Horst Mahler
     „Splitterbomben“ 
Nr. 001/05     
    Demokratie und einiges mehr
    Der größte Erfolg  der Reichsfeinde besteht darin, daß sie     vermittels einer satanischen Gehirnwäsche – „Umerziehung“ genannt – es     vermocht haben, die Deutschen im Zustande der absoluten Wehrlosigkeit geistig     so weit zu verwirren, daß sie schließlich dahin gekommen sind, sich selbst     mit den Augen ihres ärgsten Feindes zu sehen und seine  seelenmordenden     Lügen  für bare Münze zu nehmen. 
    Das Deutsche Volk ist nie gefragt worden, ob es sich „vom     Nationalsozialismus und Militarismus“ befreit sehen wollte. Hat es doch Adolf     Hitler die Treue bewahrt bis zum bitteren Ende. Hat  je ein Volk mit größerer     Opferbereitschaft „bis zur letzten  Patrone“  gegen seine „Befreiung“      gekämpft? War  es – durch Erfahrung klug geworden - etwa nicht   einer     Meinung mit dem Grafen Coudenhove-Kalergi[1],     der 1925 das Wesen der Demokratie mit folgenden Worten auf den Begriff     brachte:  
    „Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie:     Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die     nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der     Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind     die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die     Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen     Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die     Minister.", (Adel S. 31) 
    Es ist bemerkenswert, daß Pabst Benedikt XVI.,  als er     noch Kardinal Ratzinger war, ähnliche Einsichten öffentlich aussprach. Er     schrieb 1998:
    "Das Gefühl, daß die Demokratie noch     nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und     breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht     einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch     Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche     Meinung manipuliert? Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was     modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat.     Die Grausamkeit dieser Oligarchie,     ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer     sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die     freie Meinungsäußerung behindert.     Und wie ist es mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer     Repräsentation? Wer möchte noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei     das eigentlich bestimmende Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen     zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und     überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System     der Freiheit? Und werden nicht Interessenverbände jeder Art zusehends     stärker als die eigentliche politische Vertretung, das Parlament? In diesem     Gewirr von Mächten steigt das Problem der Unregierbarkeit immer drohender     auf: Der gegenseitige Durchsetzungswille blockiert die Freiheit des Ganzen."[2]
    Ergänzend sollte zur Aufklärung über diesen Sachverhalt     Noam Chomsky zur Kenntnis genommen werden, der zu Beginn des 3.     Jahrtausends – also in unseren Tagen - über die Herrschaftsform, die zur     Irreführung schlichter Gemüter  „Demokratie“ genannt wird, schreibt:
    „Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf deren     Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt werden     sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie mit dem     bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays, zu den     führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört[3].'     Gleich zu Beginn bemerkt er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation     der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element     der demokratischen Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen     »die intelligenten Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der     Propaganda bedienen«, weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen     Verhaltensmuster der Massen verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels     derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit kontrolliert wird«. Darum ist unsere     »Gesellschaft übereingekommen, den freien Wettbewerb durch Führung und     Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer Fall des Prinzips »Konsens     ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt     der Führung einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das     Bewußtsein der Massen formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in     die erwünschte Richtung lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein     genauso dirigieren wie eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den     »Konsens zu organisieren« gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«,     schrieb Bernays, kurz bevor er 1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen     Psychologenverband (American Psychological Association) geehrt wurde“.[4]    
Mit wenigen Zeilen ist in den Protokollen der Weisen von Zion mit unübertroffener Präzision das Heiligste der Demokratie, das allgemeine „Wahlrecht“, auf seinen Wesenskern zurückgeführt:
    „Um dieses Ziel (die Jüdische Weltherrschaft) zu erreichen,     müssen wir vorher das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied von Stand und     Vermögen einführen. Dann hat  die Masse Alles zu sagen, und da sie (durch     die Medien/HM) tatsächlich von uns geleitet wird, so erlangen wir durch sie     die unbedingte Mehrheit, die wir niemals bekommen würden, wenn nur die     Gebildeten und besitzenden Klassen zu wählen hätten.“[5]
    Man sehe sich – überall in der Welt – die Ergebnisse dieser     Jüdischen Erfindung etwas genauer an, und man wird feststellen, daß die     Berechnung der Verfasser der Protokolle aufgegangen ist. 
    Die Bedeutung der (jüdischen) Presse für die Herrschaft der     Lüge ist wahrscheinlich immer noch nicht richtig begriffen worden.     
      Im 20. Jahrhundert sind  die christlichen  Kirchen aus       ihrer Rolle als Prägeanstalten  des abendländischen Bewußtseins  verdrängt       worden. An ihre Stelle traten die Massenmedien, die  Großmacht der       Moderne. Im Verlaufe eines  beharrlich und geheim geführten       Eroberungsfeldzug sind sie in  die Hände der Plutokraten gefallen bzw.       unter ihren bestimmenden Einfluß geraten. Sie bestimmen heute das Weltbild.       In diesem  ist der Egoist die Zentralperspektive, das Gemeinwesen und Gott       bleiben  ausgeblendet. Wahrheit ist durch Nützlichkeit ersetzt. Schlau wie       sie nun einmal sind, haben die geheimen Herrscher herausgefunden, daß       man fast alle Menschen dazu bringen kann, fast alles zu glauben, wenn es       gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. Und so       glauben heute die meisten, was den Plutokraten  nützt, denn diese       suggerieren in unendlicher Wiederholung, daß,  was den Plutokraten        nützt,   fast alle glauben.
    Diese Technologie der Bewußtseinskontrolle ist das Fundament     der Schreckensherrschaft der Lüge. Unter dieser Herrschaft gibt es vor allem      zwei „Todsünden“: Zweifel am Freiheitswert  der Demokratie und Bestreiten des     „Holocausts“.
    Zur Abwehr der Wahrheit bedienen sich die Plutokraten   eines     ganzen Arsenals  von Wortkeulen wie „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemit“,     „Rassist“, „Nazi“ , „Selbsthasser“, „Holocaustleugner“ usw., die den Willen     zu eigenständigem Denken erschlagen sollen. 
    Daß Gedanken allein danach zu beurteilen sind, ob sie richtig     oder falsch, wahr oder unwahr sind, ist scheinbar völlig in Vergessenheit     geraten. Heute ist durchgängig das Interesse der Plutokraten der Maßstab, der     an alle Äußerungen des Geistes angelegt wird. Unter der Tarnbezeichnung     „Umerziehung“[6]     hat sich eine totalitäre Gedankenpolizei etabliert, die in der Geschichte     nicht ihresgleichen hat.
    Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine freie     Publizistik, keine unabhängigen Forschungsstätten zur Erforschung der     Zeitgeschichte, keine unabhängigen Gerichte, die in der Lage wären, bezüglich     des Deutschen Reiches Debatten um die geschichtliche Wahrheit zuzulassen,     keine unabhängigen Lexika-Verlage, keine an den geschichtlichen Tatsachen     orientierte Schulbücher, keine freie Meinungsäußerung und auch keine freien     politischen Parteien. 
    Die geistige Verknechtung Deutschlands, die an § 130 Abs. 3     StGB-BRD ihren Extrempunkt hat, rührt jetzt die Erinnerung an das Deutsche     Reich auf. Deutlich wird die prekäre Lage der „Gerichte“, die diese     Bestimmung gegen Bürger des Deutschen Reiches anwenden.
    In den Gerichtssälen der OMF-BRD steht jetzt die Wahrheit     gegen die Lügen unserer Feinde  auf. Sie wird sich durchsetzen – aus dem     einfachen Grunde, weil die Wahrheit erkannt und heraus ist. Keine Lüge kann     vor der einmal erkannten Wahrheit bestehen. 
30. August 2005
        Weitere Aspekte eines Europa nach Kalergi waren Freiheit, Frieden,         Wohlstand und Kultur. Das heutige Europa hat eben dieses         Selbstverständnis übernommen, das Kalergi in einer Zeit des absoluten         Nationalismus verbreitete, gerade nach dem 1.Weltkrieg, welcher 1918         endete. Graf Coudenhove-Kalergi forderte Frankreich und Deutschland auf,         ihre Streitigkeiten beizulegen und sich stattdessen auf die         Gemeinsamkeiten zu konzentrieren. Die skandinavischen Staaten sollten         nach Kalergis Ansicht bei Europas Fortschritt die Initiative ergreifen         und versuchen im restlichen Europa zu vermitteln. 
        Kalergis Ideen wurden verdrängt, als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach.         Während des Dritten Reiches wurde die Paneuropa-Union verboten. 1938         emigrierte er zuerst in die Schweiz und anschließend in die USA. In         dieser Zeit lehrt er in New York als Professor für Geschichte.         Coudenhove-Kalergi gab         seine Ideen bis zu seinem Tode 1972 nicht auf und blickte voller Freude         und Hoffnung auf die Entwicklung Europas nach Ende des 2. Weltkriegs. Er         begrüßte ganz besonders die Rede         Winston Churchills im Jahre 1947, der zentrale Forderungen Kalergis         aufnahm. Am 18. Mai 1950 erhielt er den ersten internationalen Karlspreis         der Stadt Aachen für besondere Verdienste um die Europäische Einigung.        
        Am 5. Juni 1950 unterbreitete er dem Europarat seinen Entwurf für eine         Europäische Flagge (Brief im PDF-Format). Wegen des Widerstands der         Türkei gegen den Entwurf mit einem roten Kreuz in der Mitte der Flagge         wird der Vorschlag später aufgegeben. 
        Am 3. August 1955 schlug er Beethovens Vertonung von Schillers Ode an         die Freude als neue Europäische Hymne vor (Brief im PDF-Format). Seit         1972 ist die Melodie offizielle Hymne des Europarats und seit 1985 die         offizielle Hymne der Europäischen Union. 
        Nach Coudenhove-Kalergis Tod wurde sein langjähriger Vizepräsident Otto         von Habsburg 1972 Präsident der Internationalen Paneuropa-Union.         
        [http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Nikolaus_Graf_von_Coudenhove-Kalergi]        
        Als man 1955 Winston Churchill mit dem Karlspreis auszeichnete, bekam         Coudenhove Kalergi „wegen besonderer Verdienste um die Bundesrepublik         Deutschland“ das Großkreuz des Bundesverdienstordens, die höchste         Auszeichnung der BRD, verliehen. 
        Schriften
        Kampf um Paneuropa (3 Bände, 1925-28) 
        Die Europäische Nation (1953) 
        Weltmacht Europa (1971) 
                                [2]          Kardinal Ratzinger „Freiheit und         Wahrheit“ in Jürgen Schwab, Otto Scrinzi, Über  die Revolution von 1848         Aula-Verlag, Graz 1998
                                [3]  [E. Bernays         wird zu den 1000 bedeutendsten Persönlichkeiten aller Zeiten gerechnet -         http://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays]
                                [5] Protokolle der         Weisen von Zion, Protokoll der 10. Sitzung, in der Ausgabe des         Wallstein-Verlages ISBN 3-89244-191-x, S. 60       
                                [6] Einzelheiten bei         Caspar von Schrenck-Notzing, „Charakterwäsche – Die Politik der         amerikanischen Umerziehung in Deutschland“, Ullstein Verlag, Berlin 1996,         S. 118 - 143

     „Splitterbomben“ 
    Nr. 002/05     
    Krieg und Kriegsziele
    Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung der von den     Siegermächten in Bezug auf das Deutsche Reich gesetzten Maßnahmen sind die     mit der militärischen Niederwerfung des Deutschen Reiches verfolgten     Kriegsziele.
    Wahrhafte Erkenntnis der Kriegsziele der Feinde des Reiches     setzt Kenntnis des Hauptfeindes voraus, der in der Lage ist und über die     Mittel verfügt, seine  Ziele zum bestimmenden Zweck der Stellvertretermächte     zu machen, die für ihn „die Kastanien aus dem Feuer“ zu holen haben.     
    Der Zionist Bernard Lazare, der Ende des 19. Jahrhunderts in     Paris wirkte, schrieb erlösende Worte:
    Wenn die Feindschaft und die Abneigung gegen die Juden nur in     einem Lande und in einer bestimmten Zeit bestanden hätte, wäre es leicht, die     Ursache dieser Wut zu ergründen. Aber im Gegenteil, diese Rasse ist seit     jeher das Ziel des Hasses aller Völker gewesen, in deren Mitte sie lebte. Da     die Feinde der Juden den verschiedensten Rassen angehörten, die in weit     voneinander entfernten Gebieten wohnten, verschiedene Gesetzgebung hatten,     von entgegengesetzten Grundsätzen beherrscht waren, weder dieselben Sitten     noch  dieselben Gebräuche hatten und von unähnlichem Geiste beseelt waren,     so müssen die allgemeinen Ursachen des Antisemitismus immer in Israel selbst     bestanden haben und nicht bei denen, die es bekämpfen.[1]
    Alle Großen des Abendlandes haben das erspürt – aber nicht     wirklich erkannt. Der deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte brachte es      schon  im Jahre 1793 auf den Punkt:
    „Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein     mächtiger feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen     Krieg steht, und der in manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist     das Judentum. - - - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben     uns nicht zugestehen; denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit     berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. - - -
    Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens     kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und     andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee steckt. Um uns vor     ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr     gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken.“[2]    
    Die Gefährlichkeit sieht Fichte  nicht darin, daß die Juden     einen Staat im Staate bilden. Es sei der Umstand, daß dieser Staat auf den     Haß gegen alle Völker gegründet sei, der ihn gefährlich mache.            [3]      
    Fichte kritisiert das Gefasel von Toleranz, nennt es reden     von "zuckersüßen Worten von Toleranz und Menschenrechten und Bürgerrechten"[4]
    Es mögen sich bei diesem Text „die Nackenhaare sträuben“.     Aber könnte es nicht sein, daß der Verfasser der „Reden an die Deutsche     Nation“ damit  hellsichtig die Grundlagen des 20. Jahrhunderts erfaßt hatte,     das auch das Jüdische Jahrhundert genannt wird?[5]
    Wir werden endlich zu  beherzigen haben, was die Führer der     Weltjudenheit der Welt offenbart haben. 
    Im Gründungsmanifest der ersten Jüdischen Weltvereinigung,     die auf die Erringung der politischen Weltherrschaft ausgerichtet ist, haben     die Beteiligten (noch) Klartext gesprochen.
    Das von dem Juden Isaac Adolphe Crémieux     verfaßte Manifest der zur Zusammenfassung der Juden aller Länder im Jahre     1860 in Paris gegründeten Alliance Israélite Universelle hatte u.a. folgenden     Inhalt: 
„Die Allianz,     welche wir bilden wollen, ist weder französisch noch englisch, weder     schweizerisch noch deutsch, sie ist jüdisch, sie ist universell. Die anderen     Völker sind in Nationen gespalten; wir allein haben keine Mitbürger, sondern     nur Religionsgenossen. Nicht eher wird der Jude der Freund des Christen und     Muselmannes werden, als bis das Licht des jüdischen Glaubens, der einzigen     Vernunftsreligion, überall leuchten wird. Zerstreut inmitten von Völkern,     welche unseren Rechten und Interessen feindlich sind, werden wir vor allem     Juden bleiben. Unsere Nationalität ist die Religion unserer Väter, wir     erkennen keine andere an. Wir wohnen in fremden Ländern und wir können uns     für die wechselnden Interessen dieser Länder nicht interessieren, solange     unsere moralischen und materiellen Interessen in Gefahr sind. 
Die jüdische     Lehre muß eines Tages die ganze Welt     erfüllen. Israeliten! Obgleich zerstreut     über alle Punkte der Erde, betrachtet euch immer als Glieder des auserwählten     Volkes. Wenn ihr glaubt, daß der Glaube eurer Vorfahren der einzige     Patriotismus ist; wenn ihr glaubt, daß ihr trotz eurer äußeren     Nationalitäten nur ein einziges Volk seid; wenn ihr glaubt, daß das     Judentum allein die religiöse und politische Wahrheit repräsentiert, wenn ihr     alle diese Dinge glaubt, Israeliten der ganzen Welt, kommt, hört unseren Ruf,     bezeugt uns eure Zustimmung.
Das Werk ist     groß und heilig. Der Katholizismus, unser hundertjähriger Feind, unterliegt,     auf das Haupt geschlagen. Jeden Tag wird das Netz, welches Israel über den     Erdboden wirft, sich weiter ausbreiten, und die erhabenen Prophezeiungen     unserer heiligen Bücher werden in Erfüllung gehen. Der Tag kommt, wo     Jerusalem das Haus des Gebetes für die vereinten Völker wird, wo die     Fahne des jüdischen Monotheismus auf den entferntesten Küsten weht.
      Benutzen wir alle Umstände. Unsere Macht ist groß,       lernen wir sie gebrauchen. Was haben wir zu fürchten? Der Tag ist nicht       mehr fern, wo die Reichtümer der Erde ausschließlich den Juden gehören       werden.[6]
    Anläßlich der Wahl von Isaac Adolphe   Crémieux  zum     Präsidenten der Alliance im Jahre 1861 erschien in den Archives Israélites     1861, Nr. 25, S. 514 bis 520, ein Artikel mit folgender programmatischer     Aussage : 
    „Ein Messianismus der neuen Zeit muß anbrechen und sich     entwickeln, ein Jerusalem der neuen Ordnung, heilig gegründet zwischen     Morgen- und Abendland, muß sich an die Stelle der Doppelreiche der Kaiser     und Päpste setzen. Die Alliance Israélite hat ihre Wirksamkeit kaum     begonnen und schon läßt sich ihr Einfluß in der Ferne spüren. Sie beschränkt     sich nicht nur auf unseren Kultus, sie wendet sich an alle, sie will in     die Religionen eindringen, wie sie in alle Länder gedrungen ist.
      Die Nationalitäten sollen verschwinden! Die       Religionen sollen vergehen! Israel aber wird nicht aufhören, denn dieses       kleine Völkchen ist das auserwählte Gottes.“
    Schon vor der Machtübernahme durch Hitler  schrieb der     Präsident der Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus, Bernard Lacache:    „Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem Land     ohne Gnade den Krieg zu erklären“.[7]    
    Die Ausführung dieser Absicht ließ nicht lange auf sich     warten. Am 24.03.1933 erklärte die Weltjudenheit dem Deutschen Reich den     Krieg und forderte zum Boykott gegen deutsche Unternehmen auf..[8]     Sie organisierte anschließend weltweit einen höchst wirksamen Wirtschafts-     und Finanzboykott gegen das Reich. [Die ständig in Erinnerung gerufenen     Boykottaufrufe gegen jüdische Geschäftsleute im Deutschen Reich, waren die     Antwort darauf. Sie datieren alle Anfang April 1933 und wurden schon nach     wenigen Tagen von der Reichsregierung unterbunden.]
    Bei seiner Rückkehr von der Internationalen Boykottkonferenz     in den Haag vom August 1933 in die USA rief  deren Präsident, Samuel     Untermeyer, im Rundfunksender WABC zum „heiligen Krieg“ gegen Deutschland     auf, bezeichnete ihn als „heiligen Krieg für die Menschheit“, auf den sich     die Judenheit eingelassen habe. 
    „Es ist ein Krieg der unermüdlich geführt werden muß .... Als     unser Schiff heute an der Bucht herauffuhr, an unserer stolzen     Freiheitsstatue vorbei, verrichtete ich ein Gebet der Dankbarkeit und     Danksagung, daß dieses schöne Land der Freiheit dem Fluch entkam, der sich     auf das ritterliche Deutschland legte, das dadurch von einer Kulturnation in     eine wahrhafte Hölle von grausamen wilden Bestien verwandelt wurde ....
    Ich habe viele dieser mit Schrecken erfüllten Flüchtlinge     getroffen .... und ich möchte ihnen sagen, daß, was durch die starre Zensur     und Lügenpropaganda durchgedrungen ist, .. nur ein Bruchteil der Geschichte     von teuflischer Folter, Grausamkeit und Verfolgung, oder den Schrecken     erzählt, in denen sie leben, die Tag für Tag diesen Männern, Frauen und     Kindern zugefügt werden und schlimmer als der Tod sind. ...
    Sie haben die Weltmeinung mißachtet und bestehen darauf, sie     zu mißachten und herauszufordern. Wir Juden sind die Aristokraten der Welt     .... Wir schlagen vor und organisieren die Weltmeinung, sich in der einzigen     Weise zu äußern, die Deutschland versteht. .... Jude oder Nichtjude     gleichermaßen, der nicht bereits an diesem heiligen Krieg teilnimmt, und sich     noch nicht entschieden hat, sollte es jetzt und hier tun.“[9]    
    Den Höhepunkt setzte Chaim Weizmann, der Präsident der Jewish     Agency, der Israelischen Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels,     mit seiner Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore     Hotel in New York City am 09.05.42. 
    „Wir leugnen es nicht“ – so führte     er aus – „und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser     Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ...     Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums.     Wir geben diesem Krieg nicht  nur unsere ganze     finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir     stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung,     die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist.     Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der     gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern     ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden     sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere     Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.[10]    
    Chaim Weizmann bestätigt damit die oben zitierte     Feststellung  des Deutschen Philosophen Johann Gottlieb Fichte aus dem  Jahre     1793.
    Fichte hatte seine Zeitgenossen gewarnt, 
    "daß die Juden, welche ohne euch Bürger eines Staates     sind, der fester und gewaltiger ist als die eurigen alle, wenn ihr ihnen     auch noch das Bürgerrecht in euren Staaten gebt, eure übrigen Bürger völlig     unter die Füße treten werden.“[11]    
    Die Völkerrechtslehre hat bis auf den heutigen Tag das     Phänomen des Internationalen Juden (Henry Ford) und die Kriegsführung     Alljudas gegen die Völker nicht zur Kenntnis genommen. Zum Schaden aller     Beteiligten! 
    Die strategische Richtlinie für die Eroberung  der     Weltherrschaft durch die Juden ist in den Protokollen der Weisen von Zion –     angeblich eine Fälschung – aufgezeigt.. Von besonderem Interesse ist hier das     Protokoll der 7. Sitzung. Dort heißt es u.a.:
    „Wir müssen in ganz Europa und durch die Beziehungen von dort     aus auch in den anderen Erdteilen Gährung, Streit und Feindschaft erregen.     .....Sobald ein nichtjüdischer Staat es wagt, uns Widerstand zu leisten,     müssen wir in der Lage sein, seine Nachbarn zum Kriege gegen ihn zu     veranlassen. Wollen aber auch die Nachbarn gemeinsame Sache mit ihnen machen     und gegen uns vorgehen, so müssen wir den Weltkrieg entfesseln. .... Sollte     es zu einer gemeinsamen Erhebung aller europäischen Staaten wider uns kommen,     so werden ihnen amerikanische, chinesische oder japanische Geschütze in     unserem Namen antworten.“[12]    
    Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik     Deutschland“ weiß denn schon, welches das Kriegsziel     Nr. 1 war, das die USA und die Sowjetunion als Fundament ihrer Allianz gegen     das Deutsche Reich vereinbart hatten? Und wer die Urheber dieser     Kriegszielbestimmung waren?
    Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident Franklin     D. Roosevelt, schreibt über seine diesbezüglichen Verhandlungen mit  Josef     Stalin, daß als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“     („Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe.[13]
    In den Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident     F.D. Roosevelt und Marschall Stalin anläßlich der Teheran-Konferenz vom 28.     November bis zum 1. Dezember 1943 findet sich folgende Eintragung:     
    „Die Unterhaltung wandte sich dann der Frage nach der     Nazi-Deutschland zugedachten Behandlung zu.] 
    „Der Präsident sagte, nach     seiner Meinung sei es sehr wichtig, daß das Konzept des Reiches nicht im     Bewußtsein der Deutschen belassen werde und dieses Wort aus der Sprache     gestrichen werden sollte. 
    Marschall Stalin erwiderte,     daß es nicht genüge, das Wort zu eliminieren, vielmehr müsse das Reich selbst     außer Stand gesetzt werden, jemals wieder die Welt in einen Krieg zu stürzen.     Er sagte, daß die siegreichen Alliierten bei der Erfüllung ihrer Pflichten     versagen würden, wenn sie nicht jene strategischen Positionen in ihren Händen     zurückbehielten, die notwendig seien, um jeglichem Wiederaufflackern des     Deutschen Militarismus vorzubeugen.“[14]    
In einem Memorandum für     den US-Außenminister vom 6. April 1945 bekräftigte F.D. Roosevelt  noch     einmal sein Vorhaben, das Wort „Reich“ aus dem deutschen Sprachschatz zu     eliminieren.[15]    
      Wohlgemerkt!  Hier ist die Rede von Maßnahmen gegen das       Deutsche Reich mit dem Ziel seiner endgültigen Vernichtung, die überhaupt       erst nach dessen militärischer Niederringung gegen ein nun wehrloses Volk       durchgeführt werden konnten. Es handelt sich hier um eine bisher gänzlich       unbekannte Form der Kriegsführung, die die einheitliche Beherrschung der       maßgeblichen Nationen durch die kombinierte internationale Macht des Geldes       und der Medien, eine Meta-Macht, die über alle Nationen hinausreicht, zur       Voraussetzung hat. Fichte hatte diese Meta-Macht erfasst als  „einen       Staat,  der fester und gewaltiger ist“ als die Nationen  alle. Der       Autokönig Henry Ford nannte sie in einer umfassenden Untersuchung „der       Internationale Jude“. Darin heißt es:
    Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in     Deutschland „Alljuda“. 
    Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind Kapitalismus     und Presse oder Geld und Propaganda. 
    Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine     Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine     nationale Herrschaft ausüben. 
     Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die     technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen     Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der     staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen.     Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für     jüdische Herrschaft geworden ist. 
     Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist staunenswert     organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte Stelle     gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite     Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird – die     Strömung geht nach Amerika. 
    Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land- und     Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist die     britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom     Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda     Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda     hat Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische     Landmacht war – gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte –     arbeitete sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht. 
    Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen Länder und     Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die Kontrolle über     diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen eine dauernde     nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden, werden     niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich, waren     es immer und werden es immer sein. Nur dann gerät Alljuda mit einem anderen     Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der Arbeit     und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann Krieg,     es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie los;     dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und     Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da     Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung     der Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr     liegt in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer     Völker für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen     Judentum auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein     sofortiges Geschrei über  „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es     wider. Die wahre Ursache einer Verfolgung – nämlich die Unterdrückung der     Völker durch die Geldmachenschaften der Juden – dringt nie an die     Öffentlichkeit. 
    Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und Neuyork.     Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich daran,     andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland kämpft es     darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten mit ihrer     gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein vielversprechendes     Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude aber bleibt sich     durch die Jahrhunderte gleich.[16]    
    Gleich bleibt auch das besondere Verhältnis dieser     Kultgenossenschaft zu seinem Gott, der uns wissen läßt:
    Jesaja 34    
    1    Kommt herzu, ihr Heiden    , und höret, ihr Völker    , merkt auf! Die Erde höre zu und was darinnen ist, der     Weltkreis samt seinem     Gewächs!
    2    Denn der HERR ist zornig über alle Heiden und grimmig     über all ihr Heer. Er wird sie verbannen und zum Schlachten     überantworten. 
    3    Und ihre Erschlagenen werden hingeworfen werden, daß der     Gestank     von ihren Leichnamen     aufgehen wird und die Berge von ihrem Blut fließen.
    Es sind  die Dimensionen dieser Kriegsführung, die das ganze     20. Jahrhundert mit zig Millionen gefallenen Soldaten und zig Millionen     ermordeten Zivilisten überschattet, zu bedenken. Besondere Aufmerksamkeit     verdient dabei  der Umstand, daß sich die Deutschen, die in erster Linie     Opfer dieses Völkerschlachtens geworden sind, selbst für Täter halten und     deshalb den wirklichen Tätern willig Einlaß in ihre Schatzkammern gewähren     und den Seelenmord ohne Gegenwehr an sich geschehen lassen.
    Noch  haben wir ein Problem mit den Juden. Wer könnte das     nach allem bezweifeln? Nur wird uns verboten  darüber zu sprechen. Probleme,     über die nicht gesprochen werden darf, können nicht – jedenfalls nicht     vernünftig – gelöst werden.
    Probleme ernsterer Art, die nicht gelöst werden, sind wie     eine Krebsgeschwulst, die den befallenen Organismus tötet.
    Unser Problem ist, daß sich die Juden als unsere Herren     betrachten. Wir erfahren das aus berufenem Munde. Zu seinem Volk Israel     spricht Jahwe [Jesaja 60] – und wir dürfen (Luther sei     Dank!) zuhören:
    10  Fremde     werden deine Mauern     bauen, und ihre Könige     werden dir dienen.     Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich     mich über dich.
    11  Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag     noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und     ihre Könige herzugeführt werden.
      12  Denn welche Heiden       oder Königreiche       dir nicht dienen       wollen, die sollen umkommen       und die Heiden verwüstet       werden.
    13  Die Herrlichkeit     des Libanon soll an dich kommen, Tannen, Buchen und     Buchsbaum miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich     will die Stätte meiner Füße herrlich machen.
    14  Es werden auch gebückt zu dir kommen, die dich     unterdrückt haben; und alle; die dich gelästert haben, werden niederfallen zu     deinen Füßen und werden dich nennen eine Stadt des HERRN, ein Zion     des Heiligen in Israel.
      15  Denn darum, daß du bist die Verlassene       und Gehaßte       gewesen, da niemand hindurchging, will ich dich zur       Pracht       ewiglich machen und zur Freude       für und für,
    16  daß du sollst Milch     von den Heiden     saugen, und der Könige Brust     soll dich säugen, auf daß du erfährst, daß ich, der     HERR, bin dein Heiland    , und ich, der Mächtige     in Jakob, bin dein Erlöser    .
    17  Ich will Gold     anstatt des Erzes und Silber     anstatt des Eisens bringen     und Erz anstatt des Holzes und Eisen anstatt der Steine; und will zu deiner     Obrigkeit     den Frieden     machen und zu deinen Vögten     die Gerechtigkeit.
    Wir wissen jetzt also, was Jahwe mit uns vor hat.
    Ein Gesetz, das die Behandlung eines lebensbedrohlichen     Problems bei Strafe verbietet, ist nicht Recht. Denn Recht ist der     Lebenswille eines Gemeinwesens. Durch das Recht lebt es frei. Das Recht     entbindet seine schöpferischen Kräfte zu freier Entfaltung.
    Wer einem Volke gebietet, einen eingedrungenen Feind nicht zu     beunruhigen, und sei es auch nur dadurch, daß es sich die Anwesenheit dieses     Feindes meldet, ist selbst diesem Volke Feind und verdient es, davon gejagt     zu werden.
    Kleinmachnow am 30. August 2005
                                [1] Bernard Lazare in         „Antisémitisme, son histoire et ses causes“, Paris 1934, 1.         Band, S. 42, hier zitiert nach Jonak von Freyenwald         « Jüdische Bekenntnisse », Nürnberg 1941, Faksimile S. 142
                                [2] Fichtes Werke, VI.         Band, S. 149, Berlin 1845       
                                [3] Fichte a.a.O.        „Ich glaube nicht, .....         dass dasselbe dadurch, dass es  einen abgesonderten und so fest         verketteten Staat bil- det, sondern dadurch, dass dieser Staat auf den         Hass  des ganzen menschlichen Geschlechtes aufgebaut ist,  so         fürchterlich werde.“        
                                [4] a.a.O.
                                [5] Martin Gilbert,         Das Jüdische Jahrhundert, ursprünglich Bertelsmann Verlag, jetzt bei          ORBIS 2001
                                [6] abgedruckt bei E.         Jouin, „Les protocols de Butmi“, S. 158
                                [7] in Le Droit de         vivre, Paris 9.11.32.        
                                [8] Daily Mail vom         24. März 1933, Titelseite
                                [9]  New York Times         vom 07.08.33 - http://www.sweetliberty.org/issues/israel/untermeyer.htm.
                                [10] New York Times         v. 10, 11.und 12.05.42         
                                [12]  Die Protokolle         der Weisen von Zion – Text und Kommentar, Wallstein Verlag, 2. Aufl.,         Göttingen 2001, ISBN 3-89244-191-x, S. 53
                                [13]  Quelle: W. L.         Willkie: „One World”, Simon & Schuster, New York, 1943 – Hinweis in der         FAZ vom 14.02.92.
                                [14] Quelle: Die F.D.         Roosevelt-Papers, einzusehen in der F.D.R-Library                roosevelt.library@nara.gov    Tel. 001 845-229-8114       Fax 001         845-229-0872
                                        [15]          Quelle: a.a.O.       
                                [16]          Henry Ford, „Der Internationale         Jude“, dreiunddreißigste Auflage / 117. bis 118. Tausend, Hammer-Verlag,          Leipzig 1937,S. 44 f.       

        „Splitterbomben“ 
    Nr. 003/05 
    „Nennt sie endlich beim Namen!“
        Es häufen sich Anklagen wegen Verbreitens der „Reichsbürgerbriefe“ und der     „Gedankenflügler“ der Reichsbewegung (z.B. gegen Dr. Rigolf Hennig - LG     Lüneburg 21 KLs 3/05; Horst Mahler – LG Potsdam 24 KLs 42/05; Meinolf     Schönborn - LG Dortmund KLs 157- Sch 1/05) 
        Den Angeschuldigten  wird vorgeworfen, durch Verbreiten von Schriften     
        a)  die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung     beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben, und sich dadurch     absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland     eingesetzt zu haben (§ 90a Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2  StGB-BRD),
        b) Propagandamittel, die nach dem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen     einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland     verbreitet zu haben (§ 86 Abs. 1 StGB-BRD);
        c) Schriften verbreitet zu haben, in denen der „Holocaust“         geleugnet wird  in     einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 130 Abs.     4 StGB-BRD).
    Die von der Staatsanwaltschaft     für strafwürdig erachtete Kernthese der inkriminierten Schriften geht dahin,     daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern die „Organisationsform     einer Modalität der Fremdherrschaft“ (Carlo Schmid) sei, von den westlichen     Siegermächten dazu bestimmt, das Deutsche Reich handlungsunfähig zu halten     und auf diesem Wege das Deutsche Volk durch Wegnahme der eigenen     Staatlichkeit zu vernichten. Der Krieg gegen das Reich dauere an und werde     mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung als Seelenmord am Deutschen     Volk fortgesetzt. Tatwaffe des Seelenmordes sei in erster Linie die      „Auschwitzkeule“ (Martin Walser).
    Dem setzen die Angeschuldigten     den Standpunkt des Deutschen Reiches entgegen. Es wird deutlich, daß sich der     Scheinstaat „Bundesrepublik Deutschland“ mit den erhobenen Anklagen selbst     vor Gericht gestellt hat. 
    Die von der Staatsanwaltschaft     herangezogenen §§ 86a Abs. 1, 90a Abs. 1 Nr.1, Abs. 3, 130 Abs. 3, Abs. 4     StGB-BRD sind keine Rechtsnormen sondern Anordnungen einer Fremdherrschaft.     Sie  verstoßen gegen Art. 43 und 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und     sind deshalb rechtlich unbeachtlich.
    Die Anklage verstößt somit gegen     den europäisch-gemeinrechtlichen Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine     Strafe ohne Gesetz),  wie er  in der Selbstbindungszusage der Fremdherrschaft     (Artikels 103 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)  anerkannt ist.
    Die in den inkriminierten Texten     getroffenen Feststellungen zur Lage Deutschlands sind richtig und wahr.    
    Wer ist es, der dem Deutschen Volk das     Recht streitig machen will, frei – d.h. Herr im eigenen Haus zu sein? Welcher     Jurist will ernsthaft behaupten, ein Volk könne auch ohne Staat zu sein, über     seine Geschicke selbst bestimmen? 
    Irritiert es die Juristen im Dienste     der OMF-BRD nicht, daß Bestrebungen, die Fremdherrschaft durch Herstellung     der  Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches zu beenden, notwendig      „Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne von     § 90a Abs. 3 StGB-BRD sind und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht     werden? Wie könnte die friedliche Betätigung zur Erreichung dieses Zieles     gegen die Rechtsordnung des Deutschen Volkes verstoßen? 
    Hinsichtlich der Bestrebungen, das      Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen, hat das Marionettenregime nur     die Wahl zwischen rigoroser Unterdrückung oder tätiger Reue (etwa im Geiste     der Konvention von Tauroggen[1]).
    Es ist  das Kriegsziel der Fremdmacht,     die Auferstehung des Deutschen Reiches für immer zu vereiteln. Wer sich als     Deutscher in den Dienst dieses feindlichen Interesses stellt, ist ein     Verräter. 
    Der Versuch, die Aufklärung des     Deutschen Volkes über seine Lage als „Verunglimpfung des Staates“  zu     sanktionieren, ist ein Völkerrechtsverbrechen der Fremdherrschaft als solcher     und in der Person der Kollaborateure ist dieses Verhalten nach dem     fortgeltenden Recht des Deutschen Reiches Landesverrat und Begünstigung der     Feinde des Reiches. Der Gebietsherr des besetzten Gebietes (hier das Deutsche     Reich) kann nach Beendigung der Besetzung seine Staatsangehörigen wegen     Verletzung seines Strafrechts (Hochverrat, Landesverrat) oder seines     Beamtenrechts (Verletzung der Treuepflicht) zur Verantwortung ziehen     [Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts II.Band Kriegsrecht, C.H. Beck     Verlag, München 1969, S. 135].         
  
    Es wird höchste Zeit, daß sich die für     die Fremdherrschaft handelnden Juristen deutscher Volkszugehörigkeit  mit den     einschlägigen Bestimmungen des Reichsstrafgesetzes vertraut machen. Hier     kommen in erster Linie die §§ 90f und 91b RStGB in der Fassung von 1944 in     Betracht. Sie  lauten: 
    § 90 f 
        Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich     entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen     des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.
            § 91            b 
        Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines     Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der     feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder     eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit     lebenslangem Zuchthaus bestraft.
        Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine     Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil für die feindliche Macht     herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf     Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden. 
    Mit den Anklagen unternimmt die     Fremdherrschaft   den Versuch, das Erinnern an das öffentliche Nachdenken des     „Vaters des Grundgesetzes“, des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Carlo     Schmid, über die Lage des Deutschen Volkes  zum Verbrechen zu erklären.
    Dieser hatte  am 8. September     1948 vor dem Parlamentarischen Rat überzeugend vorgetragen, daß das     Grundgesetz keine Verfassung sondern ein Besatzungsstatut  und  die     Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern nur die „Organisationsform     einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) seien. Er hatte in diesem     Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der Siegermächte in die     staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdelikt     darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern     angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.[2]
    Es erleichtert  die Aufnahme     dieser – vielleicht schockierenden -  Überlegungen, wenn die  Grundsatzrede     im Detail zur Kenntnis genommen wird.. Deshalb werden nachfolgend die     wesentlichen Passagen aus dieser Rede mit verbindenden Texten wiedergegeben.
    Der Vortrag ist der Frage     gewidmet „Was heißt eigentlich Grundgesetz?“ Es werden die  Auswirkungen die     Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 und der folgenden     Eingriffe der Sieger  auf die Rechtslage des  Deutschen Reiches untersucht.      Ausgangspunkt     der Überlegungen war der Begriff des Staates. Dazu führte Carlo Schmid aus:
            .. es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den     die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als     einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das     In-die-eigene-Handnehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der     Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn     man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem     fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige     Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie.     Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im     legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt     eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes     handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft     und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich     nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert     sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im     demokratischen Sinn. ....
    Die in der „Splitterbombe“ Nr. 002/05       dargestellten Kriegsziele der Feinde des Deutschen Reiches waren (sind)  nur      durch eine nachhaltige Deformation des Bewußtseins der Deutschen     („Umerziehung“ genannt) zu erreichen. Das erfordert die Fortsetzung des     Krieges über den Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen     Kampfführung unter dem Schutz einer lang anhaltenden kriegerischen Besetzung     Deutschlands. 
    Die Sieger hatten aus dem Versailler     Debakel gelernt. Sie nahmen von einem neuerlichen Diktat Abstand und     verlegten sich auf die Einsetzung einer Marionettenregierung. In kluger     Berechnung gingen sie davon aus, daß die geplante Ausraubung Deutschlands und     die Auslöschung des Deutschen Volkes durch forcierte Multiethnisierung von     den Leidtragenden nur dann widerstandslos – quasi als Schicksal – hingenommen     werden würden, wenn die Deutschen in der Illusion lebten, einen eigenen Staat     zu haben. Die Kriegszielrealisierung würde dann als „deutsche Mißwirtschaft“     bzw. als Versagen „unserer“ Politiker erscheinen. Ein etwaiger Widerstand     würde nicht den Charakter eines nationalen Befreiungskampfes annehmen,     sondern sich gegen die politische Klasse im eigenen Lande richten. Den     Deutschen wurde sozusagen das Feindbild gestohlen, ohne das sie – wie Carl     Schmitt richtig erkannt hatte[3]     – als Volk nicht überleben können.
    Die Darlegungen von Carlo Schmid wären     geeignet gewesen, dem Deutschen Volk das richtige Feindbild gegenwärtig zu     erhalten. Er hat mehrfach auf die Notwendigkeit eines nationalen     Befreiungskampfes angespielt. Es ist daher kein Zufall, daß seine     grundsätzlichen Darlegungen zur Lage des besiegten Deutschen Reiches in     Vergessenheit überführt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht[4]     ist – wie nachfolgend noch gezeigt werden wird – sogar     soweit gegangen, die Schlußfolgerungen von Carlo Schmid in ihr Gegenteil zu     verkehren und ihn als Autorität für die unrichtige  Behauptung zu zitieren,     daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch     (territorial teilidentisch) sei. 
    Carlo Schmid hat keinen Zweifel daran     gelassen, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und das Grundgesetz     keine Verfassung  sondern nur eine Erscheinungsform einer Fremdherrschaft     sind. Er hat das in seiner Rede wie folgt ausgedrückt:
            Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen.     Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit     unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform     einer Modalität der Fremdherrschaft;     denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt     die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter     Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo     dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen,     der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten     demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo     das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten     Gewalt organisiert,     sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit     der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein     Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag     alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm     die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die     Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den     Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des     Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die     Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, daß dieser     Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt     auszuüben vermag. 
    Die im folgenden Abschnitt     wiedergegebenen weiteren Ausführungen von Carlo Schmid wurden bisher nur in     Publikationen am  „rechten Rand“ des politischen Spektrums vermutet, nämlich:      
            Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche     Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den     verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es     damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen     ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die     damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche     Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als     Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den     Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen     Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen     Kapitulation und kein anderer. 
             .... 
            Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und     er selbst militärisch niedergeworfen sind.         Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt     lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des     Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem     Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten     vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische     Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das     Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies,     dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten    Subjugation     schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben     nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens,     daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und     zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus     ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß     gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren     aufgehört hat. .... 
            Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet     und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend     Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als     staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr     geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig.  
            ..... 
            Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland     als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu     geschaffen zu werden. Es muß aber neu organisiert      werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus     unausweichlich  
    Geradezu vernichtend für die OMF-BRD     ist die folgende Feststellung:
            Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch     folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf     Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die     Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn     Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse,     um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf     deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. ... 
            Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag     nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. ... die Haager Landkriegsordnung     verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.     
    Damit ist klar und deutlich     ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Völkerrechtsdauerdelikt     darstellt. Diese Feststellung schließt die Aufforderung an alle Reichsbürger     ein, diesen Deliktstatbestand durch einen Aufstand gegen die Fremdherrschaft     zu beseitigen. Das ist eine Sache der Ehre.
    Von besonderem Interesse sind auch noch     die folgenden Passagen seiner Rede:
             Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in     Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß sie die Ausübung der     deutschen Volkssouveränität blockiert haben.  
            ... 
            Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn     eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt     werden können.  
            ... 
             Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik     des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität     des Genehmigungspflichtigen ! 
            ... 
             Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich     in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung     möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können     wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten     gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde -     Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das     müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht     geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen,     keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig"     lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können,     ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche     Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder     ungeschriebene Besatzungsstatut. 
            ... 
             Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur     Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes     in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht     die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen     Staat zu errichten  
    Von höchster Brisanz ist die folgende     von Carlo Schmid unternommene „authentische Interpretation“ des auf sein     Betreiben in das Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146:
            Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren     Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige     Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes     dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen     können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung     enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes     Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein     Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier     Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."  
    Die Feinde des Reiches müssen     sich wünschen, daß diese Rede nie gehalten worden wäre. Diese enthält die     Aufklärung über die Lage des Deutschen Volkes, die zugleich eine     Handlungsanleitung zur Wendung dieser Lage zum Besseren ist.
    Die von den Siegern an die     Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates     gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker-   und Staatsrechtslehre     nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten  Staates anzuerkennen,     diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich     ein Organ     der Fremdherrschaft.
    Friedrich Berber schreibt dazu in     seinem Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts:
        Nach Art. 43 LKO hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden     Vorkehrungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und     das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten".
        Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht     nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der     Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der     Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und     Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht     entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben.     Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß, im     Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der     Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur     sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf     dem besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst     bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die     Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein     Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen     Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des     Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte     Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt)     überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist     nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der     Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die     Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich.     .... Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht fundamentale     Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen."[5]    
        Wohl kann die Besatzungsmacht Rechtsnormen zum Schutze ihrer militärischen     Interessen und zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen     Ordnung und des öffentlichen Lebens erlassen aber nur, „soweit kein     zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Ein solches     zwingendes Hindernis sind einmal die militärischen Notwendigkeiten, dann     aber auch die Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung, die unter den     Landesgesetzen gegebenenfalls gestört war, wiederherzustellen oder die     Bestimmungen der Genfer Konvention einzuhalten.“[6]    
    Die Einsetzung von     Marionettenregierungen  in den von den USA völkerrechtswidrig angegriffenen      Staaten des mittleren Ostens, Afghanistan und Irak, bringt jetzt – spät aber     nicht zu spät - zum Bewußtsein, was seit dem 23. Mai 1945 von der     Hauptsiegermacht dem Deutschen Volk und dem Deutschen Reich angetan wird. Die     Entsprechungen sind für den informierten Zeitgenossen offenkundig.
    Es ist höchste Zeit, zur     Erhellung der Rechtslage bezüglich des Deutschen Reiches die Maßstäbe des     allgemeinen Völkerrechts endlich  auch an das Handeln der Feindstaaten des     Reiches anzulegen und die von diesen auf dem Boden des Deutschen Reiches     geschaffenen Institutionen als das wahrzunehmen, was sie in Wirklichkeit     sind: eine „Organisationsform     einer Modalität der Fremdherrschaft“ – ein Völkerrechtsverbrechen.     
    Die zum Schutze dieser     Institutionen im Ersten und Zweiten Abschnitt des Besonderen Teils des     Strafgesetzbuches-BRD ausformulierten Bestimmungen (§§ 80 – 101a) sowie das     Maulkorbgesetz (§ 130 ) bezwecken die Bestandssicherung der Fremdherrschaft     über das Deutsche Volk und sind deshalb null und nichtig. 
    Es ist das „nicht vernichtbare“     Recht eines jeden Volkes, gegen eine ihm aufgezwungene Fremdherrschaft     aufzustehen und seine Befreiung zu erkämpfen. Die Tarnung der Fremdherrschaft     als „Staat“ des unterworfenen Volkes ist eine Kriegslist des Feindes. Diese     ist zu durchkreuzen!
    Erste Treuepflicht eines jeden     Reichsbürgers ist es, das Lügengespinst zu zerreißen, das den völker- und     staatsrechtswidrigen Charakter der Bundesrepublik Deutschland verschleiert.
    Die  Anklage verstößt     insbesondere gegen Art. 45 der Haager Landkriegsordnung von 1907, der es     verbietet, den Bürgern eines besetzten Gebietes Treuebekenntnisse gegenüber     der Besatzungsmacht abzuverlangen. Dagegen ist jegliche politische Agitation,     die auf eine Beendigung des Völkerrechtsverbrechens mit friedlichen Mitteln     gerichtet ist, Volksnotwehr und als solche gerechtfertigt.
    Die Sieger freilich haben ein     vitales Interesse daran, dem Deutschen Volk das Bewußtsein vorzuenthalten,     daß es seit nunmehr 60 Jahren völkerrechtswidrig vergewaltigt wird.
    Die Staatsanwaltschaft  geht sogar     soweit, die öffentliche Darstellung des Rechtsstandpunktes des sogenannten     Bundesverfassungsgerichts betreffend den  Fortbestand des Deutschen Reiches     für strafbar zu erklären. In der Anklageschrift wird  nämlich die durch die     inkriminierten Schriften verbreitete Meinung, daß das Deutsche Reich  als     Völker- und Staatsrechtssubjekt fortbestehe und durch die völkerrechtswidrige     Absetzung der Reichsregierung unter Admiral Dönitz lediglich handlungsunfähig     sei, für strafbar erklärt (S. 4 und 7 d. Anklageschrift).  
    Das Bundesverfassungsgericht –     selbst ein Organ der Fremdherrschaft – stellte     in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das     Grundgesetz – nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der     Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch     1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung     fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte     noch später untergegangen     ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und     Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3,     288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor     Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,     insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht     handlungsfähig.“[12]
    In seinem Beschluß vom 21.     Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese Position bestätigt.[13]
    Will die Staatsanwaltschaft     jetzt auch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wegen Verunglimpfung     der Bundesrepublik Deutschland  gefangen setzen? 
    Sie  scheint auch übersehen zu     haben, daß Artikel 146 GG mit feierlichem Pathos vom Ende des Grundgesetzes     und damit vom Ende der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk spricht. Es     klingt wie eine Aufforderung zu geschichtlichem Tun, wenn dort verkündet ist,     daß „dieses Grundgesetz … seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine     Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung     beschlossen worden ist.“  
    Es entspricht der     deutsch-redlichen Gesetzesauslegung, daß mit einem erlaubten Ziel – hier der     Beendigung der Bundesrepublik Deutschland – notwendig auch ein Weg, es zu     erreichen, von Rechts wegen freigegeben ist. Der Versuch der     Staatsanwaltschaft, diesen Weg zu verlegen, bedeutet eine Lossagung von der     Selbstbindung, die sich die Fremdherrschaft mit Art.  146 GG auferlegt hat.     Oder wollte die Anklagebehörde zum Ausdruck bringen, daß ein Allgemeiner     Volksaufstand nach dem Vorbild der Leipziger Montagsdemonstrationen des     Jahres 1989, der in den inkriminierten Flugschriften dem Deutschen Volke nahe     gelegt wird, ein verbotener Weg sei?
    Ein Gebot, die Institutionen     einer Fremdherrschaft zu achten und sie in der Öffentlichkeit nicht als das     zu benennen, was sie sind, widerspricht der Idee des Rechts und vermag     deshalb Handlungs- oder Unterlassungspflichten nicht zu begründen. Besonders     gefährlich – und daher laut und vernehmlich mit öffentlicher Warnung zu     verfolgen -  ist die Fremdherrschaft, die es durch die Mittel der     psychologischen Kriegsführung vermocht hat,  im Bewußtsein der  Genossen  des     unterjochten Volkes als Dasein der  Selbstherrlichkeit eben dieses Volkes zu     erscheinen.
    Dank der klaren und     überzeugenden Worte von Carlo Schmid und dank der zustimmenden Haltung des     Parlamentarischen Rates ist den Organen     der Fremdherrschaft die Möglichkeit genommen, die vorstehend dargestellte     rechtliche Argumentnation als wirklichkeitsfremde Hirngespinste abzutun. Die     Darlegungen mit Stillschweigen zu übergehen, wäre flagrante Rechtsbeugung.
    Die Juristen in den Diensten der     OMF-BRD mögen nun die rechtlichen Ausführungen von Prof. Dr. Carlo Schmid     beurteilen, wie sie wollen: ein mit Strafe bewehrtes  Verbot,  sich seiner      Meinung anzuschließen, wäre wohl treffend als Erscheinungsform eines     totalitären Gesinnungsstrafrechts  zu bezeichnen. 
    Dem Deutschen Volk zu     unterstellen, es empfinde die in den inkriminierten Flugschriften     unternommene Aufklärung über seine Lage als Friedensstörungen und  würde sich     freiwillig einer sich verstellenden Fremdherrschaft unterwerfen, wäre eine     Beleidigung dieses Volkes. Nur Gewalt – insbesondere die Gewalt der durch die     feindlichen Medien unablässig verbreiteten Lügen -  vermag ihm eine gebückte     Haltung aufzuzwingen.
        Die im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ behauptete Souveränität der Bundesrepublik     Deutschland ist nur Schein – schon deshalb, weil dieser „Vertrag“ nicht vom     Deutschen Staat, sondern von einem Marionettenregime abgeschlossen wurde.     Dieses war nicht vom Deutschen Reich bevollmächtigt, sondern von den     Siegermächten. Diese haben folglich mit sich selbst kontrahiert. Ein solcher     Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB).
            Ergebnis:
        Die Anklagen gegen die Reichsbürger entbehren  der gesetzlichen Grundlage.     Sie sind völkerrechtswidrige Angriffe auf das unveräußerliche Recht der     Bürger des Deutschen Reiches, ihrem Staate die Treue zu halten und sich für     die Rückgewinnung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches einzusetzen.     Wofür stehen die Angeklagten  ein? Für das „unvernichtbare Recht (des     Deutschen Volkes) auf eigene Gestaltung der Formen und Inhalte seiner      politischen Existenz.“ (Carlo Schmid) Diese Haltung kann kein Verbrechen     sein!
    Dieses Recht ist zugleich eine     Pflicht für jeden Reichsdeutschen, - auch für jene, die sich als     Kollaborateure – z.B. als Juristen im Dienste der „Bundesrepublik     Deutschland“. - der Feindmacht zur Verfügung gestellt haben. 
    Kleinmachnow am 30. August 2005
                [1]  Am 30. Dezember         1812 unterzeichnete Generalleutnant Johann David Ludwig Graf Yorck von         Wartenburg aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs in der Mühle         von Tauroggen einen Waffenstillstand zwischen seinem gemäß dem Frieden         von Tilsit auf französischer Seite kämpfenden preußischen Hilfskorps und         der russischen Armee unter General Hans Karl von Diebitsch. Maßgeblichen         Anteil am Zustandekommen dieses Vertrages hatte der in Diensten der         russischen Armee stehende preußische General Carl von Clausewitz. Die         Konventionen besagte, dass Yorck von Wartenburg seine Truppen aus der         Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. Preußen verstand         dies als Beginn eines Aufstandes gegen die französischen Besatzer, der in         die Freiheitskriegen gegen das napoleonische Frankreich mündete.
                [2] aufgezeichnet in         „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9,         herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt         Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff.       
                [3]  Carl Schmitt         , Der Begriff des Politischen, Text von 1932 mit einem Vorwort und drei         Corollarien,
von DUNCKER & HUMBLOT / BERLIN, unveränderter Nachdruck der 1963 erschienenen Auflage Duncker & Humblot 1979, ISBN 3 428 01331 X, S. 53/54:
„Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. Daß die Menschen durch einen Verzicht auf jede ästhetische oder wirtschaftliche Produktivität die Welt z.B. in einen Zustand reiner Moralität überführen könnten, wird niemand für möglich halten; aber noch viel weniger könnte ein Volk durch den Verzicht auf jede politische Entscheidung einen rein moralischen oder rein ökonomischen Zustand der Menschheit herbeiführen. Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“
von DUNCKER & HUMBLOT / BERLIN, unveränderter Nachdruck der 1963 erschienenen Auflage Duncker & Humblot 1979, ISBN 3 428 01331 X, S. 53/54:
„Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. Daß die Menschen durch einen Verzicht auf jede ästhetische oder wirtschaftliche Produktivität die Welt z.B. in einen Zustand reiner Moralität überführen könnten, wird niemand für möglich halten; aber noch viel weniger könnte ein Volk durch den Verzicht auf jede politische Entscheidung einen rein moralischen oder rein ökonomischen Zustand der Menschheit herbeiführen. Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“
                [4]  BVerfGE 36, 1 ff.              
                [5]  Berber, Friedrich,         Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl., C.H. Beck         Verlag München 1969,  S. 132 f.       
                [6] Berber a.a.O. S.         132 f.
                [12] BVerfGE 36,1 (15         f.)
                [13] BVerfGE 77, 137         (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der         Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S.         1107

        „Splitterbomben“ 
    Nr. 004/05 
 „Fälscher     am Werk!“
    Liest man die Präambel des     Grundgesetzes und dessen Artikel  139 und  146 im Zusammenhang, wird     deutlich, daß die „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland eine in     feierliche Form gekleidete gedruckte Lüge ist.
        Artikel 139 GG verlautbart den  als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten     Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom     Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“  von     den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen     Bestimmungen des Grundgesetzes vor.
        Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – schon gar nicht die Verfassung des     Deutschen Volkes, durch die dieses erst als Staat existieren würde – ist in     Artikel 146 GG unmittelbar ausgesprochen. Dieser lautet: 
        „Dieses Grundgesetz ......verliert seine Gültigkeit an dem  Tage, an dem eine     Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung     beschlossen worden ist.“
        Dieser Artikel wurde auf Vorschlag von Prof. Carlo Schmid in das Grundgesetz     aufgenommen und bei der „Wiedervereinigung“ 1990 vom Bundestag noch einmal     ausdrücklich bestätigt. Er straft die Präambel dieses „Befreiungswerkes“     Lügen. Diese lautet im wesentlichen:
        „.... hat sich das Deutsche (in Großschreibung!) Volk kraft seiner     verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....
        .
        Was anderes als eine regierungsamtliche Täuschung  ist es, wenn die     Bundesregierung auf ihrer Internetseite das Grundgesetz als die     „gesamtdeutsche Verfassung“ ausgibt? Wir lesen:
            (http://www.bundesregierung.de/Gesetze-,4221/.htm)    
        „Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das     Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung     gefestigt und bewährt.
            Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es     durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung            (das Deutsche Volk erscheint gar     nicht mehr! Eine „Bevölkerung“ kann aber keine Verfassung beschließen!/HM)     zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“.
        Nun ist im Zuge der Einverleibung der DDR in die OMF-BRD gerade Artikel 146     GG neu gefaßt und dadurch sein Geltungswille bestätigt worden, nämlich wie     folgt: 
            Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] 
            Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit     Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine     Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem     deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.     
    Die in Fettdruck hervorgehobenen Wörter     sind mit der Annahme des Einigungsvertrages durch den Bundestag eingearbeitet     worden. Es ist dieser Text, der die Regierung der Täuschung  überführt.
    Wie bereits ausgeführt     vertritt   das „Bundesverfassungsgericht“ fortgesetzt den richtigen     Standpunkt, daß das Deutsche Reich weder in der militärischen Niederlage 1945     noch später untergegangen,     sondern durch die Gewalt der Sieger handlungsunfähig gemacht worden  sei,     aber  als Subjekt des Staats- und Völkerrechts fortbestehe (zuletzt BVerfGE     36, 1 ff.).
    Die an dieser Entscheidung     beteiligten Richter wirkten aber ihrerseits an dem Täuschungsmanöver     bezüglich der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland mit. 
    Es heißt darin (S. 79):
        Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer     westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert     (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer.     S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht     "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch     mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung     allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine     Ausschließlichkeit beansprucht.
    Wie kann eine „Organisationsform     einer Modalität der Fremdherrschaft“ mit dem Deutschen Reich identisch sein? 
    Wenn man einem Hund einen     Maulkorb aufsetzt, sagt man dann, der Maulkorb sei identisch mit dem Hund?    
    Der Lehrer des Staats- und     Völkerrechts Prof. Dr. Otto Kimminich führt in seiner Einführung in das     Völkerrecht[7]     aus:
            „Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Staat gesprochen werden     kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung an die Allgemeine     Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die sogenannte     Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann, wenn die     drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden     Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z.B. ein     Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet     fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die     Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie     stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung     der betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente „Volk" und     „Gebiet" fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der drei     Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet     lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat,     sondern eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf     das Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets     nicht als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist,     wie bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie     Diktaturen an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich,     daß die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine     Gewalt eines fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher     Staats- und Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“
    Nun muß man dem     Bundesverfassungsgericht sicherlich keinen Nachhilfeunterricht über     Gegenstände erteilen, die – hoffentlich – jedem Deutschen Abiturienten     geläufig sind. Gerade die Banalität der „Dreielementelehre“ spricht für die     Vermutung, daß die „Verfassungs“richter wider besseres Wissen die Identität     von Bundesrepublik und Deutschem Reich behaupten.
    Was ein Staat ist, bestimmen     nicht die Juristen. 
    Sowenig der Arzt mit seinem     medizinischen Wissen einen Patienten zeugen  kann, sowenig kann ein     Staatsrechtler mit seinen Theorien einen wirklichen Staat hervorbringen.
    Was also ist ein Staat? Carlo     Schmid gibt darauf folgende Antwort:
                  Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen      Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen      kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen     in sich  selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem     demokratischen  Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur     sprechen sollte, wo  es sich um das Produkt eines frei erfolgten     konstitutiven Gesamtaktes eines  souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der     Fall ist, wo ein Volk sich unter  Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung     zu organisieren     hat, konstituiert  es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft     selbst -, sondern es  organisiert sich lediglich, vielleicht sehr     staatsähnlich, aber nicht als Staat im  demokratischen Sinn.“
    Staat ist nach Carlo Schmid also     „das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines      souveränen Volkes“.
    Das Wort „Produkt“ ist hier     außerordentlich störend. Der Töpfer formt den Ton zu einer Schale. Ist diese     fertig, gibt er sie weg, er bleibt. Oder umgekehrt: Der Töpfer geht, die     Schale bleibt an ihrem Ort. Zweifellos ist die Schale das Produkt des     Töpfers. So aber wird es Carlo Schmid nicht gemeint haben, wenn er den Staat     als ein „Produkt eines souveränen Volkes“ bezeichnet. 
    Der Schlüssel für die richtige     Deutung seiner Worte ist die Wortgruppe „lebendige Volkswirklichkeit“. Diese     ist Staat. Staat und Volkswirklichkeit sind identisch. 
    Bei Hegel liest sich das so:
        Die     politische     Freiheit eines Volkes besteht darin, einen eigenen Staat auszumachen und, was     als allgemeiner Nationalwille gilt, entweder durch das ganze Volk selbst zu     entscheiden oder durch solche, die dem Volk angehören und die es, indem jeder     andere Bürger mit ihnen gleiche Rechte hat, als die Seinigen anerkennen kann.[8]
    Das Volk selbst ist es, das     einen Staat ausmacht. Staat ist damit ausgesagt als Formbestimmtheit eines     Volkes. 
    Es ist die (außen)politische     Freiheit diejenige Formbestimmtheit, die ein Volk als Staat ausmacht.     Freiheit ist das Dasein des Willens (des praktischen Geistes), der     sich selbst gehört, d.h. der nicht von einem Willen abhängt, der er nicht     selbst ist. [Der Wille des Diebes hängt in der Strafe nicht von fremdem     Willen ab, sondern von seinem eigenen vernünftigen  Willen. Wird ihm    sein Eigentum gestohlen, ruft er am lautesten nach dem Scharfrichter!     Als wegen Diebstahls Verurteilter  ist er in  der Haft also frei, denn ihm     geschieht nur das, was auch nach seinem Willen allgemein dem Dieb widerfahren     soll.] Staat ist also die Willensform eines Volkes, in der dieses frei ist.
    Man kann es auch so ausdrücken:    
    Staat ist Volk in der Form der     freien Willensfähigkeit, d.h. in der Form, in der ein Volk seinen eigenen     Willen bilden und in Wirklichkeit setzen kann. Staat ist das Dasein der     Freiheit. Wie aber kann Freiheit mit Fremdherrschaft ein und dasselbe sein?
    Wenn gilt: BRD = DR und BRD =     OMF dann gilt auch DR = OMF (Identität). Dann wäre der Maulkorb der Hund. Der     Unsinn ist offenkundig. Meinen die Herren „Verfassungs“richter, wir Deutschen     hätten das Denken schon verlernt und sie könnten uns ungerügt diesen Unsinn     auftischen? Sie sollten wissen, daß es sich hier nicht um Gedankenspiele     handelt, sondern um Landesverrat und Völkermord.
    Die These des     Bundes“verfassungs“gerichts von der Identität der Bundesrepublik Deutschland     mit dem Deutschen Reich ist nichts anderes als eine Scherzerklärung mit     todtraurigem Hintergrund. 
    Ein weiteres Indiz für die     Täuschungsabsichten der höchsten Funktionsträger der OMF-BRD ergibt sich aus     einem Vergleich des alten mit dem neuen  Artikel 23 GG.
    Carlo Schmid hatte gefordert,     eine Bestimmung in  das Grundgesetz zu schreiben, „auf Grund derer jeder Teil     deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden     muß.“ Der Parlamentarische Rat ist  dieser Forderung mit der Beitrittsklausel     in Artikel 23 nachgekommen. 
    In der alten Fassung lautete er     seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das     Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt: 
    "Dieses Grundgesetz gilt     zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg,     Hessen, Niedersachsen, 
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
    Den westlichen Siegermächten kam     das gelegen. Konnte doch auf diese Weise zu gegebener Zeit und bei günstiger     Gelegenheit die Einverleibung der sowjetischen Besatzungszone in ihren     Machtbereich als „innerdeutsche Angelegenheit“ dargestellt und eine     Intervention der Sowjetunion bzw. des Warschauer Paktes als Aggression     verurteilt und eventuell mit militärischen Maßnahmen der Nato abgewehrt     werden. 
    Diese Beitrittsklausel war aber      nach dem Zusammenbruch des Ostblocks den fremden Herren ein Dorn im Auge. Die     „Väter des Grundgesetzes“ hatten nachweislich  als „Teile Deutschlands“ auch     die geraubten deutschen Ostgebiete im Sinn gehabt,  sicherlich auch die     Ostmark (heute Bundesrepublik Österreich).  
    Im Jahre 1990 war in erster     Linie Polen – als Keil zwischen dem Deutschen Reich  und Rußland der neue     wichtige Verbündete der USA -    durch die Beitrittsklausel bedroht. Diese     mußte also im Zuge der „Wiedervereinigung“ – die keine war – verschwinden. Zu     diesem Zweck wurde 1990 in die Präambel des Grundgesetzes die Lüge     eingeschrieben, daß „die Deutschen in den Ländern  …. (es werden die von der      OMF-BRD seit 1990 herrschten 16 Bundesländer aufgezählt) in freier     Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ hätten.     Artikel 23 GG a.F. wurde aufgehoben. 
    Um aber die Spuren des     ursprünglichen Einigungsgedankens zu tilgen, wurde nicht – wie sonst üblich –     die Artikelnummer im Gesetz stehen gelassen mit dem Hinweis „aufgehoben     durch…“. Nein es wurde eine gänzlich andere Bestimmung mit dieser     Artikelnummer versehen (Überblendung).. Der neue Artikel 23 betrifft die     Verwirklichung der Europäischen Union 
    Dieses Verfahren der     „Überblendung“ einer Bestimmung durch eine andere  ist in der Gesetzestechnik     absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig     abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des     Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahme in anderen     Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer     Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach     Überblendung aber führt jegliche Referenzierung notwendig zu Unverständnis –     oder schlimmer noch: zu Irrtümern. 
    Den Verfälschern des     Grundgesetzes ist auch prompt das Mißgeschick widerfahren, daß sie einen im     Grundgesetz selbst enthaltenen wichtigen Verweis auf Art. 23 übersehen haben.     In Art. 144 Abs. 2 GG heißt es nämlich auch noch nach der Aufhebung des     ursprünglichen  Art. 23 GG: 
        „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23     aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen     unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38     Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu     entsenden.“
    Diese  „Entsendeklausel“  hätte     nach der Logik, die der Streichung der „Beitrittsklausel“ des Art. 23 GG     zugrunde liegt, auch gestrichen werden müssen. Nicht auszudenken, was     passiert, wenn in naher Zukunft Schlesien, Ost- und Westpreußen sowie     Königsberg unter Berufung auf Art. 144 Abs. 2 GG Vertreter in den Bundestag     und Bundesrat entsenden! 
        Die hier aufgezeigte Häufung der bewußten Unwahrheiten  und Ungereimtheiten     in „Gesetzen“, „höchstrichterlichen Entscheidungen“ und regierungsamtlichen     Verlautbarungen läßt nur den einen Schluß zu, daß durch abgestimmtes     Verhalten der daran Beteiligten die tatsächlich bestehende Fremdherrschaft     über das Deutsche Volk  der Wahrnehmung entzogen werden soll. Gewöhnlich      nennt man das eine „Verschwörung“.
    Ob sie sich dabei auch künftig     noch auf die im Dienste der BRD-Justiz tätigen Juristen Deutscher     Volkszugehörigkeit werden verlassen können, ist zweifelhaft. Denen werden     jetzt nämlich die Fälschungen öffentlich vorgezählt. Man würde sogleich ihre     schmutzigen Hände sehen.
    Kleinmachnow am 31. August 2005
                [7]  Kimminich, Otto,         Einführung in das Völkerrecht, Uni-Taschenbücher Nr. 469, Verlag K.G.         Saur, München 1987, S. 134 f.       
                [8]  Hegel Werke         (Suhrkamp-Ausgabe), Band 4 S. 222

    „Splitterbomben“    
    Nr. 005/05     
    „Sie wissen was sie     tun!“
    Daß in diesem Lande hinsichtlich     der (Rechts)     Staatlichkeit etwas nicht stimmt,     erhellt auch aus einem  Aufsatz von Stefan Huster (allem Anschein nach     ein Jude) in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff.  Der     Verfasser   hat  darin überzeugend dargelegt, daß § 130 Abs. 3 StGB     (Leugnung, Verharmlosung oder Billigung der Vernichtung der Juden durch das     Dritte Reich) mit Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG unvereinbar ist. Der Verfasser     propagiert die partielle Abschaffung des Grundgesetzes im Wege der     Rechtsbeugung! 
    Was ist das     Problem?
    Artikel 5 Abs.     1 GG schützt die Meinungsäußerung. Diese soll grundsätzlich frei sein und      eine Schranke nur an den allgemeinen Gesetzen, sowie an denen zum Schutze der     Jugend und der Ehre haben.
        Tatsachenbehauptungen als solche sind keine Meinungsäußerungen und genießen     deshalb nicht den Schutz des Art. 5 Abs. 1GG. Die Äußerung „nicht erweislich     wahrer“ Tatsachenbehauptungen ist gefährlich. Sie kann Strafe, Unterlassungs-     und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (§ 186 StGB, §§ 824, 1004 BGB).    
    Die Äußerung     bereits als unrichtig erwiesener oder auch nur bewußt unwahrer     Tatsachenbehauptungen ist überhaupt nicht schutzfähig.
    Schwieriger     ist die Lage, wenn problematische Tatsachenbehauptungen als     meinungsbegründend vorgetragen werden. Da der Mensch ein rationales Wesen     ist, d.h. seine Meinungen und Überzeugungen in bestimmter Weise aus Tatsachen     herzuleiten bestrebt ist, könnte er mit der Meinungsfreiheit wenig anfangen,     wenn ihm die zur Begründung mitgelieferten Tatsachenbehauptungen zum Strick     werden könnten. Diese „janusköpfigen“ Äußerungen sollen daher insgesamt als     Meinungsäußerung gelten und in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG     hineinreichen (BVerfGE 54, 208 (219); 61, 1 (8) st.Rspr.).
    Für die     Nutznießer der Holocaustreligion ist das außerordentlich störend. Sie wollen     deshalb Artikel 5 Abs. 2 GG minimal – durch ein  einziges Wort - geändert     sehen. 
    Art. 5 Abs. 2     GG  lautet heute wie folgt:
    „Diese Rechte     (Meinungsfreiheit) finden ihre Schranke in den Vorschriften der allgemeinen     Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der     Jugend     und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
    Die     Unbequemlichkeit für die Juden, die es zu beheben gilt, folgt aus dem     Umstand, daß nach der jetzt noch gültigen Fassung des Art. 5 Abs. 2 GG nur     allgemeine Gesetze sowie  solche zum Schutze der     Jugend     und der Ehre als Grundrechtsschranken durchgehen. Sondergesetze,  die     jenseits des Schutzraumes für die Jugend und die  persönliche Ehre sich gegen     die Meinungsäußerung überhaupt oder gegen bestimmte Meinungen richten, sind     im Umkehrschluß zu Art. 5 Abs. 2 GG verboten.
    Jetzt soll     neben die  Jugend auch noch die Empfindsamkeit der Juden als besonders     schutzwürdig anerkannt und die Meinungsfreiheit demgemäß zurückgesetzt     werden.  Das ist leider kein Witz!
    Die Billigung     eines Verbrechens – hier des Völkermordes an den Juden -  ist keine     Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil, also eine Meinung. Die     Verharmlosung oder gar Leugnung des „singulären Verbrechens“ ist, sofern sie     als Schlußfolgerungen aus Tatsachenbehauptungen hergeleitet werden, die nicht     erwiesenermaßen oder bewußt unrichtig sind, nach der erwähnten Rechtsprechung     des Bundesverfassungsgerichts gleichfalls eine Meinung. Diese fällt  in den     Schutzbereich des Art. 5 GG. Folgerichtig ist das Verbot, bestimmte     Gewaltverbrechen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen     worden sind, zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen, kein allgemeines     Gesetz, sondern ein Sondergesetz gegen bestimmte Meinungen.     In dieser Rücksicht wird seine     Wirksamkeit von Art. 5 Abs. 1 GG  blockiert.
    Nun sind diese     Überlegungen nur gut dafür, viel weißes Papier mit Druckerschwärze zu     entwerten. Wie die  Urteile gegen Frank Rennicke (Berufungsurteil des     Landgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2002 - 38 Ns 6 Js 88181/98)    und     andere zeigen, „verschwenden“ die Gerichte  nicht die geringste     Aufmerksamkeit auf die  Zweifel an der Wirksamkeit des Sondergesetzes zum     Schutze der Holocaustreligion. Und das Bundes“verfassungs“gericht drückt sich     um eine Entscheidung.
    In der  „Neuen     Juristischen Wochenschrift“ vom 23.05.05 soll der Vorsitzende Richter am     Landgericht i.R. Günter Bertram neuerlich der Frage nachgehen, ob  § 130 Abs.     3 StGB-BRD mit der Meinungsfreiheit vereinbar sei. Durch den entsprechenden     Hinweis in einer Presseschau erfährt der erstaunte Leser,  daß „das     Bundesverfassungsgericht bislang noch keine Gelegenheit genommen“ habe, „§     130 Abs. 3 StGB verfassungsrechtlich zu prüfen“. Aufschlußreich ist der     Kommentar dazu: „bemerkenswert angesichts der inzwischen erhobenen und sich    aufdrängenden     Bedenken.“ 
    Frank     Rennickes  „Verfassungs“beschwerde liegt dem Bundes“verfassungs“gericht seit     dem 20. August 2003 vor. Mit Sicherheit ist der „Deutsche Barde“  nicht der     einzige Beschwerdeführer. Also scheint Karlsruhe diese Fälle durch     Nichtbehandlung zu „erledigen“.
    Währenddessen     sind die Religionswächter nicht untätig. Sie arbeiten an einer argumentativen     Lösung des Problems in ihrem Sinne.
    Der bereits     zitierte Stefan Huster scheut sich keineswegs, deutlich hervorzuheben, daß     § 130 Abs. 3 StGB      „ersichtlich     geradezu den Musterfall einer Norm (darstellt), die auf diese (vom     Bundesverfassungsgericht näher bestimmten) Weise  gegen eine bestimmte     inhaltliche Meinung gerichtet ist“     (S. 489, linke     Spalte ). Statt daraus die Konsequenz zu ziehen, daß dieses Gesetz vom     Bundesverfassungsgericht kassiert werden müsse, arbeitet er ein Programm der     Rechtsbeugung aus,  „um § 130 III StGB das gewünschte Anwendungsfeld zu eröffnen.“    (Wer     wünscht hier etwas?)   Zum     Täter hat er das Bundesverfassungsgericht auserkoren. Dieses müsse seine     Rechtsprechung zu Artikel 5 GG entsprechend ändern.
    Mit anderen     Worten: Die Strafbarkeit der „Auschwitzlüge“ wird unbeirrt vorausgesetzt und     in der Tradition der Midrasch[i]]      nach einer Rechtfertigung dieses Ergebnisses gesucht.
    Huster     untersucht alle bisher bekannt gewordenen Versuche, § 130 Abs. 3 StGB mit dem     Grundgesetz zu versöhnen. Er prüft dabei auch – ohne daß er von ihr Kenntnis     haben konnte – die Münsteraner Linie[ii],     die darin besteht, den Grundrechten eine „immanente Schranke“ zu verpassen,     so daß sie ihre Funktion, die Deutschen gegen bestimmte Zumutungen ihrer     Feinde zu schützen, verlieren.  Er weist nach, daß die bekannten Strategien      ausnahmslos zum Scheitern verurteilt sind, weil sie – statt das Problem zu     lösen – nur neue und noch komplexere Probleme nach sich ziehen. 
    Auch das     Bemühen, den Auschwitzparagraphen als Gesetz zum Schutze der persönlichen     Ehre zu deuten und so gegen die  Meinungsfreiheit in Stellung zu bringen,     bleibt fruchtlos. Hier geht die Rechtsprechung und herrschende Lehre  davon     aus, daß Schutzgut der Vorschrift der öffentliche Friede sei und nicht –     jedenfalls nicht  primär - die persönliche Ehre (BVerfG NStZ 1992, 535; v.     Bubnoff im Leipziger Kommentar, § 130 Rdnr. 44).
    Wir bekommen     nach dieser Klärung der Grundrechtslage von Huster den Bescheid, daß das     Grundgesetz in Beziehung auf § 130 Abs. 3 StGB nur „Literatur“ sei, wie es     Carlo Schmid genannt hat. Er faßt sich wie folgt zusammen:
        Vor allem jedoch stellt sich die Frage, ob diese grundrechtsfreundliche     Rechtsprechung nicht an anderer Stelle mit größeren Gefährdungen der     Meinungsfreiheit erkauft werden muß. Das Verbot der Leugnung einer     historischen Tatsache in § 130 III  StGB ist gewiß ein Sonderfall, sogar ein     Fremdkörper in einem freiheitlichen Gemeinwesen; soll die Meinungsfreiheit     keinen Schaden nehmen, muß es so einmalig bleiben, wie die Verbrechen     singulär sind, deren Leugnung es sanktioniert..
        Genau an dieser Stelle gibt der Autor einen Hinweis, der geeignet erscheint,     seinen Hintergrund auszuleuchten, indem er in einer Fußnote (41) auf seinen     Aufsatz  „Beiträge zur jüdischen Gegenwart“, veröffentlicht in der     Zeitschrift Babylon, verweist.  Er fährt dann fort:.    
        Es ist daher nicht erstaunlich, daß seine Verarbeitung der überkommenen     Dogmatik Probleme bereitet. Die hier versuchte Analyse der einschlägigen     Rechtfertigungsstrategien zeigt aber, daß die Rechtssprechung des         BVerfG         dazu zwingt, Lösungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die tendenziell noch     größere Folgeprobleme mit sich bringen. Gegenüber einer Aufgabe der     Sonderrechtslehre oder eines massiven Rückgriffs auf Verfassungsgüter als     Schranke des Art. 5 1 1 GG ist eine Revision der einschlägigen Rechtsprechung     gewiß das kleinere Übel - auch und gerade für das Grundrecht der     Meinungsfreiheit. 
    So ungeniert darf man hierzulande     in der führenden juristischen Fachzeitschrift den „Verfassungsbruch“     propagieren!
    Huster war wahrscheinlich nur     vorgeschickt, um ein Scheingefecht zu liefern.  Die gewünschte Änderung des      Artikels 5 GG wird wohl nicht im Wege der Rechtsbeugung von  Karlsruhe     ausgehen. Die „Politik“ hat bereits ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit     den Jüdischen Organisationen signalisiert. Der vormalige Bundesinnenminister     Wolfgang Schäuble     in einem Gespräch mit dem     damaligen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis    :[iii]
    “Ich will zur Strafbarkeit der Auschwitzlüge, auch zum Verbot     nationalsozialistischer Symbole nur folgendes sagen: Man könnte, wenn man in     einem abstrakten Raum wäre, natürlich trefflich darüber streiten, daß es     unter juristischen Gesichtspunkten eigentlich Unfug ist,     Meinungsäußerungen zu verbieten (sic!.)  Trotzdem ist es richtig, weil     wir ja nicht in einem abstrakten Raum sind, sondern konkrete geschichtliche     Erfahrungen hinter uns haben. Ich glaube zwar nicht, daß die     Strafvorschriften für die Ewigkeit sind. Aber für hier und heute ist es     richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter rein juristischen Gesichtspunkten     als problematisch empfinden kann, zu sagen: Hier gibt es Barrieren oder     Schranken, und da hört auch der Spaß auf.”
    In der fremdbestimmten     Spaßgesellschaft ist eben auch die Meinungsfreiheit nur ein Spaß. Und der     hört bekanntlich dort auf,  wo die Interessen der Juden ins Spiel kommen.
    Es geht aber nicht wirklich um die     Empfindsamkeit der von Jahwe gebeutelten Juden. Für diese sind wir Gojim wie     Esel – also Vieh[iv].     Sie müßten ja irre sein, wenn sie sich von Eseln beleidigt fühlen würden.
    In Wahrheit geht es um die Jüdische     Weltherrschaft. Diese ist heute – scheinbar fester denn je - verankert im     noch allseits geglaubten Mythos vom Brandopfer „der  in Deutschen     Konzentrationslagern ermordeten 6 Millionen Juden.“ Mit §130 Abs. 3 StGB-BRD     soll im Interesse des Machterhalts dieser Glaube gegen den Zweifel geschützt     werden. 
    Jetzt wissen wir, was wir zu tun     haben!
    Kleinmachnow am 1. September 2005
    Quellen:
                        [i] Näheres zur „Midrasch“         bei Karl Georg Kuhn, „Die Entstehung des talmudischen Denkens“ in         „Forschungen über das Judentum“ Band 1, Verlag für ganzheitliche         Forschung, Viöl 1996 – ISBN 3-927933-84-8, S. 64 ff., 72 f.).
[ii] Anlage zur Presseerklärung der NPD vom 1. Mai 2001
        Oberverwaltunsgericht Münster setzt sich über das         Bundesverfassungsgericht hinweg.
        Die NPD wird durch ihre Juristen gegen den Präsidenten des         Oberwaltungsgerichts Münster, Dr. Bertrams, sowie gegen die Richter am         Oberverwaltunsgericht Münster, Jaenecke und Frenzen Strafanzeige wegen         des Verdachts der Rechtsbeugung erstatten. Die Genannten haben an einer         Entscheidung des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30.         April 2001 – AZ: 5 B 585/01 -  mitgewirkt, mit dem unter ausdrücklicher         Absage an eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts         der NPD das Recht abgesprochen wurde, überhaupt noch je eine Versammlung         unter freiem Himmel (Grundrecht aus Art.8 GG) abzuhalten. Zur Begründung         ist in dem Beschluß ausgeführt, es würden  „vor dem Hintergrund der         jüngeren deutschen Geschichte“  Manifestationen „neonazistischer         Gruppierungen“,  zu denen die Richter die NPD zählen, „grundlegende         soziale und ethische Anschauungen einer Vielzahl von Menschen – zumal der         in Deutschland lebenden ausländischen und jüdischen Mitbürger – in         erheblicher Weise verletzt“. Die Rechtsprechung des         Bundesverfassungsgerichts trage „dem nicht hinreichend Rechnung“.         Entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts handele es sich bei         den Äußerungen der NPD nicht nur um „politisch mißliebige Meinungen“,          sondern um „Anschauungen, denen das Grundgesetz selbst eine klare Absage         erteilt“ habe. 
        Das Bundesverfassungsgeicht hat ungeachtet der Belehrung über die         „politisch korrekte“ Auslegung des Grundgesetzes die Entscheidung des OVG         Münster – wie zu erwarten war – als offensichtlich rechtswidrig         aufgehoben und die NPD-Demonstrationen in Augsburg und Essen genehmigt.        
        Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seiner Entscheidung den         breiten Korridor der juristisch vertretbaren Rechtsauffassungen zur         Tragweite des Grundrechts der Meinungs- und Versammlungsfreiheit weit         hinter sich gelassen. Es hat damit das Verfassungsrecht der         Bundesrepublik Deutschland gebeugt. Die eingangs namentlich genannten         Richter haben sich durch ihre Unterschrift unter dem erwähnten Beschluß          dem Verdacht der vorsätzlichen  Rechtsbeugung ausgesetzt.
        Verantwortlich:  Rechtsanwalt Horst Mahler als Prozeßvertreter der NPD
                                [iii] Frankfurter         Allgemeinen Zeitung, 24.4.1996, S. 41.
        Baba bathra Fol.:         114b: 
        "Die Juden (allein) werden         Menschen genannt, die Nichtjuden         aber werden nicht Menschen,         sondern Vieh genannt"(; vgl. Jebamoth 61a, Kerithoth 6b, 7a). 
        Niddah 45a 
        "Wie Fleisch von Eseln ist ihr         Fleisch". 
        Erubin,         Fol. 41b: 
        "Drei Dinge bringen den Menschen         von seinem Verstand und von der Anerkennung seines Schöpfers, nämlich:         Nichtjuden, ein  böser Geist         und drückende Armut...."
        „...ihr heißt Menschen, die         (weltlichen) Völker heißen (aber) nicht Menschen        .“
        Tosephot, Fol. 94b: 
        "Der Samen der Nichtjuden         (Fremden, Nokhrim) ist ein         Viehsamen." (Daßelbe steht in Kethuboth 3b.
        "....  den besten der Gojim         sollst du töten." (Siehe auch:         Jerusalem. Kidduschin 40b.; Sophrim XV. 10; Aboda zara 26b. Tosephol;        Majmonides        : Jad chasaka (Starke Hand):         49b; R. Jismael: Mechitah (Zerstörung): lla.)

    „Splitterbomben“ 
    Nr. 006/05 
 „Deutschland     erwacht.“
    Auch nach den grauenvollen Kriegsjahren 1943/1945     waren die Deutschen noch immer nicht vom Nationalsozialismus „geheilt“.  Noch     im Jahre 1948 waren etwa  57% der Deutschen der Meinung, der     Nationalsozialismus sei „eine gute Idee“ gewesen (Der Spiegel Nr. 20/2003 S. 47).
    Wenn     man dem Spiegel-Autor Götz Aly glauben darf, dann empfanden    95% der Deutschen „den Nationalsozialismus nicht als System der Unfreiheit     und des Terrors, sondern als Regime der sozialen Wärme, als eine Art     Wohlfühl-Diktatur“ (Der Spiegel     Nr10/2005 S. 56).
    Was bedeutete der Nationalsozialismus dem Deutschen Volk? 
    Die Antwort kann man nicht finden, wenn man nicht einen Blick auf den     Versailler Vernichtungsfrieden wirft.
    John Maynard Keynes[1],     der in Versailles als wirtschaftlicher Berater der Britischen     Verhandlungsdelegation wirkte, beurteilte in seinem Buch „Die     wirtschaftlichen  Folgen des Friedensvertrages“ (1920) das Vorhaben der     Siegermächte als .... „einen Versuch, Deutschland der Versklavung     zuzuführen und [das Versailler Diktat] als ein  Gewebe von jesuitischen     Auslegungen zur Bemäntelung von Ausraubungs- und Unterdrückungsabsichten.“[2]        
Ein nicht     unbedeutender Staatsmann des vergangenen Jahrhunderts, Winston Churchill,     beurteilte das Vorhaben der Feinde des Deutschen Reiches ähnlich. Er schrieb:    
      „Die wirtschaftlichen Bestimmungen     des (Versailler) Vertrages waren so bösartig und töricht, daß sie     offensichtlich jede Wirkung verloren. Deutschland wurde dazu verurteilt,     unsinnig hohe Reparationen zu leisten.... Die siegreichen Alliierten     versichern nach wie vor, sie würden Deutschland ausquetschen, bis die ‚Kerne     krachen’.“[3]    
    Welch ein Verbrechen, daß sich dieses tüchtige Volk im Herzen Europas     gegen seine Versklavung wehrte,  seinem heilsgeschichtlichen Feind Widerstand     leistete! Adolf Hitler - welch ein Teufel, der es damals wagte, aus Liebe zu     seinem Volk die Dinge beim Namen zu nennen und das Deutsche Volk gegen seinen     Todfeind aufzurichten! 
      Die Deutschen haben allen Grund,       sich stets zu vergegenwärtigen, wer es ist, der den Überlebenskampf des       Deutschen Volkes in den Jahren 1933 bis 1945 als Verbrechen  verunglimpft       und den Führer in diesem Kampf, Adolf Hitler,  dämonisiert. Sind es nicht       die Feinde des Reiches, die das tun? Welch  erbärmliche  Existenzen sind       jene, die in den eigenen vier Wänden die todbringenden Lügen der Feinde als       die Wahrheit predigen und danach trachten, die Zweifler und Wahrheitssucher       zu vernichten! Wer als Deutscher so handelt, ist Gehilfe  der Völkermörder       und zugleich ihr  Opfer.
    Der  sich in den Kriegszielen der unter jüdischem Einfluß stehenden     Westmächte[4]     ausdrückende Satanismus ist  nur dann in vollem Umfang zu erfassen, wenn der     Nebelvorhang der feindlichen Greuelpropaganda     zerrissen und so die Sicht  auf das Deutschland unter nationalsozialistischer     Führung frei wird, wie es sachkundige Beobachter wahrgenommen haben.     
    Wie aber sahen führende Staatsmänner Europas und maßgebliche     Persönlichkeiten der Feindmacht Großbritannien das Dritte Reich mit seinem      Führer und Reichskanzler Adolf Hitler?
    Lloyd George,      im Daily Express vom 17. September 1936:
    „Ich habe nun den berühmten Deutschen Führer gesehen und ebenso etwas     von dem großen Wandel, den er bewirkt hat. Was immer man von seinen Methoden     denken mag – und es sind fraglos nicht solche eines parlamentarischen Landes     – es steht außer Zweifel, daß er eine wunderbare Verwandlung im Geist des     Volkes vollbracht hat, in ihrer Haltung zueinander und in ihrem sozialen und     wirtschaftlichen Erscheinungsbild.
    Er hat zu  recht in Nürnberg geltend     gemacht, daß seine Bewegung in vier Jahren ein neues Deutschland geschaffen     habe.
    Es ist nicht das Deutschland des     ersten Jahrzehnt, das dem Zusammenbruch im Kriege folgte, deprimiert und     niedergebeugt mit einem Gefühl der Sorge und des Unvermögens. Es ist jetzt     voller Hoffnung und Zuversicht, und erfüllt mit einem erneuerten Gefühl der     Entschlossenheit, sein eigenes Leben ohne Einmischung von außen zu führen.    
    Zum ersten Male seit dem Kriege ist     da ein allgemeines Gefühl der Sicherheit. Die Menschen sind heiterer. Es ist     da im ganzen Land  ein allgemeiner Frohsinn spürbar. Es ist ein     
    glücklicheres Deutschland. Ich habe     es überall gesehen, und Landsleute, die ich während meiner Reise getroffen     habe und die Deutschland gut kennen, waren von dem Wandel tief beeindruckt.     
    Ein Mann hat dieses Wunder     vollbracht. Er ist ein geborener Führer der Menschen. Eine magnetische und     dynamische Persönlichkeit mit einer aufrichtigen Absicht, einem resoluten     Willen und einem furchtlosen Herzen. 
    Er ist nicht nur dem Namen nach     sondern tatsächlich der nationale Führer. Er hat sie abgesichert gegen die     sie umgebenden Feinde. Er schützt sie auch gege ndie Schrecken des     Hungertodes, welcher eine der schlimmsten Erinnerungen an die letzten     Kriegsjahre und die ersten Jahre des Friedens ist. Über 700.000 sind in jenen     finsteren Jahren verhungert. 
    Man kann die Auswirkungen davon noch     an den Körpern derjenigen erkennen, die in diese traurige Welt hineingeboren     worden sind. 
    Die Tatsache, daß Hitler sein Land     gerettet hat aus der Angst, daß sich die Zeiten der Verzweiflung, der Not und     der Erniedrigung wiederholen könnten, hat ihmim modernen Deutschland  eine     unangefochtene Autorität verschafft. 
    An seiner Popularität, speziell     unter der Jugend Deutschlands besteht nicht der geringste Zweifel. Die     Älteren vertrauen ihm, die Jungen vergöttern ihn. Es ist nicht nur die     Bewunderung, die einem populären Führer zuteil wird. Es ist die Anbetung     eines nationalen Heroen, der sein Land aus äußerster Verzagtheit und     Entwürdigung gerettet hat. 
    Jenen, die nicht selbst gesehen und     gefühlt haben, in welcher Art und Weise Hitler das Herz und den Geist     Deutschlands bestimmt, mag diese Beschreibung übertrieben erscheinen. Aber     es  ist die reine Wahrheit.  Dieses große Volk wird besser arbeiten, mehr     opfern, und – wenn nötig –mit größerer Entschlossenheit kämpfen, einfach weil     Hitler das von ihnen  fordert. Jene, die diesen zentralen Punkt  nicht     verstehen, können die gegenwärtigen Möglichkeiten des modernen Deutschland     nicht richtig einschätzen. Dieser Eindruck (wiegt) mehr als alles andere, das     ich während meines kurzen Besuchs im neuen  Deutschland gesehen habe.     
    Da war eine Atmosphäre der     Wiederbelebung. Sie hatte eine außerordentlichen Einfluß bei der Einigung der     Nation. Katholiken und Protestanten, Preußen und Bayern, Unternehmer und     Arbeiter, Reich und Arm sind zu einem Volk zusammengefügt. Religiöse,     regionale und Klassenunterschiede zerteilen nicht länger die Nation. Es ist     da eine Leidenschaft zur Einheit, geboren aus schierer Notwendigkeit.     
    Überall fand ich eine wilde und     kompromißlose Feindschaft gegenüber dem Russischen Bolschewismus, gepaart mit     einer echten Bewunderung für das Britische Volk und einem tiefempfundenen     Wunsch nach einem besseren und freundlicheren Verständnis durch dieses. Die     Deutschen haben sich wirklich entschieden, nie wieder mit uns zu streiten,     noch haben sie irgendwelche rachsüchtigen Gefühle gegenüber den Franzosen.     Sie haben ganz und gar sich jeden Gedanken an eine Rückgabe von     Elsaß-Lothringen aus dem Kopf geschlagen. 
    Aber es gibt einen wirklichen Haß     gegen  und Angst vor dem Russischen Bolschewismus, und unglücklicherweise     nimmt er an Intensität zu. Beides ist die treibende Kraft hinter ihrer Außen-     und Militärpolitik. Ihre privaten und öffentlichen Gespräche sind voll     davon.  Wo immer man geht, man braucht nicht lange darauf zu warten, das Wort     „Bolschewismus“ zu vernehmen, und mit ermüdender Regelmäßigkeit  kehrt es     immer und immer wieder . 
    Ihre Blicke sind nach Osten     gerichtet als erwarteten sie gespannt die Ankunft des Strafgerichts Gottes.     Darauf bereiten sie sich mit deutscher Gründlichkeit vor. 
    Diese Furcht ist nicht aufgesetzt.     Hoch und niedrig sind sie überzeugt, daß da aller Grund zur Besorgnis     besteht. Die große Armee, die in den vergangenen Jahren in Rußland aufgebaut     worden ist, versetzt sie in Angst und Schrecken. 
    Eine aussergewöhnlich wilde     anti-deutsche Schmähkampagne in den offiziellen Russischen Zeitungen,     verstärkt durch den offiziellen Russischen Rundfunk hat in Deutschland den     Argwohn wiederbelebt, daß die Sowjetische Regierung Unheil plant.[5]    
    Der britische Politiker und spätere Kriegspremierminister WINSTON     CHURCHILL schrieb  im September 1937 über Hitler: 
     „Während sich alle diese     furchtbaren Umwälzungen in Europa (von 1919 bis 1932, d. Hrsg.) vollzogen,     führte der Gefreite Hitler seinen langen geduldigen Kampf um das deutsche     Herz . 
    Fünfzehn Jahre nach diesem Entschluß,     Deutschland zu rehabilitieren, ist es ihm gelungen, Deutschland wieder die     machtvollste Position in Europa zu geben, und er hat nicht nur die Position     seines Landes wiederhergestellt, sondern er hat gerade in sehr großem Umfang     die Folgen des großen Krieges in ihr Gegenteil verwandelt 
    Was immer man sonst über diese     Großtaten denken mag, sie gehören mit Gewißheit zu den bemerkenswertesten der     gesamten Weltgeschichte".         [6]
    Churchill ließ 1935 im STANDARDMAGAZIN den Aufsatz „Die Wahrheit über     Hitler" erscheinen. 
    Darin heißt es u. a.:     
    „Die Geschichte dieses Kampfes kann     nicht gelesen werden    ohne Bewunderung für den Mut, die Aufrichtigkeit und     die Kraft der Persönlichkeit, die ihn dazu befähigten, herauszufordern, zu     trotzen, zu überwältigen und zu versöhnen - jedenfalls sich durchzusetzen     gegenüber allen Autoritäten, die seinen Weg versperrten. Er und die immer     wachsenden Scharen derer, die sich ihm anschlossen, zeigten in ihrem     patriotischen Feuer und ihrer Vaterlandsliebe, daß es nichts gab, was sie     nicht zu tun oder zu wagen bereit wären, kein Opfer von Leben, Gesundheit,     Freiheit, das sie nicht selbst bringen oder ihren Gegnern auferlegen     würden... "[7]
    Am 4. Oktober 1938, vier Tage nach Unterzeichnung des Münchner     Abkommens, äußerte Churchill: 
    „Unsere Führung muß wenigstens ein     Stück vom Geist jenes deutschen Gefreiten haben, der, als alles um ihn in     Trümmer gefallen war, als Deutschland für alle Zukunft in Chaos versunken     schien, nicht zögerte, gegen die gewaltige Schlachtenreihe der siegreichen     Nationen zu ziehen."[8]
     Lord Mottistone, seinerzeit der Britische Kriegsminister, der     1935 inkognito das Deutsche Reich bereiste, um sich ein Bild von den     erstaunlichen Entwicklungen im Herzen Europas zu machen, faßte seine     Erinnerung wie folgt zusammen: 
    „Wir haben viel zu lernen von den     regen Deutschen, die sich jetzt in dem Entschluß zusammengefunden haben,     Arbeit zu schaffen und auch ihren ärmsten Volksgenossen ein besseres Dasein     und bessere Zukunftsaussichten zu geben. Der Bolschewismus ist aus     Deutschland verbannt, aber die Reaktion und der Schlendrian sind ebenfalls     verbannt. Was in Deutschland erreicht worden ist, können wir in England auch     und sogar besser leisten. Es wird Zeit, daß wir an die Arbeit gehen.“ (in     seinem Buch: „Mayflower  seeks the Truth“ , 1935).
    Lord Rothermere     ,  Eigner des „Daily Mail“,      schrieb  1936:     
     „     Der Glaube läßt Wunder wirklich werden. Die Deutschen fanden sich hin zu     einem neuen und wirkenden Glauben. ... Er hat Deutschland eine neue Seele     verschafft. – Die vergangenen zwei Jahre haben eine politische Entwicklung     reifen lassen, so tiefgehend und so weitreichend wie die Große Französische     Revolution. – Ein Wandel solcher Art im Wesen eines Volkes, was dessen innere     Zustände, was die außenpolitische Geltung der Nation angeht, ist noch niemals     in der Geschichte innerhalb eines so kurzen Zeitraumes erreicht worden. –     Deutschland ist das neue Sparta, der gleiche Geist völkischer Zucht und die     gleiche Selbsthingabe, welche ein paar tausend Bewohner eines kleinen     griechischen Stadtstaates den dauernden Rang in der Geschichte verschafften,     werden von 67 Millionen Menschen wiederum zur Schau     getragen, die in mancher Hinsicht das klügste, das fleißigste, am meisten     hochgesinnte und rüstigste Volk der Welt ausmachen....“
    (Alle Zitate sind dem Werk von Hans     Grimm, „Warum – Woher – Aber wohin?“, 1954, S. 147 ff. entnommen)     
    Die Weltjudenheit sollte nicht glauben, daß sie mit ihrem Geld und ihren     Medien diesen Kraftquell der Menschheitsgeschichte auf Dauer verschüttet     halten könnte.
    Und wie steht es mit dem „Militarismus“, von dem     das Deutsche Volk befreit werden soll? Ist dieser nicht auch ganz anders     gesehen worden? Nämlich als Geisteshaltung, die das Deutsche Volk wehrhaft     und fähig macht, sich seiner geschworenen Feinde zu erwehren? 
    Was die sich vorgenommen hatten, ist in den     „Splitterbomben“ – Nr. 002/05 – „Krieg und Kriegsziele“  benannt worden.
    Was im 20. Jahrhundert wirklich gespielt wurde und     wie der „Deutsche Militarismus“ zu beurteilen ist, hat der spätere Präsident     des Jüdischen Weltkongresses, der bedeutende Judenführer Nachum Goldmann,     auch der „König der Diaspora-Juden“ genannt, 1915/1916 wie folgt gedeutet:
„Der     individualistische Geist hatte England innerlich an den Rand des Abgrunds     gebracht. Eine Reaktion mußte kommen. Sie kam: ein neuer Geist begann sich in     England Bahn zu brechen. Seine Vorkämpfer waren die Theoretiker des     Chartismus, waren die christlichen Sozialisten, waren die Führer der     Genossenschaftsbewegung, ... vor allem Carlyle. Die Gedankenrichtung, die sie     vertraten, war die soziale, historische, organische; was dasselbe bedeutet:     die militaristische, die deutsche. .... das beherrschende Erlebnis im Leben     dieses großen Schotten (Carlyle) war die innere Überwindung der     individualistischen französischen Aufklärungsphilosophie, der atomistischen     englischen Nationalökonomie und die Entdeckung der organischen, synthetischen     deutschen Philosophie. Carlyle war begeisterter Bewunderer deutschen Wesens,     glühender Anhänger der Ideen der deutschen Philosophie. Alle Männer und     Richtungen im England des 19. Jahrhunderts, die von schöpferischer Bedeutung     sind, stehen unter dem Einflus Carlyles, unter dem Einfluß deutschen     Geistes..... Wäre dieser Prozeß friedlich weitergegangen, er hätte     schließlich mit der völligen Überwindung des alten individualistischen     Geistes geendet; die Vertreter dieses Geistes spürten es sehr wohl. Als sie     friedlich ihre Position nicht mehr wahren konnten, entfesselten sie den     Krieg, der Deutschland und den militärischen Geist vernichten sollte. ... Die     Parole: Nieder mit dem Militarismus! verkörpert in diesem Kriege das     rückschrittliche Element, ein Sieg der Parole wäre ein Sieg des 17. und 18.     Jahrhunderts über das 19. und 20. Weil Deutschland das fortschrittliche     Prinzip verkörpert, ist es des Sieges sicher. Deutschland wird siegen, und     die Welt wird vom militaristischen Geiste beherrscht werden. Wer Lust hat,     mag es bedauern und Klagelieder anstimmen; es hindern zu wollen, ist eine     Torheit und ein Verbrechen gegen den Genius der Geschichte, das begangen zu     haben England und Frankreich noch schwer werden büßen müssen.“            [9] 
    Nachum Goldmann erkannte die Berufung des Deutschen     Reiches, das aus dem Völkerringen schließlich siegreich als geistige     Führungsmacht hervorgehen  wird. Er schrieb:    
„...wer     von uns hat nicht die Empfindung, mehr, die tiefinnerste Überzeugung, daß mit     diesem Kriege eine geschichtliche Epoche zu Ende geht und eine neue beginnt,     daß dieser Krieg, soll er nicht für immer der Beweis der inneren     Sinnlosigkeit alles historischen Geschehens und damit alles menschlichen     Daseins bedeuten, das Zeichen einer ungeheuren Zeitenwende darstellt, den     Auftakt zu einer neuen großen Zukunft der Kulturmenschheit? Und noch mehr als     dies ist uns heute tiefste Überzeugung: daß diese neue Zukunft, die sich nach     dem Kriege anbahnen wird, unter dem Zeichen deutschen Geistes stehen wird,     daß der Sieg Deutschlands für lange Zeit hinaus die Verlegung des     Schwerpunktes und Führertums der künftigen Kultur im Deutschtum bedeuten     wird, ohne aber, daß dies irgendwelche gewaltsame Unterdrückung der anderen     Nationalkulturen bedeuten müßte oder dürfte. So wird die kommende Weltkultur     in ihrem innersten Wesen deutsche Kultur sein, und damit ist ihre Eigenart,     die sie von den bisherigen scheidet, schon bestimmt. Deutsche Kultur bedeutet     soziale Kultur, bedeutet die Höherstellung der Gesamtheit über die Einzelnen,     bedeutet die Fundierung aller Ethik und Moral, allen Rechts und aller     Konvention auf dem Primat des Kollektiven. Wie die Idee des Organismus den     tiefsten Gehalt des deutschen Denkens bildet, so stellt der soziale Gedanke     das beherrschende Prinzip der deutschen Gesellschaftsordnung, der deutschen     Kultur dar. Der Gang der europäischen Kulturentwicklung erhält, von diesem     Gesichtspunkt betrachtet, innersten Sinn und tiefe Folgerichtigkeit. Das     Mittelalter war die Epoche völliger Unterdrückung des Einzelnen zugunsten der     Gesamtheit; das Individuum existierte als solches gart nicht, die     Genossenschaft war alles. Die Renaissance und die Reformation proklamierten     die Entdeckung des Individuums; es beginnt das individualistische Zeitalter,     die völlig Befreiung des Einzelmenschen, die Proklamierung seiner Autonomie.     Dies vollbracht zu haben, macht die weltgeschichtliche Bedeutung Englands und     Frankreichs aus. Der Individualismus aber in seiner maßlosen Übertreibung     führte zur Krisis: es entstand das große soziale Problem unserer Zeit, das in     erster Reihe aus dem extrem individualistischen Grundprinzip unserer heutigen     Wirtschaftsordnung geboren wurde. Der wirtschaftliche Egoismus des Einzelnen     kannte schließlich keine sittliche Schranke mehr; eine innere Wandlung ward     notwendig; dieser Krieg leitet sie ein.“            [10]
    Vielleicht war das Deutsche Volk 1933 – aufgerüttelt durch den     Versailler Vernichtungsfrieden  - allen anderen Völkern in der Erkenntnis     voraus, daß die Demokratie nur illusionäre Freiheit, in Wirklichkeit aber die     Herrschaft der Plutokraten ist, die in der Form der Staatsverschuldung und     Zinsknechtschaft  den Völkern alle Lebenskräfte aussaugen?
    Vor diesem Hintergrund erweist sich das Verbot der NSDAP und ihrer     Untergliederungen und die Ermordung ihrer Führer als ein noch ungesühntes     Gewaltverbrechen der Sieger. 
    Als sich in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts der     deutsche Volksgeist  in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) organisierte     und mit Erfolg in das parlamentarische Geschehen eingriff, reagierte die     Fremdherrschaft mit einem Parteienverbot.    
    Von einem Verbot bedroht wurde zu Beginn des neuen     Jahrhunderts auch die Nationaldemokratische Partei Deutschlands in dem     Augenblick, in dem sie  einige Bedeutung erlangt hatte. Zugleich wurde unter     dem Schlachtruf „Aufstand der Anständigen“ gegen die Deutschen, die noch     Deutsche sein wollen, der  Terror des Antifa-Mobs mobilisiert und gegen sie      eine beispiellose Rechtsentwährungskampagne  inszeniert.    
    Wahrscheinlich würde sich heute jedoch angesichts des von     der Fremdherrschaft erzwungenen Staatsbankrotts, der unter  ihrem Druck     vorsätzlich herbeigeführten ethnischen Durchmischung und der geduldeten     Arbeitslosigkeit in der Größenordnung von 7 Millionen   - alles Ergebnisse     echter Demokratie -  sehr schnell eine Hinwendung des Deutschen Volkes zu     einem zeitgemäßen Nationalsozialismus ergeben, wenn eine unverfälschte     Darstellung der Geschichte und des nationalsozialistischen Gedankenguts     möglich wäre. Aber noch in     dem Begleitschreiben der „deutschen“ Regierungen - BRD und DDR - zum     2+4-Vertrag wird die Selbstverpflichtung der Bundesregierung, auch künftig     Parteien mit nationalsozialistischem Ideengut zu unterdrücken, hervorgehoben.     Diese Blockade wird vermutlich nur durch einen heftigen Kampf zur Vertreibung     der Fremdherrschaft aus den Köpfen der Deutschen zu lösen sein. 
    Mit welchen Mitteln – wenn überhaupt – konnten und     können die Jüdischen Plutokraten sich der Gefahr, die ihnen vom Deutschen     Volksgeist  drohte und immer noch droht, erwehren? Mit der Ausradierung der     Deutschen Großstädte und durch den millionenfachen Mord an der Deutschen     Zivilbevölkerung war eine Idee, deren Zeit gekommen war, nicht auszurotten.    
    Alljuda konnte nicht hoffen, diesen – seinen - Feind  mit der     Wahrheit, mit einer besseren Zukunftsvision überwinden zu können. Alljuda     verkörpert  einen jetzt untergehenden Geist, den Geist des grenzenlosen     Egoismus, der die Gattung Mensch jetzt an den Rand des Untergangs treibt.     Dieser Feind der Menschheit kann sich  nur noch mit Feuer und Schwert und     durch die  Große Lüge sein Leben um einiges verlängern. Schwindelerregend ist     die Vorstellung, welch gewaltigen Haß er sich jetzt und in Zukunft noch     zuziehen mag. Die im Zweiten Weltkrieg gewaltsam beendeten Menschenleben     gehen ausnahmslos auf das Schuldkonto Alljudas. Wenn sich diese Erkenntnis     erst einmal durchgesetzt haben wird, werden wir wohl alle Hände voll damit zu     tun haben, das Leben der Jüdischen Mitmenschen vor der allzu verständlichen     Rache der geschundenen, beraubten und betrogenen Völker  zu schützen.     
    Dann wird dem Deutschen Volk, dem Erben Griechenlands als Weltphilosoph,     die Aufgabe zufallen, Israel heilsgeschichtlich als den Geist zu deuten, der     stets verneint als „Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets     das Gute schafft“ (Goethe, Faust). Dieser Geist ist Satan! Nur das Deutsche     Volk vermag Alljuda  (Satan) heilsgeschichtlich zu rechtfertigen und dadurch      zugleich die weltliche Jüdische Herrschaft aufzuheben – d.h. zu  beenden, zu     bewahren und zu erhöhen.
    Kleinmachnow am 1. September 2005
                                [1] John Maynard Keynes  (* 5. Juni         1883 in Cambridge; † 21. April 1946 in Firle, East         Sussex) war ein englischer Mathematiker und Ökonom. Er zählt zu den         bedeutendsten Ökonomen überhaupt und ist Namensgeber des Keynesianismus.         Seine radikalen Ideen haben bis heute einen großen Einfluß auf         ökonomische und politische Theorien.
                                [2]  zitiert nach         Schultze-Rohnhof, „1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte“,  Olzog         Verlag, München 2003,  S. 68/69
                                [3] Churchill,         Weltkrieg S. 13 f. zitiert nach  Schultze-Rohnhof a.a.O. S. 69
                        [4]  vgl.         „Splitterbomben“ – 002/05 – Krieg und Kriegsziele
                                [5]         David Lloyd George, Daily Express, 17.9.1936
                                [6]         Winston Churchill in seinem  Buch GREAT CONTEMPORARIES (Große         Zeitgenossen), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer         großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 198
                                [7]         zitiert bei Hans Grimm: „Von der verkannten Wirklichkeit", Lippoldsberg         1972, Seite 791 , zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer         großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 177
                                [8]          zitiert bei Udo Walendy: .,Wahrheit für Deutschland", Seiten 79 f. und         Emrys Hughes: „Churchill, ein Mann in seinem Widerspruch", Seite 159; ),         zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte,         Preußisch Oldendorf, 1988 S. 221
                                [9]  Nachum Goldmann,         Der Geist des Militarismus, Deutsche Verlagsantalt Stuttgart-Berlin,         1915, S. 28 ff.       
                                [10]  N. Goldmann,        Von der weltkulturellen Bedeutung und         Aufgabe des Judentums, F. Bruckmann AG, München 1916 S. 31 f.

    „Splitterbomben“ 
    Nr. 007/05 
    Vermoderte Offenkundigkeit
Die     strategische Bedeutung der „Auschwitzkeule“ (Martin Walser) “ als     Seelenmordwaffe ist bereits hinreichend deutlich beschrieben worden. Die     Nichtigkeit des § 130 Abs. 3 StGB-BRD wurde aufgezeigt.. Es ist jetzt die     juristische Vermittlung der Waffenwirkung zu untersuchen.
    Es handelt sich bei § 130 Abs. 3 StGB um einen offenen     Tatbestand insofern, als das entscheidende Rechtsfolgemerkmal:
    „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus     begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch  bezeichneten Art“
    eine Abhängigkeit (Akzessiorität) von der Feststellung einer     konkreten Tat (Völkermord) herstellt. Eine vergleichbare Normenstruktur haben     die Bestimmungen, die sich u.a. auf Anstiftung, Beihilfe und Strafvereitelung     (§§ 26, 27, 258 StGB) beziehen. In diesen Fällen ist stets eine konkrete     Vortat (Anknüpfungstat) zu beweisen. 
    Der Beweis kann zwar auch durch Verlesung eines Strafurteils     geführt werden, in dem die Begehung der „Vortat“ rechtskräftig festgestellt     ist. Dieses Urteil entfaltet aber im Verfahren wegen der akzessorischen Tat     keine Rechtskraftwirkung, d.h. daß die in dem Urteil  getroffenen     Feststellungen bezüglich der Vortat mit geeigneten Beweismitteln angegriffen     werden können, um aufzuzeigen, daß die „Vortat“ zweifelhaft sei. 
    Die Holocaustjustiz läßt die Möglichkeit, das     Geschichtsdiktat der Sieger mit Gegenbeweisen anzugreifen, nicht zu. Die     Bezugstat im Sinne eines konkreten geschichtlichen Geschehens gilt als     offenkundig.
    Diese Gerichtspraxis wäre als schweres Justizverbrechen zu     bewerten, wenn es sich dabei tatsächlich um „Justiz“ und nicht um     verschleierte Ausübung von völkerrechtswidriger Gewaltherrschaft handeln     würde.
    Angesichts der stetig anwachsenden Wucht neuer Erkenntnisse über die Zeit von     1933 bis 1945 wächst jetzt auch bei Gutmenschen – das sind solche, bei denen     sich die „Umerziehung“ noch ungebremst auswirkt - der Argwohn, daß die     „Offenkundigkeit des Holocausts“ – wie sie der Bundesgerichtshof und das     Bundes“verfassungs“gericht abgesegnet haben – nur vorgetäuscht ist.     
    Worauf soll die „Offenkundigkeit“ beruhen? Auf dem „Urteil“ des Nürnberger     Militärtribunals? Auf dem „Urteil“ des Frankfurter Schwurgerichts im     sogenannten Großen Auschwitzprozeß? Ist dieses eine „allgemein zugängliche     Quelle“? Ist es je in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht worden?     Wann? 
    Wissen die Juristen in den Diensten der BRD, daß es 13 lange Jahre gedauert     hat, bis strafrechtliche Ermittlungen in Sachen des „singulären     Menschheitsverbrechens“  eingeleitet wurden? Daß die Ermittlungen von einem     Strafgefangenen  angestoßen wurden?  Warum hat die Weltjudenheit nicht sofort     – nicht schon 1945, als die Erinnerung und die Spuren noch frisch waren  -     gefordert, den behaupteten Völkermord zu untersuchen und die greifbaren     Täter  zur Verantwortung zu ziehen? Kennen sie die „Romane“, die Jüdische     Zeugen – zum Beispiel der Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel - der Welt als     Erlebnisberichte untergejubelt haben?[1]     Wie ist es zu erklären, daß ein  Lügner[2]     und Haßprediger[3]     der Welt als Friedennobelpreisträger präsentiert werden konnte? 
In     diesen Tagen ist das Geständnis des Spanischen Juden Enric Marco bekannt     geworden. Der Genannte ist Verfasser des autobiographischen Berichts     „Erinnerung aus der Hölle“. „Wenn es ein aktuelles Gesicht für die spanischen     Überlebenden des Holocaust gab, dann wohl das von Enric Marco,“ schreibt die     Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 12. Mai 2005  und weiter:“(er) hielt     Hunderte Vorträge über seine vermeintliche Leidenszeit im Konzentrationslager     Flossenbürg.... Ende Januar trat der Katalane im Parlament von Madrid auf und     war dort einer der Protagonisten der ersten Hommage an Spaniens     KZ-Häftlinge..... Erst kürzlich wurde Marco, heute 84 Jahre alt, als     Vorsitzender der Vereinigung Amical de Mauthausen wiedergewählt.“  Ein     Historiker ging den „Erlebnisberichten“ dieses Vorzeigeopfers nach und fand     heraus, daß sie reine Erfindungen waren.  Enric Marco sagte daraufhin endlich     einmal die Wahrheit: „Ich gebe zu, ich war nie im Lager Flossenbürg.“
    Zahlreiche  „Tatzeugen“ sind von „revisionistischen“     Geschichtsforschern der Lüge überführten worden. Aber nicht die meineidigen     Zeugen sind belangt worden, sondern die Forscher – wegen „Leugnung des     Holocausts“.
Und     wie steht es mit den „Geschichtswerken“ und den Lexika, mit den Fachartikeln      von „Historikern“, mit den Berichten in Zeitungen und Zeitschriften als     allgemein zugänglichen Quellen, aus denen „zuverlässig“ die Überzeugung     geschöpft werden könnte, daß es „den Holocaust“ wirklich gegeben habe?     
Wie     gehen Juristen in den Diensten der Bundesrepublik Deutschland mit der     Tatsache um, daß die Sieger über das Deutsche Reich dessen Geschichte     geschrieben haben? 
Über     den Wert dieser Historiographie sowie über die Methoden und Ziele der     psychologischen Kriegsführung äußerte sich Walter Lippmann, unter Präsident     Woodrow Wilson Chef des inoffiziellen Propagandaministeriums der USA und in       den zwanziger bis fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer der     einflußreichsten Journalisten in den USA,  wie folgt:    
    ...  daß außer der     notwendigen Besetzung des feindlichen Staates und der Aburteilung der     führenden Schicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen, als die     wichtigste Absicherung des Sieges nur gelten kann, „wenn die Besiegten einem     Umerziehungsprogramm unterworfen werden. Ein naheliegendes Mittel dafür     [ist], die Darstellung der Geschichte aus der Sicht des Siegers in die     Gehirne der Besiegten einzupflanzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei     die Übertragung der ›moralischen‹ Kategorien der Kriegspropaganda des     siegreichen Staates in das Bewußtsein der Besiegten. Erst wenn die     Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten     gefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, dann     erst kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.«     (zitiert in Die Welt v. 20.11.1982).
Diese     Äußerung liefert die Lösung für das Rätsel, daß der Große Auschwitzprozeß     erst 13 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht „losgetreten“ worden ist.     Es mußten erst die auf dem Schein-Urteil des Internationalen Militärtribunals     von Nürnberg fußenden Ergebnisse der „Forschungsarbeiten“ der     verleumdungswilligen „Historiker“ geschrieben, veröffentlicht und als     „allgemeinkundiges Wissen“ in die Geschichtsbücher und Lexika übertragen     worden sein, ehe das „grausige Geschehen“ in den nicht vorhandenen Gaskammern     der Konzentrationslager als nicht mehr bezweifelbarer Hintergrund der     Anklagen gegen die Bewacher angenommen werden konnte. Diese     Vorbereitungsarbeiten mußten bis zu einem gewissen  Grade abgeschlossen sein,     ehe der Bundesgerichtshof und das Bundes“verfassungs“gericht sich in der Lage     sehen konnten, die von den strafverfolgten „Holocaustleugnern“ zur     Widerlegung der Auschwitzlüge angebotenen  Gegenbeweise zu unterdrücken mit     der Behauptung, daß „das Gegenteil der unter Beweis gestellten     Tatsachenbehauptungen offenkundig sei.“ 
    Allgemein zugängliche zuverlässige Quellen, aus denen     man Wissen über die Zeitgeschichte der Jahre 1933 – 1945 schöpfen könnte,     sind  nicht vorhanden. Die Sieger des Zweiten Weltkrieges haben in Verfolgung     ihrer Kriegsziele und in völkerrechtswidriger Fortsetzung des Krieges gegen     das Deutsche Reich und das Deutsche Volk eine intensive Lügenpropaganda     entfaltet und jegliche unabhängige Geschichtsforschung verhindert. Dem     Deutschen Volk wurde seine Geschichte regelrecht gestohlen.[4]     Die freie Geschichtsforschung mußte der „Geschichtspolitik“ (Habermas)[5]     der Sieger weichen. Wer im zeitgeschichtlichen Zusammenhang 1933 – 1945     bezüglich der Ereignisse im Deutschen Reich von „Offenkundigkeiten“ spricht,     ist  bestenfalls ein Ignorant, wahrscheinlich ein Betrüger.
    Wie gehen Juristen in den Diensten der Bundesrepublik     Deutschland mit der Tatsache um, daß sich die Feinde des Deutschen Reiches     über ihr völkerrechtswidriges  Vorhaben, „Offenkundigkeiten“ zu erzeugen,      unmißverständlich ausgesprochen haben, nämlich wie folgt[6]:
    »Die Re-education     wird für alt und jung gleichermaßen erzwungen und sie darf sich nicht auf das     Klassenzimmer beschränken. Die gewaltige überzeugende Kraft dramatischer     Darstellung muß voll in ihren Dienst gestellt werden. Filme können hier ihre     vollste Reife erreichen. Die größten Schriftsteller, Produzenten und Stars     werden unter Anleitung der ›Internationalen Universität‹ die bodenlose     Bosheit des Nazitums dramatisieren und dem gegenüber die Schönheit und     Einfalt eines Deutschlands loben, das sich nicht länger mit Schießen und     Marschieren befaßt. Sie werden damit beauftragt, ein anziehendes Bild der     Demokratie darzustellen, und der Rundfunk wird sowohl durch Unterhaltung wie     auch durch ungetarnte Vorträge in die Häuser selbst eindringen. Die     Autoren, Dramatiker, Herausgeber und Verleger müssen sich der laufenden     Prüfung durch die ›Internationale Universität‹ unterwerfen; denn sie sind     alle Erzieher. 
    Von Beginn an sollen alle     nichtdemokratischen Veröffentlichungen unterbunden werden.     Erst nachdem das deutsche Denken     Gelegenheit hatte, in den neuen Idealen gestärkt zu werden, können auch     gegenteilige Ansichten zugelassen werden, im Vertrauen darauf, daß der Virus     keinen Boden mehr findet; dadurch wird größere Immunität für die Zukunft     erreicht. Der Umerziehungsprozeß muß ganz Deutschland durchdringen und     bedecken. Auch die Arbeiter sollen im Verlauf von Freizeiten vereinfachte     Lehrstunden in Demokratie erhalten. Sommeraufenthalte und     Volksbildungsmöglichkeiten müssen dabei Hilfestellung leisten. [...] Die     ›Internationale Universität‹ ist am besten dazu geeignet, die Einzelheiten     des deutschen Erziehungswesens, der Lehrpläne, der Schulen, der Auswahl der     Lehrer und der Lehrbücher, kurz: alle pädagogischen Angelegenheiten zu     regeln. Wir brauchen ein Oberkommando für die offensive Re-education.     Besonders begabte deutsche Schüler erhalten die Gelegenheit zur Fortbildung     an unseren Schulen; sie werden als Lehrer nach Deutschland zurückkehren und     eine neue kulturelle Tradition, verbunden mit internationalem Bürgersinn,     begründen. Die Professoren sollen nach Möglichkeit deutsche Liberale und     Demokraten sein.[...] Jedes nur denkbare Mittel geistiger Beeinflussung im     Sinn demokratischer Kultur muß in den Dienst der Re-education gestellt     werden. Die Aufgaben der Kirchen, der Kinos, der Theater, des Rundfunks, der     Presse und der Gewerkschaften sind dabei vorgezeichnet.«    
Die     Verwüstungen, die die Ausführung dieses Vorhabens gerade im Bereich der     Historiographie verursacht hat, werden durch einen Essay  des anerkannten     Historikers Hellmut Diwald[7]     über „Unsere gestohlene Geschichte“[8]wahrnehmbar.    
    Nachdem der Große Auschwitzprozeß vor dem Schwurgericht     Frankfurt/Main sowie die weiteren KZ-Prozesse längst abgeschlossen waren,     sind von ausländischen und deutschen Forschern eine Fülle von Tatsachen     nachgewiesen worden, die unvereinbar sind mit der offiziellen – als     offenkundig geltenden - Version der Geschehnisse. 
    Der Leitende Redakteur des     Nachrichtenmagazins      Der     Spiegel,      Fritjof Meyer,  bestätigt – ohne ihn namentlich zu nennen - die Befunde des     US-Amerikanischen Gaskammersachverständigen Fred Leuchter.[9]     Dieser hatte als Gutachter im Zündelprozeß (in Kanada) dargelegt, daß der     Betrieb von Gaskammern in den Baulichkeiten auf dem Gelände des Stammlagers     Auschwitz I, insbesondere in den Leichenkellern der Krematorien I und II, zur     Tötung  von Menschen mit dem Insektizid Zyklon B entgegen der offiziellen     Version (Auschwitzurteil S. 29) aus technischen Gründen nicht stattgefunden     haben kann. Meyer nimmt an, daß die „Vergasung“ außerhalb des Lagers (!)  in     zwei Bauernhäusern durchgeführt worden sei. 
    Die eigentliche Brisanz dieser     Aussage bleibt dem Uneingeweihten verborgen: Im „Auschwitzurteil“ hat das     Schwurgericht Frankfurt hervorgehoben, daß es objektive Beweise  für die     Vergasungen nicht gebe (Auschwitzurteil S. 109). Die offizielle Darstellung     kann sich folglich nur auf Zeugenaussagen stützen (Auschwitzurteil S. 107,     108, 110). Diese bezogen sich auf Tatorte („Gaskammern“)  im Lager,     müssen also falsch sein, wenn die Feststellungen von Fritjof Meyer zutreffen.    
    Fritjof Meyer zieht mit seinem     Artikel ein Resumé aus der „revisionistischen“ Geschichtsforschung, welches     das „Auschwitzurteil“ und die darauf gestützte Offenkundigkeitsthese schwer     erschüttert.  Vor diesem Hintergrund sind die allgemeinen Bedenken  bezüglich     der  Glaubwürdigkeit der Jüdischen Zeugen im Auschwitzprozeß, die ich   in     meiner Revisionsbegründung im Fall des Liedersängers Frank     Rennicke   - Landgericht Stuttgart 38 Ns 6 Js 88181/98 –  (S.     174 ff. der Revisionsbegründung) vorgetragen hat, in die Überlegungen     einzubeziehen. Sie seien deshalb wie folgt wiedergegeben: 
      Auszug aus der Revisionsbegründung im Fall Rennicke
      „Wenn Jüdische Zeugen es behaupten, fließen in ihrem       Machtbereich die Flüsse bergwärts und dort donnert es, bevor der Blitz       herniederfährt. Vergessen ist das Jesuswort an die Juden: ‚Ihr habt       den Teufel zum Vater, und nach eures Vaters Gelüste wollt ihr tun. Der ist       ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit       ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus eigenem; denn er       ist ein Lügner und der Vater der Lüge. Weil ich aber die Wahrheit sage,       glaubt ihr mir nicht.’ (Joh 8, 44-45)
      Wahrscheinlich vergessen sind auch die Untersuchungen des       Deutschen Soziologen Max Weber über das antike Judentum (Gesammelte       Aufsätze zur Religionssoziologie III, UTB für Wissenschaft,       Uni-Taschenbücher 1495, 3. – 8. Aufl. 1988). Dieser geht der Entstehung des       Jüdischen ‚Pariavolkes’ nach (a.a.O. S. 281 ff.) Auf der Feststellung       fußend, daß alle antiken Ethiken „den Nichtlandsmann selbstverständlich       ignorierte(n)“ (a.a.O. S. 351) schreibt er:
       „Die Leistung der Prophetie wirkte zusammen mit den       überkommenen rituellen Gewohnheiten Israels, um das hervorzubringen, was       dem Judentum seine Pariastellung in der Welt eintrug. Die israelische Ethik       insbesondere erhielt ihr dafür entscheidendes Gepräge durch den exklusiven       Charakter, welchen ihr die Entwicklung der Priesterthora gab.“      
      Das heißt, die erhabene israelische Ethik wirkt nur im       Verhältnis zum ‚Bruder’, während der Nichtbruder, der Goi, aus dem       moralischen Verhältnis ausgeschlossen bleibt (Binnenmoral). Sein einziger       Schutz besteht darin, daß die Juden im Talmud immer wieder ermahnt werden,       ihr Verhalten gegenüber Nichtjuden so einzurichten, daß Jahwe und sein Volk       nicht in ein schlechtes Licht geraten.
      Nach dem Jüdischen Religionsgesetz gilt: Ein Jude, der       einen Nichtjuden ermordet, ist nur schuldig, eine Sünde gegen ‚die       Gesetze des Himmels“’ begangen zu haben, was aber von einem Gericht       nicht bestrafbar ist. (Vorsätzlich) den Tod eines Nichtjuden indirekt zu       verursachen, ist nicht einmal eine Sünde (Israel Shahak, Jüdische       Geschichte, Jüdische Religion, Lühe-Verlag, 1998, S. 140).
      In gerichtlichen Händeln mit Nichtjuden ist es nach dem       Talmud und dem Schulchan Aruch (14. Joreh dëah 239,1 (Hagah)) Juden im       allgemeinen nicht verboten, einen Meineid zu schwören, es sei denn, dadurch       würde der Name Gottes entheiligt, d.h. wenn die Gefahr besteht ‚erwischt’       zu werden. 
      Mit den Worten Karl Christs: »... das ist überhaupt das       Wesen des Judentums: die höchsten und die abstoßendsten Gedanken, das       Großartige und das Gemeine liegen unmittelbar nebeneinander, untrennbar       verbunden, das eine immer die Kehrseite des anderen.« (‚Von Droysen bis       Meyer: Leben und Werk’, S. 35 ff.)
      Nichts führt an der Erkenntnis vorbei, daß nach der       religiösen Tradition – die in der Judenheit seit Jahrtausenden eine       besondere prägende Kraft hat – von Jüdischer Seite den Nichtjuden Haß und       Feindschaft entgegengebracht wird.
      Dieser Umstand hat für die Holocaustjustiz unmittelbar       Bedeutung. 
      Es ist kaum eine Situation denkbar, in der der Anreiz, zu       Lasten der Gojim, hier der Deutschen, die Unwahrheit zu sagen, für Juden       größer sein könnte, als nach ihrer Befreiung aus den Konzentrationslagern       unter der Obhut der an einer Verurteilung der Deutschen interessierten       Besatzungsmacht.
      Kein redlicher Richter, insbesondere kein redlicher       Strafrichter, der die hier angesprochene kulturelle Prägung religiöser       Juden kennt, würde allein auf deren Aussagen – wenn es sich um gerichtliche       Auseinandersetzungen mit Nichtjuden handelt – je sein Urteil gegen einen       Nichtjuden gründen wollen. Er wird berücksichtigen wollen, daß die Aussagen       von Opfern eines Verbrechens sehr kritisch zu würdigen sind. Wenn zudem die       Opfer in Opferverbänden jahrelang ihre Erlebnisse immer und immer wieder       gemeinsam durchgehen, beeinträchtigt auch das den Wert ihres Zeugnisses. Zu       bedenken wäre auch, daß Aussagen von Personen, die nicht die charakterliche       Reife eines Erwachsenen erreicht haben, besonders vorsichtig zu bewerten       sind. Die kultische Amoralität der Talmudisten gegenüber den Nichtjuden       setzt jene zu unreifen Persönlichkeiten herab, die einem noch unreifen Kind       bzw. Jugendlichen vergleichbar sind. Es könnte die kulturelle Prägung durch       eine reine Binnenmoral eine Aussage im Außenbereich fragwürdig erscheinen       lassen, insbesondere dann, wenn in nachvollziehbarer Weise ein Rachemotiv       nahe liegt. 
      Sind in den Ausschwitzprozessen die Aussagen Jüdischer       Zeugen je vor diesem kulturellen Hintergrund gewogen worden? Wohl nicht.
      Es gibt kein Argument, mit dem es einem freien Volk,       insbesondere den „unbescholtenen Generationen“ verwehrt werden könnte,       immer aufs Neue die Frage nach der geschichtlichen Wahrheit zu stellen. Ein       Gesetz, das diese Frage mit schweren Strafdrohungen unterdrückt, ist       Unrecht und nichts anderes als Besatzerwillkür.“
Die     „Vorlesungen über den Holocaust“[10]     von Germar Rudolf, einem der qualifiziertesten „Revisionisten“, sind ein      bequemer Zugang zur Holocaustforschung. Der Leser  wird mit diesen     Vorlesungen zuverlässig über den aktuellen Stand der revisionistischen     Zeitgeschichtsforschung unterrichtet. Dereinst wird man die Sprengkraft     dieses Buches mit derjenigen einer Wasserstoffbombe vergleichen. Es nichtet     die Holocaustreligion vollständig. Die Verbreitung dieser Schrift wird     vermutlich wiederum als „Volksverhetzung“ verfolgt werden. Aber lange geht     das für die Verfolger nicht mehr gut.
Damit     sind wir beim „selbstreferentiellen Paradox“ (Niklas Luhmann) der     Holocaustjustiz angekommen: 
Als Offenkundig gelten     historische Tatsachen dann, wenn sie aufgrund historischer Forschung     allgemein als bewiesen gelten und sich deshalb jedermann aus     Geschichtsbüchern , Lexika und ähnlichen Nachschlagewerken ohne besondere      Sachkunde unterrichten kann.[11]     Ist aber die Richtigkeit einer Tatsache in der Geschichtsschreibung     umstritten, so wird sie auch nicht dadurch allgemeinkundig, daß über sie viel     geschrieben und verbreitet worden ist.[12]    
      Es kommt also auf die Feststellung der Unangefochtenheit       des Für-wahr-Haltens an. Wie aber kann von Unangefochtenheit in diesem       Sinne die Rede sein, wenn Zweifler, die das Für-wahr-Halten mit sachlichen       Argumenten anfechten, mit der Strafrechtskeule mundtot gemacht und ihre       Geschichtswerke von der Verbreitung ausgeschlossen werden?     
Die     für die Annahme der Offenkundigkeit unverzichtbare Unangefochtenheit einer     geschichtlichen Tatsache wird hier gerade erst durch die Voraussetzung der     Offenkundigkeit mit den Mitteln der Strafjustiz erzwungen.
    Die BRD-Justiz behilft sich hier mit einer zirkulären Argumentation: Sie     teilt die Geschichtsschreiber und Forscher wie folgt ein: Autoren, die die     gewünschte Version unterstützen, gelten als Wissenschaftler und haben deshalb     bei der Erkenntnisfrage Gewicht. Autoren, die der gewünschten Version     widersprechen, gelten als „politische Extremisten“, „die aus offensichtlicher     Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit bestreiten“. Deren Werke werden     als „pseudowissenschaftlich“ abgekanzelt.[13]     Sie fallen bei der Erkenntnisfrage nicht ins Gewicht.  So wird die     Offenkundigkeit der offiziellen Version „erfolgreich“ mit der Offenkundigkeit     der offiziellen Version verteidigt.
    Die Wand ist grün, auch wenn sie rot ist! Wer sagt, daß die     Wand rot sei, wird mit der Auschwitzkeule medial hingerichtet.
    Ja, glauben die Juden, daß wir uns das noch länger gefallen     lassen? 
Vielleicht fangen wir     erst einmal damit an,. daß wir die Juristen in den Diensten der OMF-BRD nicht     mehr mit „Herr Richter“ und „Herr Staatsanwalt“ anreden, sondern ihnen auf     den Kopf zusagen, daß sie Helfer des Seelenmordes am Deutschen Volk sind.
Kleinmachnow am 1.     September 2005
                                [1]  Germar Rudolf,         Vorlesungen über den Holocaust S. 438 ff.
                                [2] Germar Rudolf,         Vorlesungen über den Holocaust, S. 441
                                [3]  ‘Elie Wiesel, „Appointment         with hate“, Legends  of Our Time, Avon Books, New York 1968, S. 177 f.:         „Jeder Jude sollte irgendwo in seinem Herzen eine Zone des Hasses         bewahren, des gesunden, männlichen Hasses gegen das, was der Deutsche         verkörpert und was im Wesen des Deutschen liegt’,
                                [4] vgl. den Essay von         Helmut Diwald „Unsere gestohlene Geschichte“,                http://hellmut-diwald.de/UnseregestohleneGeschichte.htm.
                                [5]  http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichtspolitik
                                [6]         Anweisungen für die „Reeducation“         des Deutschen Volkes, herausgegeben von der „Einheit für Psychologische         Kampfführung“ (Special Service Division) der U.S. Army,  zitiert         nach Anweisungen 1945 für die Re-education,         in Nation & Europa, Heft 8/1958, S. 10. Für umfassende Angaben siehe         Claus Nordbruch, Der Angriff, Tübingen 2003.
                                [7]  Eintrag im         Brockhaus, 19. Aufl.: „Diwald,        Hellmut, Historiker, * Schattau (heute Satov, bei Znaim, Mähren) 13. B.         1929; lehrt mittlere und neuere Geschichte an der Univ.         Erlangen-Nürnberg, befaßt sich v. a. mit Themen zur dt. Geschichte.Werke:         Wallenstein (1969); E. L. v. Gerlach, 2 Bde. (1970); Gesch. der Deutschen         (1978); Der Kampf um die Weltmeere (1980); Im Zeichen des Adlers.         Portraits berühmter Preußen (1981); Luther(1982).       
                                        [8]         http://hellmut-diwald.de/UnseregestohleneGeschichte.htm
                                [9]         Meyer, Fritjof, „Die Zahl der         Opfer von Auschwitz – Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“, in:         Osteuropa – Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens, herausgegeben         von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, 52. Jahrgang, Mai         2002, ISSN 0030-6428, S. 631 ff.       
                                [10]          Rudolf, Germar, Vorlesungen über         den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers,         April 2005, PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK,       
                                [11]         Alsberg/Nüse/Meyer, Der         Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Carl Heymanns VErlag, Berlin 1983,         S. 539
                                        [12]         Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 540
 
 
 
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