordnung von 7 Millionen - alles Ergebnisse echter Demokratie - sehr schnell eine Hinwendung des Deutschen Volkes zu einem zeitgemäßen Nationalsozialismus ergeben, wenn eine unverfälschte Darstellung der Geschichte und des nationalsozialistischen Gedankenguts möglich wäre. Aber noch in dem Begleitschreiben der „deutschen“ Regierungen - BRD und DDR - zum 2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben. Diese Blockade wird vermutlich nur durch einen heftigen Kampf zur Vertreibung der Fremdherrschaft aus den Köpfen der Deutschen zu lösen sein.
Mit welchen Mitteln – wenn überhaupt – konnten und können die Jüdischen Plutokraten sich der Gefahr, die ihnen vom Deutschen Volksgeist drohte und immer noch droht, erwehren? Mit der Ausradierung der Deutschen Großstädte und durch den millionenfachen Mord an der Deutschen Zivilbevölkerung war eine Idee, deren Zeit gekommen war, nicht auszurotten.
Alljuda konnte nicht hoffen, diesen – seinen - Feind mit der Wahrheit, mit einer besseren Zukunftsvision überwinden zu können. Alljuda verkörpert einen jetzt untergehenden Geist, den Geist des grenzenlosen Egoismus, der die Gattung Mensch jetzt an den Rand des Untergangs treibt. Dieser Feind der Menschheit kann sich nur noch mit Feuer und Schwert und durch die Große Lüge sein Leben um einiges verlängern. Schwindelerregend ist die Vorstellung, welch gewaltigen Haß er sich jetzt und in Zukunft noch zuziehen mag. Die im Zweiten Weltkrieg gewaltsam beendeten Menschenleben gehen ausnahmslos auf das Schuldkonto Alljudas. Wenn sich diese Erkenntnis erst einmal durchgesetzt haben wird, werden wir wohl alle Hände voll damit zu tun haben, das Leben der Jüdischen Mitmenschen vor der allzu verständlichen Rache der geschundenen, beraubten und betrogenen Völker zu schützen.
Dann wird dem Deutschen Volk, dem Erben Griechenlands als Weltphilosoph, die Aufgabe zufallen, Israel heilsgeschichtlich als den Geist zu deuten, der stets verneint als „Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft“ (Goethe, Faust). Dieser Geist ist Satan! Nur das Deutsche Volk vermag Alljuda (Satan) heilsgeschichtlich zu rechtfertigen und dadurch zugleich die weltliche Jüdische Herrschaft aufzuheben – d.h. zu beenden, zu bewahren und zu erhöhen.
Kleinmachnow am 1. September 2005
[1] John Maynard Keynes (* 5. Juni 1883 in Cambridge; † 21. April 1946 in Firle, East Sussex) war ein englischer Mathematiker und Ökonom. Er zählt zu den bedeutendsten Ökonomen überhaupt und ist Namensgeber des Keynesianismus. Seine radikalen Ideen haben bis heute einen großen Einfluß auf ökonomische und politische Theorien.
[2] zitiert nach Schultze-Rohnhof, „1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte“, Olzog Verlag, München 2003, S. 68/69
[3] Churchill, Weltkrieg S. 13 f. zitiert nach Schultze-Rohnhof a.a.O. S. 69
[4] vgl. „Splitterbomben“ – 002/05 – Krieg und Kriegsziele
[5] David Lloyd George, Daily Express, 17.9.1936
[6] Winston Churchill in seinem Buch GREAT CONTEMPORARIES (Große Zeitgenossen), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 198
[7] zitiert bei Hans Grimm: „Von der verkannten Wirklichkeit", Lippoldsberg 1972, Seite 791 , zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 177
[8] zitiert bei Udo Walendy: .,Wahrheit für Deutschland", Seiten 79 f. und Emrys Hughes: „Churchill, ein Mann in seinem Widerspruch", Seite 159; ), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 221
[9] Nachum Goldmann, Der Geist des Militarismus, Deutsche Verlagsantalt Stuttgart-Berlin, 1915, S. 28 ff.
[10] N. Goldmann, Von der weltkulturellen Bedeutung und Aufgabe des Judentums, F. Bruckmann AG, München 1916 S. 31 f.
„Splitterbomben“
Nr. 007/05
Vermoderte Offenkundigkeit
Die strategische Bedeutung der „Auschwitzkeule“ (Martin Walser) “ als Seelenmordwaffe ist bereits hinreichend deutlich beschrieben worden. Die Nichtigkeit des § 130 Abs. 3 StGB-BRD wurde aufgezeigt.. Es ist jetzt die juristische Vermittlung der Waffenwirkung zu untersuchen.
Es handelt sich bei § 130 Abs. 3 StGB um einen offenen Tatbestand insofern, als das entscheidende Rechtsfolgemerkmal:
„eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch bezeichneten Art“
eine Abhängigkeit (Akzessiorität) von der Feststellung einer konkreten Tat (Völkermord) herstellt. Eine vergleichbare Normenstruktur haben die Bestimmungen, die sich u.a. auf Anstiftung, Beihilfe und Strafvereitelung (§§ 26, 27, 258 StGB) beziehen. In diesen Fällen ist stets eine konkrete Vortat (Anknüpfungstat) zu beweisen.
Der Beweis kann zwar auch durch Verlesung eines Strafurteils geführt werden, in dem die Begehung der „Vortat“ rechtskräftig festgestellt ist. Dieses Urteil entfaltet aber im Verfahren wegen der akzessorischen Tat keine Rechtskraftwirkung, d.h. daß die in dem Urteil getroffenen Feststellungen bezüglich der Vortat mit geeigneten Beweismitteln angegriffen werden können, um aufzuzeigen, daß die „Vortat“ zweifelhaft sei.
Die Holocaustjustiz läßt die Möglichkeit, das Geschichtsdiktat der Sieger mit Gegenbeweisen anzugreifen, nicht zu. Die Bezugstat im Sinne eines konkreten geschichtlichen Geschehens gilt als offenkundig.
Diese Gerichtspraxis wäre als schweres Justizverbrechen zu bewerten, wenn es sich dabei tatsächlich um „Justiz“ und nicht um verschleierte Ausübung von völkerrechtswidriger Gewaltherrschaft handeln würde.
Angesichts der stetig anwachsenden Wucht neuer Erkenntnisse über die Zeit von 1933 bis 1945 wächst jetzt auch bei Gutmenschen – das sind solche, bei denen sich die „Umerziehung“ noch ungebremst auswirkt - der Argwohn, daß die „Offenkundigkeit des Holocausts“ – wie sie der Bundesgerichtshof und das Bundes“verfassungs“gericht abgesegnet haben – nur vorgetäuscht ist.
Worauf soll die „Offenkundigkeit“ beruhen? Auf dem „Urteil“ des Nürnberger Militärtribunals? Auf dem „Urteil“ des Frankfurter Schwurgerichts im sogenannten Großen Auschwitzprozeß? Ist dieses eine „allgemein zugängliche Quelle“? Ist es je in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht worden? Wann?
Wissen die Juristen in den Diensten der BRD, daß es 13 lange Jahre gedauert hat, bis strafrechtliche Ermittlungen in Sachen des „singulären Menschheitsverbrechens“ eingeleitet wurden? Daß die Ermittlungen von einem Strafgefangenen angestoßen wurden? Warum hat die Weltjudenheit nicht sofort – nicht schon 1945, als die Erinnerung und die Spuren noch frisch waren - gefordert, den behaupteten Völkermord zu untersuchen und die greifbaren Täter zur Verantwortung zu ziehen? Kennen sie die „Romane“, die Jüdische Zeugen – zum Beispiel der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel - der Welt als Erlebnisberichte untergejubelt haben?[1] Wie ist es zu erklären, daß ein Lügner[2] und Haßprediger[3] der Welt als Friedennobelpreisträger präsentiert werden konnte?
In diesen Tagen ist das Geständnis des Spanischen Juden Enric Marco bekannt geworden. Der Genannte ist Verfasser des autobiographischen Berichts „Erinnerung aus der Hölle“. „Wenn es ein aktuelles Gesicht für die spanischen Überlebenden des Holocaust gab, dann wohl das von Enric Marco,“ schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 12. Mai 2005 und weiter:“(er) hielt Hunderte Vorträge über seine vermeintliche Leidenszeit im Konzentrationslager Flossenbürg.... Ende Januar trat der Katalane im Parlament von Madrid auf und war dort einer der Protagonisten der ersten Hommage an Spaniens KZ-Häftlinge..... Erst kürzlich wurde Marco, heute 84 Jahre alt, als Vorsitzender der Vereinigung Amical de Mauthausen wiedergewählt.“ Ein Historiker ging den „Erlebnisberichten“ dieses Vorzeigeopfers nach und fand heraus, daß sie reine Erfindungen waren. Enric Marco sagte daraufhin endlich einmal die Wahrheit: „Ich gebe zu, ich war nie im Lager Flossenbürg.“
Zahlreiche „Tatzeugen“ sind von „revisionistischen“ Geschichtsforschern der Lüge überführten worden. Aber nicht die meineidigen Zeugen sind belangt worden, sondern die Forscher – wegen „Leugnung des Holocausts“.
Und wie steht es mit den „Geschichtswerken“ und den Lexika, mit den Fachartikeln von „Historikern“, mit den Berichten in Zeitungen und Zeitschriften als allgemein zugänglichen Quellen, aus denen „zuverlässig“ die Überzeugung geschöpft werden könnte, daß es „den Holocaust“ wirklich gegeben habe?
Wie gehen Juristen in den Diensten der Bundesrepublik Deutschland mit der Tatsache um, daß die Sieger über das Deutsche Reich dessen Geschichte geschrieben haben?
Über den Wert dieser Historiographie sowie über die Methoden und Ziele der psychologischen Kriegsführung äußerte sich Walter Lippmann, unter Präsident Woodrow Wilson Chef des inoffiziellen Propagandaministeriums der USA und in den zwanziger bis fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer der einflußreichsten Journalisten in den USA, wie folgt:
... daß außer der notwendigen Besetzung des feindlichen Staates und der Aburteilung der führenden Schicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen, als die wichtigste Absicherung des Sieges nur gelten kann, „wenn die Besiegten einem Umerziehungsprogramm unterworfen werden. Ein naheliegendes Mittel dafür [ist], die Darstellung der Geschichte aus der Sicht des Siegers in die Gehirne der Besiegten einzupflanzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Übertragung der ›moralischen‹ Kategorien der Kriegspropaganda des siegreichen Staates in das Bewußtsein der Besiegten. Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, dann erst kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.« (zitiert in Die Welt v. 20.11.1982).
Diese Äußerung liefert die Lösung für das Rätsel, daß der Große Auschwitzprozeß erst 13 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht „losgetreten“ worden ist. Es mußten erst die auf dem Schein-Urteil des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg fußenden Ergebnisse der „Forschungsarbeiten“ der verleumdungswilligen „Historiker“ geschrieben, veröffentlicht und als „allgemeinkundiges Wissen“ in die Geschichtsbücher und Lexika übertragen worden sein, ehe das „grausige Geschehen“ in den nicht vorhandenen Gaskammern der Konzentrationslager als nicht mehr bezweifelbarer Hintergrund der Anklagen gegen die Bewacher angenommen werden konnte. Diese Vorbereitungsarbeiten mußten bis zu einem gewissen Grade abgeschlossen sein, ehe der Bundesgerichtshof und das Bundes“verfassungs“gericht sich in der Lage sehen konnten, die von den strafverfolgten „Holocaustleugnern“ zur Widerlegung der Auschwitzlüge angebotenen Gegenbeweise zu unterdrücken mit der Behauptung, daß „das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen offenkundig sei.“
Allgemein zugängliche zuverlässige Quellen, aus denen man Wissen über die Zeitgeschichte der Jahre 1933 – 1945 schöpfen könnte, sind nicht vorhanden. Die Sieger des Zweiten Weltkrieges haben in Verfolgung ihrer Kriegsziele und in völkerrechtswidriger Fortsetzung des Krieges gegen das Deutsche Reich und das Deutsche Volk eine intensive Lügenpropaganda entfaltet und jegliche unabhängige Geschichtsforschung verhindert. Dem Deutschen Volk wurde seine Geschichte regelrecht gestohlen.[4] Die freie Geschichtsforschung mußte der „Geschichtspolitik“ (Habermas)[5] der Sieger weichen. Wer im zeitgeschichtlichen Zusammenhang 1933 – 1945 bezüglich der Ereignisse im Deutschen Reich von „Offenkundigkeiten“ spricht, ist bestenfalls ein Ignorant, wahrscheinlich ein Betrüger.
Wie gehen Juristen in den Diensten der Bundesrepublik Deutschland mit der Tatsache um, daß sich die Feinde des Deutschen Reiches über ihr völkerrechtswidriges Vorhaben, „Offenkundigkeiten“ zu erzeugen, unmißverständlich ausgesprochen haben, nämlich wie folgt[6]:
»Die Re-education wird für alt und jung gleichermaßen erzwungen und sie darf sich nicht auf das Klassenzimmer beschränken. Die gewaltige überzeugende Kraft dramatischer Darstellung muß voll in ihren Dienst gestellt werden. Filme können hier ihre vollste Reife erreichen. Die größten Schriftsteller, Produzenten und Stars werden unter Anleitung der ›Internationalen Universität‹ die bodenlose Bosheit des Nazitums dramatisieren und dem gegenüber die Schönheit und Einfalt eines Deutschlands loben, das sich nicht länger mit Schießen und Marschieren befaßt. Sie werden damit beauftragt, ein anziehendes Bild der Demokratie darzustellen, und der Rundfunk wird sowohl durch Unterhaltung wie auch durch ungetarnte Vorträge in die Häuser selbst eindringen. Die Autoren, Dramatiker, Herausgeber und Verleger müssen sich der laufenden Prüfung durch die ›Internationale Universität‹ unterwerfen; denn sie sind alle Erzieher.
Von Beginn an sollen alle nichtdemokratischen Veröffentlichungen unterbunden werden. Erst nachdem das deutsche Denken Gelegenheit hatte, in den neuen Idealen gestärkt zu werden, können auch gegenteilige Ansichten zugelassen werden, im Vertrauen darauf, daß der Virus keinen Boden mehr findet; dadurch wird größere Immunität für die Zukunft erreicht. Der Umerziehungsprozeß muß ganz Deutschland durchdringen und bedecken. Auch die Arbeiter sollen im Verlauf von Freizeiten vereinfachte Lehrstunden in Demokratie erhalten. Sommeraufenthalte und Volksbildungsmöglichkeiten müssen dabei Hilfestellung leisten. [...] Die ›Internationale Universität‹ ist am besten dazu geeignet, die Einzelheiten des deutschen Erziehungswesens, der Lehrpläne, der Schulen, der Auswahl der Lehrer und der Lehrbücher, kurz: alle pädagogischen Angelegenheiten zu regeln. Wir brauchen ein Oberkommando für die offensive Re-education. Besonders begabte deutsche Schüler erhalten die Gelegenheit zur Fortbildung an unseren Schulen; sie werden als Lehrer nach Deutschland zurückkehren und eine neue kulturelle Tradition, verbunden mit internationalem Bürgersinn, begründen. Die Professoren sollen nach Möglichkeit deutsche Liberale und Demokraten sein.[...] Jedes nur denkbare Mittel geistiger Beeinflussung im Sinn demokratischer Kultur muß in den Dienst der Re-education gestellt werden. Die Aufgaben der Kirchen, der Kinos, der Theater, des Rundfunks, der Presse und der Gewerkschaften sind dabei vorgezeichnet.«
Die Verwüstungen, die die Ausführung dieses Vorhabens gerade im Bereich der Historiographie verursacht hat, werden durch einen Essay des anerkannten Historikers Hellmut Diwald[7] über „Unsere gestohlene Geschichte“[8]wahrnehmbar.
Nachdem der Große Auschwitzprozeß vor dem Schwurgericht Frankfurt/Main sowie die weiteren KZ-Prozesse längst abgeschlossen waren, sind von ausländischen und deutschen Forschern eine Fülle von Tatsachen nachgewiesen worden, die unvereinbar sind mit der offiziellen – als offenkundig geltenden - Version der Geschehnisse.
Der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Fritjof Meyer, bestätigt – ohne ihn namentlich zu nennen - die Befunde des US-Amerikanischen Gaskammersachverständigen Fred Leuchter.[9] Dieser hatte als Gutachter im Zündelprozeß (in Kanada) dargelegt, daß der Betrieb von Gaskammern in den Baulichkeiten auf dem Gelände des Stammlagers Auschwitz I, insbesondere in den Leichenkellern der Krematorien I und II, zur Tötung von Menschen mit dem Insektizid Zyklon B entgegen der offiziellen Version (Auschwitzurteil S. 29) aus technischen Gründen nicht stattgefunden haben kann. Meyer nimmt an, daß die „Vergasung“ außerhalb des Lagers (!) in zwei Bauernhäusern durchgeführt worden sei.
Die eigentliche Brisanz dieser Aussage bleibt dem Uneingeweihten verborgen: Im „Auschwitzurteil“ hat das Schwurgericht Frankfurt hervorgehoben, daß es objektive Beweise für die Vergasungen nicht gebe (Auschwitzurteil S. 109). Die offizielle Darstellung kann sich folglich nur auf Zeugenaussagen stützen (Auschwitzurteil S. 107, 108, 110). Diese bezogen sich auf Tatorte („Gaskammern“) im Lager, müssen also falsch sein, wenn die Feststellungen von Fritjof Meyer zutreffen.
Fritjof Meyer zieht mit seinem Artikel ein Resumé aus der „revisionistischen“ Geschichtsforschung, welches das „Auschwitzurteil“ und die darauf gestützte Offenkundigkeitsthese schwer erschüttert. Vor diesem Hintergrund sind die allgemeinen Bedenken bezüglich der Glaubwürdigkeit der Jüdischen Zeugen im Auschwitzprozeß, die ich in meiner Revisionsbegründung im Fall des Liedersängers Frank Rennicke - Landgericht Stuttgart 38 Ns 6 Js 88181/98 – (S. 174 ff. der Revisionsbegründung) vorgetragen hat, in die Überlegungen einzubeziehen. Sie seien deshalb wie folgt wiedergegeben:
Auszug aus der Revisionsbegründung im Fall Rennicke
„Wenn Jüdische Zeugen es behaupten, fließen in ihrem Machtbereich die Flüsse bergwärts und dort donnert es, bevor der Blitz herniederfährt. Vergessen ist das Jesuswort an die Juden: ‚Ihr habt den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus eigenem; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge. Weil ich aber die Wahrheit sage, glaubt ihr mir nicht.’ (Joh 8, 44-45)
Wahrscheinlich vergessen sind auch die Untersuchungen des Deutschen Soziologen Max Weber über das antike Judentum (Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie III, UTB für Wissenschaft, Uni-Taschenbücher 1495, 3. – 8. Aufl. 1988). Dieser geht der Entstehung des Jüdischen ‚Pariavolkes’ nach (a.a.O. S. 281 ff.) Auf der Feststellung fußend, daß alle antiken Ethiken „den Nichtlandsmann selbstverständlich ignorierte(n)“ (a.a.O. S. 351) schreibt er:
„Die Leistung der Prophetie wirkte zusammen mit den überkommenen rituellen Gewohnheiten Israels, um das hervorzubringen, was dem Judentum seine Pariastellung in der Welt eintrug. Die israelische Ethik insbesondere erhielt ihr dafür entscheidendes Gepräge durch den exklusiven Charakter, welchen ihr die Entwicklung der Priesterthora gab.“
Das heißt, die erhabene israelische Ethik wirkt nur im Verhältnis zum ‚Bruder’, während der Nichtbruder, der Goi, aus dem moralischen Verhältnis ausgeschlossen bleibt (Binnenmoral). Sein einziger Schutz besteht darin, daß die Juden im Talmud immer wieder ermahnt werden, ihr Verhalten gegenüber Nichtjuden so einzurichten, daß Jahwe und sein Volk nicht in ein schlechtes Licht geraten.
Nach dem Jüdischen Religionsgesetz gilt: Ein Jude, der einen Nichtjuden ermordet, ist nur schuldig, eine Sünde gegen ‚die Gesetze des Himmels“’ begangen zu haben, was aber von einem Gericht nicht bestrafbar ist. (Vorsätzlich) den Tod eines Nichtjuden indirekt zu verursachen, ist nicht einmal eine Sünde (Israel Shahak, Jüdische Geschichte, Jüdische Religion, Lühe-Verlag, 1998, S. 140).
In gerichtlichen Händeln mit Nichtjuden ist es nach dem Talmud und dem Schulchan Aruch (14. Joreh dëah 239,1 (Hagah)) Juden im allgemeinen nicht verboten, einen Meineid zu schwören, es sei denn, dadurch würde der Name Gottes entheiligt, d.h. wenn die Gefahr besteht ‚erwischt’ zu werden.
Mit den Worten Karl Christs: »... das ist überhaupt das Wesen des Judentums: die höchsten und die abstoßendsten Gedanken, das Großartige und das Gemeine liegen unmittelbar nebeneinander, untrennbar verbunden, das eine immer die Kehrseite des anderen.« (‚Von Droysen bis Meyer: Leben und Werk’, S. 35 ff.)
Nichts führt an der Erkenntnis vorbei, daß nach der religiösen Tradition – die in der Judenheit seit Jahrtausenden eine besondere prägende Kraft hat – von Jüdischer Seite den Nichtjuden Haß und Feindschaft entgegengebracht wird.
Dieser Umstand hat für die Holocaustjustiz unmittelbar Bedeutung.
Es ist kaum eine Situation denkbar, in der der Anreiz, zu Lasten der Gojim, hier der Deutschen, die Unwahrheit zu sagen, für Juden größer sein könnte, als nach ihrer Befreiung aus den Konzentrationslagern unter der Obhut der an einer Verurteilung der Deutschen interessierten Besatzungsmacht.
Kein redlicher Richter, insbesondere kein redlicher Strafrichter, der die hier angesprochene kulturelle Prägung religiöser Juden kennt, würde allein auf deren Aussagen – wenn es sich um gerichtliche Auseinandersetzungen mit Nichtjuden handelt – je sein Urteil gegen einen Nichtjuden gründen wollen. Er wird berücksichtigen wollen, daß die Aussagen von Opfern eines Verbrechens sehr kritisch zu würdigen sind. Wenn zudem die Opfer in Opferverbänden jahrelang ihre Erlebnisse immer und immer wieder gemeinsam durchgehen, beeinträchtigt auch das den Wert ihres Zeugnisses. Zu bedenken wäre auch, daß Aussagen von Personen, die nicht die charakterliche Reife eines Erwachsenen erreicht haben, besonders vorsichtig zu bewerten sind. Die kultische Amoralität der Talmudisten gegenüber den Nichtjuden setzt jene zu unreifen Persönlichkeiten herab, die einem noch unreifen Kind bzw. Jugendlichen vergleichbar sind. Es könnte die kulturelle Prägung durch eine reine Binnenmoral eine Aussage im Außenbereich fragwürdig erscheinen lassen, insbesondere dann, wenn in nachvollziehbarer Weise ein Rachemotiv nahe liegt.
Sind in den Ausschwitzprozessen die Aussagen Jüdischer Zeugen je vor diesem kulturellen Hintergrund gewogen worden? Wohl nicht.
Es gibt kein Argument, mit dem es einem freien Volk, insbesondere den „unbescholtenen Generationen“ verwehrt werden könnte, immer aufs Neue die Frage nach der geschichtlichen Wahrheit zu stellen. Ein Gesetz, das diese Frage mit schweren Strafdrohungen unterdrückt, ist Unrecht und nichts anderes als Besatzerwillkür.“
Die „Vorlesungen über den Holocaust“[10] von Germar Rudolf, einem der qualifiziertesten „Revisionisten“, sind ein bequemer Zugang zur Holocaustforschung. Der Leser wird mit diesen Vorlesungen zuverlässig über den aktuellen Stand der revisionistischen Zeitgeschichtsforschung unterrichtet. Dereinst wird man die Sprengkraft dieses Buches mit derjenigen einer Wasserstoffbombe vergleichen. Es nichtet die Holocaustreligion vollständig. Die Verbreitung dieser Schrift wird vermutlich wiederum als „Volksverhetzung“ verfolgt werden. Aber lange geht das für die Verfolger nicht mehr gut.
Damit sind wir beim „selbstreferentiellen Paradox“ (Niklas Luhmann) der Holocaustjustiz angekommen:
Als Offenkundig gelten historische Tatsachen dann, wenn sie aufgrund historischer Forschung allgemein als bewiesen gelten und sich deshalb jedermann aus Geschichtsbüchern , Lexika und ähnlichen Nachschlagewerken ohne besondere Sachkunde unterrichten kann.[11] Ist aber die Richtigkeit einer Tatsache in der Geschichtsschreibung umstritten, so wird sie auch nicht dadurch allgemeinkundig, daß über sie viel geschrieben und verbreitet worden ist.[12]
Es kommt also auf die Feststellung der Unangefochtenheit des Für-wahr-Haltens an. Wie aber kann von Unangefochtenheit in diesem Sinne die Rede sein, wenn Zweifler, die das Für-wahr-Halten mit sachlichen Argumenten anfechten, mit der Strafrechtskeule mundtot gemacht und ihre Geschichtswerke von der Verbreitung ausgeschlossen werden?
Die für die Annahme der Offenkundigkeit unverzichtbare Unangefochtenheit einer geschichtlichen Tatsache wird hier gerade erst durch die Voraussetzung der Offenkundigkeit mit den Mitteln der Strafjustiz erzwungen.
Die BRD-Justiz behilft sich hier mit einer zirkulären Argumentation: Sie teilt die Geschichtsschreiber und Forscher wie folgt ein: Autoren, die die gewünschte Version unterstützen, gelten als Wissenschaftler und haben deshalb bei der Erkenntnisfrage Gewicht. Autoren, die der gewünschten Version widersprechen, gelten als „politische Extremisten“, „die aus offensichtlicher Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit bestreiten“. Deren Werke werden als „pseudowissenschaftlich“ abgekanzelt.[13] Sie fallen bei der Erkenntnisfrage nicht ins Gewicht. So wird die Offenkundigkeit der offiziellen Version „erfolgreich“ mit der Offenkundigkeit der offiziellen Version verteidigt.
Die Wand ist grün, auch wenn sie rot ist! Wer sagt, daß die Wand rot sei, wird mit der Auschwitzkeule medial hingerichtet.
Ja, glauben die Juden, daß wir uns das noch länger gefallen lassen?
Vielleicht fangen wir erst einmal damit an,. daß wir die Juristen in den Diensten der OMF-BRD nicht mehr mit „Herr Richter“ und „Herr Staatsanwalt“ anreden, sondern ihnen auf den Kopf zusagen, daß sie Helfer des Seelenmordes am Deutschen Volk sind.
Kleinmachnow am 1. September 2005
[1] Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust S. 438 ff.
[2] Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust, S. 441
[3] ‘Elie Wiesel, „Appointment with hate“, Legends of Our Time, Avon Books, New York 1968, S. 177 f.: „Jeder Jude sollte irgendwo in seinem Herzen eine Zone des Hasses bewahren, des gesunden, männlichen Hasses gegen das, was der Deutsche verkörpert und was im Wesen des Deutschen liegt’,
[4] vgl. den Essay von Helmut Diwald „Unsere gestohlene Geschichte“, http://hellmut-diwald.de/UnseregestohleneGeschichte.htm.
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtspolitik
[6] Anweisungen für die „Reeducation“ des Deutschen Volkes, herausgegeben von der „Einheit für Psychologische Kampfführung“ (Special Service Division) der U.S. Army, zitiert nach Anweisungen 1945 für die Re-education, in Nation & Europa, Heft 8/1958, S. 10. Für umfassende Angaben siehe Claus Nordbruch, Der Angriff, Tübingen 2003.
[7] Eintrag im Brockhaus, 19. Aufl.: „Diwald, Hellmut, Historiker, * Schattau (heute Satov, bei Znaim, Mähren) 13. B. 1929; lehrt mittlere und neuere Geschichte an der Univ. Erlangen-Nürnberg, befaßt sich v. a. mit Themen zur dt. Geschichte.Werke: Wallenstein (1969); E. L. v. Gerlach, 2 Bde. (1970); Gesch. der Deutschen (1978); Der Kampf um die Weltmeere (1980); Im Zeichen des Adlers. Portraits berühmter Preußen (1981); Luther(1982).
[8] http://hellmut-diwald.de/UnseregestohleneGeschichte.htm
[9] Meyer, Fritjof, „Die Zahl der Opfer von Auschwitz – Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“, in: Osteuropa – Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, 52. Jahrgang, Mai 2002, ISSN 0030-6428, S. 631 ff.
[10] Rudolf, Germar, Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, April 2005, PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK,
[11] Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Carl Heymanns VErlag, Berlin 1983, S. 539
[12] Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 540
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